Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/I 3
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02.10.2006
Vorlagen-Nr.:
53/2006
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.10.2006
31.10.2006
07.11.2006
3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan I 3, Ortsteil Winden, hat im Jahre 1974 Rechtskraft erlangt.
Der Umfang des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten unmaßstäblichen
Übersichtsplan. Zur besseren Orientierung über den innerhalb des Plangebietes vorhandenen
Gebäudebestand verweise ich darüber hinaus auf den als Anlage 2 beigefügten Auszug aus dem
Liegenschaftskataster.
Die nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgesehene Erschließungsstraße ist bis zum
heutigen Zeitpunkt so nicht realisiert. Die Straße endet vor dem Wohnhausgrundstück Am
Rebstock 10 (Parzelle 269). Aus meiner Sicht ist nicht davon auszugehen, dass eine Fortführung
der Straße entsprechend dem Bebauungsplanentwurf überhaupt noch erfolgt. Bei den
Grundstückszuschnitten wäre eine weitere Bebauung meines Erachtens nur durch ein
Umlegungsverfahren möglich. Um eine weitere eventuell mögliche Bebauung im rückwärtigen
Bereich analog des leider entstandenen Wohnhauses Maubacher Straße 51 (Parzelle 407 und
408) zu vermeiden, sollte eine Änderung des Bebauungsplanes wie folgt vorgenommen werden:
- Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche ab dem heutigen Ausbauende.
- Wegfall der überbaubaren Flächen rechts und links der wegfallenden Erschließungsanlage.
- Ausweisung dieses Bereiches als private Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 15 BauGB.
Sofern die Änderung wie vorgeschlagen erfolgt, liegen alsdann zwar bauliche Anlagen außerhalb
überbaubarer Flächen (zum Beispiel Wohnhaus Maubacher Str. 69, Parzelle 71, Wohnhaus Am
Rebstock 20, Parzelle 213). Diese Gebäude genießen jedoch Bestandsschutz, sodass ein
Nachteil für die Eigentümer nicht entsteht.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wie vorgeschlagen, können auch keine
Entschädigungsansprüche nach § 42 BauGB entstehen, da der Bebauungsplan älter als 7 Jahre
und die Erschließung bis heute nicht erfolgt ist. Durch die Neufestsetzung wird die bisher
tatsächlich ausgeübte Nutzung der Grundstücke nicht beeinträchtigt.
Zur Sicherung der Planänderung werde ich Ihnen in einer gesonderten Sitzungsvorlage
vorschlagen, eine Veränderungssperre für den Planbereich zu erlassen.
Das Plangebiet ist in der Übersichtskarte gemäß Anlage 3 dargestellt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für das Bebauungsplanänderungsverfahren werden sich auf maximal 1.000,00 €
belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt bereit.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Die Aufstellung der 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
I 3, Ortsteil Winden, „Am Rebstock“, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
2.
Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem Lageplan gem.
Anlage 3 der Sitzungsvorlage.
3.
Die Planänderung beinhaltet :
- Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche ab dem heutigen Ausbauende.
- Wegfall der überbaubaren Flächen rechts und links der wegfallenden
Erschließungsanlage.
- Ausweisung dieses Bereiches als private Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1
Ziffer 15 BauGB.
4.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Planentwurf
erarbeiten zu lassen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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