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Beschlusstext (Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW hier: Widerspruch gegen den Teilverkauf der Kölner Straße 4)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
11 kB
Erstellt
18.05.16, 13:16
Aktualisiert
18.05.16, 13:16
Beschlusstext (Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW
hier: Widerspruch gegen den Teilverkauf der Kölner Straße 4)

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Bad Münstereifel, 12.05.2016 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 03.05.2016 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 513-X Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Landes NRW hier: Widerspruch gegen den Teilverkauf der Kölner Straße 4 Beschluss mit 4 Nein-Stimmen und 11 Ja-Stimmen: Der Bürgerantrag mit Schreiben vom 08.03.2016 und 15.03.2016 gemäß § 24 GO NRW wird zur Kenntnis genommen. Da alle Interessenlagen im Vorfeld umfassend abgewogen wurden, hält der Ausschuss an dem gefassten Beschluss fest. Die Beschwerde gegen den Teilverkauf der Büchereifläche, Kölner Straße 4, wird zurück gewiesen.