Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-275/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.09.2005
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33/ Bedburg, 1. Änderung
-Gebiet an der Matthias-Lammet-Straße / Neusser Straße in Bedburga) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
b) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Auslegungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und bei
Erweiterung des Plangebietes – Teilfläche aus dem Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung sowie der bedarfsorientierten Umplanung und Verschiebung überbaubarer Grundstücksflächen
sowie öffentlicher Verkehrsflächen, einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches (a.F.) zu fassen.
b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg,
den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und
einen neuen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuch unter Berücksichtigung
der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. a) für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 1. Änderung
zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg verfügt im Bereich der hinteren Bebauung östlich der Neusser Straße über
planungsrechtlich nicht abschließend abgesicherte bzw. angepasste Grundstücksflächen.
Diese Flächen sollen nunmher als Bauflächen aktiviert werden. Die Grundstücke liegen im Gebiet
des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg. Ein Teil dieser Flächen im Eckbereich Neusser
Straße/Gartenstraße liegt im Bereich der 1. Änderung; die Flächen entlang der Neusser Straße
befinden sich derzeit im Gebiet der 4. Änderung zu diesem Bebauungsplan.
Zum Verfahrensstand des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg, 1. Änderung ist auszuführen, dass
für diesen Bebauungsplan seit dem 10.07.2003 der Beschluss zur Offenlage gefasst wurde, ein
Erfordernis zur Umsetzung der Planung jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestand, nicht
zuletzt auch im Wissen um die zur Disposition stehenden stadteigenen Flächen. Die Situation im
Verfahren der 4. Änderung stellt sich gleichlautend dar. Hier besteht ein Beschluss zur Offenlage
seit 1997. Aufgrund des Verfahrensstandes wurden seinerzeit Baugenehmigungen erteilt.
Zurzeit liegen 2 Anträge von Grundstückseigentümern im Plangebiet auf Änderung der
überbaubaren
Grundstücksflächen
bzw.
Ausweisung
zusätzlicher
überbaubarer
Grundstücksflächen vor.
Die Verwaltung hat die vorliegenden Anträge sowie die stadteigenen zur Zeit zur Disposotion
stehenden Grundstücke– bedingt durch den in den letzten Jahren erfolgten Grundstücksverkehr im
Rahmen der Veräußerung von Teilflächen - zum Anlass genommen, die Planung für diese
Teilbereiche einer Untersuchung zu unterziehen. Dabei wurde festgestellt, dass eine Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg für die Teilbereiche der 1. und 4. Änderung erforderlich
wird, um im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aktivierung von
Bauflächen vornehmen zu können. Die Ausweisung der überbaubaren Grundstücksflächen wurde
in einem Unfang festgesetzt, der künftig eine flexiblere Vermarktung gestattet.
Daher wird die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Aufhebung und
Neufassung des Auslegungsbeschlusses unter Zugrundelegung der beigefügten Planzeichnung
erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister