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Beschlussvorlage (Erweiterung des Überdaches für den neu zugestaltenden Busbahnhof am Bahnhof Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
23.06.16, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 317/2016 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082- Datum: 08.06.2016 gez. Erner, Bürgermeister gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM Laufweg geändert Ratsbüro 23.06.16 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 22.06.2016 beschließend 28.06.2016 beschließend Erweiterung des Überdaches für den neu zugestaltenden Busbahnhof am Bahnhof Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 300.000 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 120 547 010 0511003 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Erweiterung des Überdaches am Busbahnhof, Bahnhof Erftstadt, wird im Rahmen der Vorsorge zugestimmt Begründung: Eine Förderung durch den Nahverkehr Rheinland (NVR) an Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) erfolgt über den Stellplatzbedarf der anfahrenden Busse. Mit Abgabe des Finanzierungsantrages beim NVR wurde ebenfalls ein Busbelegungskonzept am Bahnhof dargestellt. Zum damaligen Zeitpunkt fuhren jedoch ausschließlich vier Linien den Bahnhof Erftstadt an. Im Zuge der Erstellung des Nahverkehrsplanes durch den Rhein-Erft-Kreis war die Forderung der Stadt Erftstadt alle Stadtteile direkt an den Bahnhof anzubinden. Seit Dezember 2015 wird die Linie 979 an den Bahnhof geführt und ab Dezember 2016 ist geplant, die Linie 807 an den Bahnhof anzubinden. Somit werden zwei weitere Einstiegshaltestellen benötigt. Daraus resultierend ergibt sich eine Erweiterung der Überdächer in einem Kostenrahmen von ca. 300.000 €. Diese neue Entwicklung wurde dem NVR mitgeteilt. In einem gemeinsamen Gespräch wurde durch den NVR bestätigt, dass derzeit im Rahmen der Vorsorge eine förderunschädliche Erweiterung möglich ist. Mittel stehen im Haushalt 2016 zur Verfügung. In Vertretung (Hallstein) -2-