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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines Bio-Blockheizkraftwerkes für die Stadt Erftstadt gemeinsam mit der GVG)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
14.09.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
25.07.16, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines Bio-Blockheizkraftwerkes für die Stadt Erftstadt gemeinsam mit der GVG) Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines Bio-Blockheizkraftwerkes für die Stadt Erftstadt gemeinsam mit der GVG)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 232/2016 Az.: Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 28.04.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 14.06.2016 beschließend Betriebsausschuss Stadtwerke 14.09.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Prüfung der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines BioBlockheizkraftwerkes für die Stadt Erftstadt gemeinsam mit der GVG Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die GVG Rhein Erft befindet sich aktuell noch in der Schlussphase der Projektierung zur Installation eines Bioblockheizkraftwerkes in Wesseling. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der GVG Herrn Abromeit, wird dieser nach Abschluss der Projektierung gerne persönlich die Maßnahme im Ausschuss vorstellen. In einem ersten Gespräch zwischen Betriebsleitung und dem Geschäftsführer wurde bereits deutlich, dass unabdingbare Voraussetzung für ein solches Projekt die Festlegung eines Anschluss und Benutzungszwangs für die Hauseigentümer ist. In Vertretung (Hallstein) -2-