Daten
Kommune
Bad Münstereifel
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18.05.16, 13:16
Aktualisiert
18.05.16, 13:16
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Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 12.05.2016
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 03.05.2016
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 511-X
Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach
§ 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die Veranlagung der Gebühr zur Gewässerunterhaltung wird zunächst nicht weiter verfolgt. Im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes soll vorrangig die Realisierung der mit der Gebühr zur Gewässerunterhaltung verbundenen Summe von 200.000,00 € pro Jahr über die Grundsteuer A und B geprüft werden.