Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
27.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
20.06.16, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 47/2016 1. Ergänzung
Az.: 20 50-21
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 17.05.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
16.06.2016
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
27.06.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.06.2016
-Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft -
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Zinsen
Zinsen
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Betriebsausschuss Immobilien stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr. 3023081706 bei
der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank (DG Hyp) zu.
Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 589.090,41 € wird wie folgt neu aufgenommen:
Darlehensgeber:
ein inländisches Kreditinstitut
Auszahlungskurs:
100%
Zinssatz:
bis zu maximal 3% (Höchstzinssatz)
Annuität:
bis zu 12.600 € vierteljährlich (entspricht dem bisherigen Betrag)
Zinsfestschreibung: möglichst langfristig, je nach Kapitalmarktsituation
Begründung:
Zur Sitzung am 03.03.2016 wurde folgender Beschluss vorgeschlagen:
„Der Betriebsausschuss Immobilien stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr.
3023081706 bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank (DG Hyp) zu.
Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 589.090,41 € wird wie folgt neu aufgenommen:
Darlehensgeber:
ein inländisches Kreditinstitut
Auszahlungskurs:
100%
Zinssatz:
bis zu maximal 5% (Höchstzinssatz)
Tilgung:
1 v. H. (Minimaltilgung, ggfs. höher)
Zinsfestschreibung: möglichst langfristig, je nach Kapitalmarktsituation“
(Die Änderungen des Beschlussentwurfs gegenüber der ersten Vorlage sind im Beschlussentwurf unterstrichen)
Der Betriebsausschuss hat die Vorlage mit folgendem Beschluss in die nächste Sitzung vertagt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zur Laufzeit des Darlehens dem Ausschuss Erläuterungen
und Ausführungen vorzulegen.“
Das Darlehen wurde 2001 für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft „zur Durchführung der im Wirtschaftsplan vorgesehenen umfangreichen Bauerhaltungs- und Neubaumaßnahmen“ (so in der Begründung der Vorlage V 7/1398) aufgenommen. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Wirtschaftsgut des Eigenbetriebs war und ist nicht möglich, so dass man an dieser Stelle
dem Prinzip, sich bei der Bemessung der Laufzeit eines Darlehens möglichst an der Dauer der
Abschreibung zu orientieren, nicht ohne weiteres gerecht werden kann.
Die „NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensstände“ des Innenministeriums des Landes NRW sieht für Hochbauten in massiver Bauweise Nutzungsdauern
von 40-80 Jahren, für Hochbauten in sonstiger Bauweise 20-40 Jahre vor.
Die Abschreibungen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft bewegen sich zwischen 10 (Außenanlagen) und 50 Jahren (Schulen, Kindergärten).
Die aktuellen Konditionen des Darlehens sehen eine Laufzeit von 34,3 Jahren vor. Mit dem Vorschlag, die Darlehensraten unverändert zu lassen, geht die Verwaltung bei einem Zinssatz von
maximal 3% davon aus, die Laufzeit je nach Zinsbindungsfrist auf insgesamt unter 30 Jahre verkürzen zu können. Eine solche Laufzeit würde sich gut in die oben erwähnten Spannen aus der
NKF-Rahmentabelle und den im Eigenbetrieb üblichen Abschreibungsdauern einfügen.
In Vertretung
(Knips)
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