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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.; Bezug: V 375/2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
20.06.16, 14:41
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.;
Bezug: V 375/2012) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.;
Bezug: V 375/2012) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.;
Bezug: V 375/2012)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 151/2016 Az.: 82 20-40/2834 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 22.02.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 16.06.2016 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 27.06.2016 vorberatend Rat 28.06.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.; Bezug: V 375/2012 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2015 (GV NRW. S. 496) und des § 58 (4) des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird folgende Satzung beschlossen: §1 Die Wirtschaftswege in der Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw. werden eingezogen. §2 Die Lage der Wirtschaftswege ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt. §3 Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die mit V 375/2012 durch den Rat der Stadt Erftstadt am 11.12.2012 beschlossene Satzung außer Kraft. Begründung: Die vorgenannten Wirtschaftswege befinden sich im Bereich der Kiesgrubenerweiterungsfläche Bliesheim gemäß Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch. Die Theodor und Josef Esser Sand- und Kiesgruben GmbH & Co. KG (Kieswerke Esser) beabsichtigt, die Kiesgrube in 2017/2018 in südöstliche Richtung zu erweitern. Mit dem Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstück 6 – gelegen an dem Wirtschaftsweg Flurstück 8 - konnte seitens der Kieswerke Esser keine Einigung in Bezug auf die Auskiesung getroffen werden, so dass die weitere landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks gewährleistet sein muss. Aus diesem Grunde kann die in 2012 unter V 375/2012 beschlossene Satzung nicht umgesetzt werden. Die Erschließung des Ackergrundstücks muss letztendlich sichergestellt sein. Auf dieser Grundlage wurden erneut Verhandlungen mit den Kieswerken Esser aufgenommen und folgendes Ergebnis konnte erzielt werden: Die Kiesgrube Esser wird zuerst die Bandanlagen und die Zufahrt für die Erweiterungsfläche anlegen. In diesem Zeitraum ist das Flurstück 6 (Ackerfläche) über die nordöstliche – später wegfallende – Teilfläche des Wirtschaftsweges anfahrbar. Nach Fertigstellung wird dann auf dem Grundstück der Kieswerke Esser, Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstück 7, eine Wendeanlage gemäß RASt mit einem Wendekreisradius von 10 m angelegt, so dass ab diesem Zeitpunkt das Flurstück 6 (Ackerfläche) über den südwestlich – auch dauerhaft verbleibenden – Teil des Wirtschaftsweges erreichbar ist. Die Kosten für die Herstellung dieser Wendeanlage tragen die Kieswerke Esser. Der Rückbau und die Auskiesung der betroffenen Teilflächen des Wirtschaftsweges (Flurstück 8) erfolgt wiederum nach Fertigstellung der Wendeanlage. Die Esser Sand- und Kiesgruben GmbH & Co. KG legt an der südwestlichen Grenze der Abgrabungsfläche auf dem Grundstück Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstück 123 eine weitere Wendeanlage gemäß RASt mit einem Wendekreisradius von 10 m an. Die Kosten für die Herstellung dieser Wendeanlage tragen ebenfalls die Kieswerke Esser. Der Rückbau und die Auskiesung der betroffenen Teilfläche des Wirtschaftsweges (Flurstück 11) erfolgen nach Fertigstellung der Wendeanlage. Der seinerzeit geplante neu zu bauende Wirtschaftsweg parallel zwischen den Flurstücken 123 und 124 (Verbindungsweg auf dem Flurstück 124) zwischen den Wirtschaftswegen 8 und 11, kann bei der Regelung mit den beiden Wendeanlagen, wegfallen. Vor Inanspruchnahme des Weges Flurstück 11 wird der Weg Gemarkung Bliesheim, Flur 9, Flurstück 42, durch die Kieswerke Esser mit einer 10 cm starken Asphalttragschicht ausgebaut, so dass wieder ein Wegering mit Asphaltdecke entsteht. Die vorgenannten Maßnahmen wurden von den Kieswerken Esser schriftlich zugesagt. Aufgrund dieser Wegebaumaßnahmen können die landwirtschaftlichen Flächen bis zur Auskiesung und das -2- Flurstück 8 dauerhaft bewirtschaftet werden und der Abtransport der Feldfrüchte auf asphaltierten Wegen ist sichergestellt. Die Bezirksregierung Köln, Dezernat ländliche Entwicklung und Bodenordnung, und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen haben unter den vorgenannten Bedingungen keine Bedenken gegen die Einziehung der Wegeteilparzellen. In Vertretung (Hallstein) -3-