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Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Erstellt
18.05.16, 13:16
Aktualisiert
18.05.16, 13:16
Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW)

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Bad Münstereifel, 12.05.2016 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 03.05.2016 Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 511-X Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Veranlagung der Gebühr zur Gewässerunterhaltung wird zunächst nicht weiter verfolgt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes soll vorrangig die Realisierung der mit der Gebühr zur Gewässerunterhaltung verbundenen Summe von 200.000,00 € pro Jahr über die Grundsteuer A und B geprüft werden.