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Antrag (Antrag bzgl. 1) Errichtung eines Wochenmarktes in E.-Köttingen; 2) Errichtung eines Lebensmittelgeschäftes in E.-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
10.08.16, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. 1) Errichtung eines Wochenmarktes in E.-Köttingen; 2) Errichtung eines Lebensmittelgeschäftes in E.-Köttingen) Antrag (Antrag bzgl. 1) Errichtung eines Wochenmarktes in E.-Köttingen; 2) Errichtung eines Lebensmittelgeschäftes in E.-Köttingen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 6/2016 1. Ergänzung Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - -01.4- / -32- Datum: 12.04.2016 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Mandt Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin Bemerkungen 07.06.2016 zur Kenntnis 30.08.2016 zur Kenntnis Antrag bzgl. 1) Errichtung eines Wochenmarktes in E.-Köttingen; 2) Errichtung eines Lebensmittelgeschäftes in E.-Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bezüglich der Einrichtung eines Wochenmarktes in Erftstadt-Köttingen habe ich zwischenzeitlich mit allen Marktbeschickern, die die Erftstädter Wochenmärkte beschicken, Kontakt aufgenommen. Dies sind insgesamt 19 Händler. Ich habe diese mit einem Formblatt angeschrieben und gefragt, ob sie sich an einem neu zu errichtenden Wochenmarkt in Köttingen beteiligen möchten und gleichzeitig den favorisierten Wochentag abgefragt. Gefragt habe ich auch, ob man sich eher den Vormittag, oder eher den Nachmittag vorstellen könne. Von den 19 verschickten Fragebögen kamen 8 in den Rücklauf. Die restlichen Händler haben sich nicht beteiligt, was ich als Ablehnung werte. Von den 8 Händlern haben 4 Händler eine Beteiligung abgelehnt, 4 Händler können sich eine Beteiligung vorstellen. Es handelt sich um 2 Bäcker, 1 Obst- und Gemüsehändler und einen weiteren Händler mit Tierfutter und –zubehör. Die größte Übereinstimmung beim Wochenmarkttag mit 3 Händlern fiel auf den Dienstag. Mithin findet sich derzeit keine ausreichende Anzahl von Marktbeschickern, um einen Wochenmarkt nach den Vorschriften der Gewerbeordnung in Erftstadt-Köttingen etablieren zu können. Es ist aber möglich einzelnen Händlern unabhängig von einem Wochenmarkt eine Verkaufstätigkeit aus einem Verkaufsstand heraus, der entweder auf öffentlicher Verkehrsfläche oder auf einer privaten Fläche aufgestellt wird, genehmigen zu können. Dazu habe ich mir die infrage kommenden Örtlichkeiten in Erftstadt-Köttingen angesehen. Auf der Peter-May-Straße gibt es neben dem Köttinger Dorfladen einen Privatparkplatz. Dort wäre die Aufstellung einzelner Verkaufsstände zu vereinbarten Zeiten möglich, wenn der Besitzer dem zustimmt und eine bauordnungsrechtliche Genehmigung dafür ausgestellt werden könnte. Dies bedarf dann einer Antragstellung und einer bauordnungsrechtlichen Prüfung der Voraussetzungen. Denkbar wäre auch die Aufstellung einzelner Verkaufsstände auf dem Parkplatzgelände der May Werke, wenn diese zustimmen. Auch hier bedarf es einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung, wie bereits oben dargestellt. Öffentliche Verkehrsflächen kommen entlang der Peter May Straße in Erftstadt-Köttingen nicht infrage, da diese zu klein sind und dadurch der Fußgängerverkehr zu stark eingeschränkt würde. Möglichkeiten zur Aufstellung von Verkaufsständen bestehen allerdings auf dem Platz vor dem Jugendzentrum in Erftstadt-Köttingen. Hier könnte unter Umständen, abhängig von der Größe des Standes/der Stände eine Sondernutzungserlaubnis ausgesprochen werden. Infrage kommen könnte auch der Parkplatz in der Hermann-Köster Straße oder der Schulhof hinter dem Jugendzentrum. Hier könnte man auch die Erlaubnis im Rahmen einer Sondernutzung in Erwägung ziehen. Diese Plätze liegen allerdings meines Erachtens nach etwas versteckt. Bei allen Standorten muss den Händlern Strom zur Verfügung gestellt werden. Hier würde sich der Platz vor dem Jugendzentrum anbieten, da man hier auf Strom aus dieser Einrichtung zurückgreifen könnte. Bei allen anderen angesprochenen Standorten müsste dies im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erst noch unter Einbindung der unmittelbaren Anlieger geprüft werden. In Vertretung (Lüngen) -2-