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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/ Bedburg, 1. Änderung -Gebiet an der Matthias-Lammet-Straße / Neusser Straße in Bedburg- Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Auslegungsbeschlusses )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/ Bedburg, 1. Änderung 
-Gebiet an der Matthias-Lammet-Straße / Neusser Straße in Bedburg-
Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Auslegungsbeschlusses ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/ Bedburg, 1. Änderung 
-Gebiet an der Matthias-Lammet-Straße / Neusser Straße in Bedburg-
Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Auslegungsbeschlusses ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/ Bedburg, 1. Änderung 
-Gebiet an der Matthias-Lammet-Straße / Neusser Straße in Bedburg-
Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Auslegungsbeschlusses )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-275/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.09.2005 Betreff: Bebauungsplan Nr. 33/ Bedburg, 1. Änderung -Gebiet an der Matthias-Lammet-Straße / Neusser Straße in Bedburga) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses b) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Auslegungsbeschlusses Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und bei Erweiterung des Plangebietes – Teilfläche aus dem Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung sowie der bedarfsorientierten Umplanung und Verschiebung überbaubarer Grundstücksflächen sowie öffentlicher Verkehrsflächen, einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (a.F.) zu fassen. b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und einen neuen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuch unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. a) für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 1. Änderung zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg verfügt im Bereich der hinteren Bebauung östlich der Neusser Straße über planungsrechtlich nicht abschließend abgesicherte bzw. angepasste Grundstücksflächen. Diese Flächen sollen nunmher als Bauflächen aktiviert werden. Die Grundstücke liegen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg. Ein Teil dieser Flächen im Eckbereich Neusser Straße/Gartenstraße liegt im Bereich der 1. Änderung; die Flächen entlang der Neusser Straße befinden sich derzeit im Gebiet der 4. Änderung zu diesem Bebauungsplan. Zum Verfahrensstand des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg, 1. Änderung ist auszuführen, dass für diesen Bebauungsplan seit dem 10.07.2003 der Beschluss zur Offenlage gefasst wurde, ein Erfordernis zur Umsetzung der Planung jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestand, nicht zuletzt auch im Wissen um die zur Disposition stehenden stadteigenen Flächen. Die Situation im Verfahren der 4. Änderung stellt sich gleichlautend dar. Hier besteht ein Beschluss zur Offenlage seit 1997. Aufgrund des Verfahrensstandes wurden seinerzeit Baugenehmigungen erteilt. Zurzeit liegen 2 Anträge von Grundstückseigentümern im Plangebiet auf Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Grundstücksflächen vor. Die Verwaltung hat die vorliegenden Anträge sowie die stadteigenen zur Zeit zur Disposotion stehenden Grundstücke– bedingt durch den in den letzten Jahren erfolgten Grundstücksverkehr im Rahmen der Veräußerung von Teilflächen - zum Anlass genommen, die Planung für diese Teilbereiche einer Untersuchung zu unterziehen. Dabei wurde festgestellt, dass eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg für die Teilbereiche der 1. und 4. Änderung erforderlich wird, um im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aktivierung von Bauflächen vornehmen zu können. Die Ausweisung der überbaubaren Grundstücksflächen wurde in einem Unfang festgesetzt, der künftig eine flexiblere Vermarktung gestattet. Daher wird die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Aufhebung und Neufassung des Auslegungsbeschlusses unter Zugrundelegung der beigefügten Planzeichnung erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister