Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
22.06.16, 16:04
Aktualisiert
23.06.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 250/2016 2. Ergänzung
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 512 Datum: 21.06.2016
gez. Erner, Bürgermeister
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Termin
Bemerkungen
22.06.2016
vorberatend
Rat
28.06.2016
beschließend
Jugendhilfeausschuss
08.09.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
04.10.2016
beschließend
Betrifft:
Umsetzungsplanung für den weiteren, erforderlichen Betreuungsausbau im Bereich
Kita und Tagespflege
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Kostenprognose der Baukosten wird in Ergänzung zu dieser Vorlage zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In der ersten Ergänzungsvorlage wurden die prognostizierten Kosten der Betriebskosten auf Basis der Kindpauschalen dargestellt. Mit dieser Vorlage werden Kostenschätzungen über die Baukosten einer 3-, 5- und 6-gruppigen Einrichtung dargestellt. Es wurde dabei das Raumprogramm
des LVR zugrunde gelegt. Die Kostenschätzungen enthalten nicht die Kosten des Grundstücks
und die Herstellung der Außenanlagen. Es wurden die Werte nach BKI, mittlerer Standard angesetzt.
Es ergeben sich folgende Werte:
3-gruppige Kindertagesstätte, Nutzfläche 687 m², Baukosten 2.080.000,- €,
5-gruppige Kindertagesstätte, Nutzfläche 962 m², Baukosten 2.920.000,- €,
6-gruppige Kindertagesstätte, Nutzfläche 1.100 m², Baukosten 3.330.000,- €.
Eine Vergleichsberechnung zwischen Bau einer Kindertagesstätte durch die Stadt Erftstadt und
der Errichtung durch einen Investor soll angestellt werden, wenn ein Grundstück für den Bau der
Einrichtung festgelegt und wenn eine Entscheidung über die Größe der Einrichtung getroffen wurde.
Das Grundstück am Hahnacker wäre geeignet, dort eine 4-gruppige Einrichtung in zweigeschossiger Bauweise zu errichten. Ggf. könnten dort auch 5 Gruppen untergebracht werden.
Diese Kostenprognose impliziert und ist übertragbar für die Vorlage V 249/2016.
Für die Erweiterung der evangelischen Kindertagesstätte Am Spürkergarten in Liblar, um eine
Gruppe, liegt noch keine Kostenschätzung seitens des Trägers vor. Diese wird kurzfristig, möglichst bis zur Ratssitzung, nachgereicht.
In Vertretung
(Lüngen)
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