Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
20.06.16, 14:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 151/2016
Az.: 82 20-40/2834
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 22.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
16.06.2016
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
27.06.2016
vorberatend
Rat
28.06.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.;
Bezug: V 375/2012
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und
zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2015 (GV NRW. S. 496) und des §
58 (4) des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März
1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2794), wird folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Wirtschaftswege in der Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw. werden
eingezogen.
§2
Die Lage der Wirtschaftswege ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt.
§3
Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die mit V 375/2012
durch den Rat der Stadt Erftstadt am 11.12.2012 beschlossene Satzung außer Kraft.
Begründung:
Die vorgenannten Wirtschaftswege befinden sich im Bereich der Kiesgrubenerweiterungsfläche
Bliesheim gemäß Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch.
Die Theodor und Josef Esser Sand- und Kiesgruben GmbH & Co. KG (Kieswerke Esser) beabsichtigt, die Kiesgrube in 2017/2018 in südöstliche Richtung zu erweitern.
Mit dem Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstück 6 – gelegen an
dem Wirtschaftsweg Flurstück 8 - konnte seitens der Kieswerke Esser keine Einigung in Bezug auf
die Auskiesung getroffen werden, so dass die weitere landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks gewährleistet sein muss. Aus diesem Grunde kann die in 2012 unter V 375/2012 beschlossene Satzung nicht umgesetzt werden. Die Erschließung des Ackergrundstücks muss letztendlich
sichergestellt sein.
Auf dieser Grundlage wurden erneut Verhandlungen mit den Kieswerken Esser aufgenommen und
folgendes Ergebnis konnte erzielt werden:
Die Kiesgrube Esser wird zuerst die Bandanlagen und die Zufahrt für die Erweiterungsfläche anlegen. In diesem Zeitraum ist das Flurstück 6 (Ackerfläche) über die nordöstliche – später wegfallende – Teilfläche des Wirtschaftsweges anfahrbar. Nach Fertigstellung wird dann auf dem Grundstück der Kieswerke Esser, Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstück 7, eine Wendeanlage gemäß
RASt mit einem Wendekreisradius von 10 m angelegt, so dass ab diesem Zeitpunkt das Flurstück
6 (Ackerfläche) über den südwestlich – auch dauerhaft verbleibenden – Teil des Wirtschaftsweges
erreichbar ist. Die Kosten für die Herstellung dieser Wendeanlage tragen die Kieswerke Esser. Der
Rückbau und die Auskiesung der betroffenen Teilflächen des Wirtschaftsweges (Flurstück 8) erfolgt wiederum nach Fertigstellung der Wendeanlage.
Die Esser Sand- und Kiesgruben GmbH & Co. KG legt an der südwestlichen Grenze der Abgrabungsfläche auf dem Grundstück Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstück 123 eine weitere Wendeanlage gemäß RASt mit einem Wendekreisradius von 10 m an. Die Kosten für die Herstellung
dieser Wendeanlage tragen ebenfalls die Kieswerke Esser. Der Rückbau und die Auskiesung der
betroffenen Teilfläche des Wirtschaftsweges (Flurstück 11) erfolgen nach Fertigstellung der Wendeanlage.
Der seinerzeit geplante neu zu bauende Wirtschaftsweg parallel zwischen den Flurstücken 123
und 124 (Verbindungsweg auf dem Flurstück 124) zwischen den Wirtschaftswegen 8 und 11, kann
bei der Regelung mit den beiden Wendeanlagen, wegfallen.
Vor Inanspruchnahme des Weges Flurstück 11 wird der Weg Gemarkung Bliesheim, Flur 9, Flurstück 42, durch die Kieswerke Esser mit einer 10 cm starken Asphalttragschicht ausgebaut, so
dass wieder ein Wegering mit Asphaltdecke entsteht.
Die vorgenannten Maßnahmen wurden von den Kieswerken Esser schriftlich zugesagt. Aufgrund
dieser Wegebaumaßnahmen können die landwirtschaftlichen Flächen bis zur Auskiesung und das
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Flurstück 8 dauerhaft bewirtschaftet werden und der Abtransport der Feldfrüchte auf asphaltierten
Wegen ist sichergestellt.
Die Bezirksregierung Köln, Dezernat ländliche Entwicklung und Bodenordnung, und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen haben unter den vorgenannten Bedingungen keine Bedenken
gegen die Einziehung der Wegeteilparzellen.
In Vertretung
(Hallstein)
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