Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 9,9 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00/I 3 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.10.2006 Vorlagen-Nr.: 53/2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 26.10.2006 31.10.2006 07.11.2006 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan I 3, Ortsteil Winden, hat im Jahre 1974 Rechtskraft erlangt. Der Umfang des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan. Zur besseren Orientierung über den innerhalb des Plangebietes vorhandenen Gebäudebestand verweise ich darüber hinaus auf den als Anlage 2 beigefügten Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Die nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgesehene Erschließungsstraße ist bis zum heutigen Zeitpunkt so nicht realisiert. Die Straße endet vor dem Wohnhausgrundstück Am Rebstock 10 (Parzelle 269). Aus meiner Sicht ist nicht davon auszugehen, dass eine Fortführung der Straße entsprechend dem Bebauungsplanentwurf überhaupt noch erfolgt. Bei den Grundstückszuschnitten wäre eine weitere Bebauung meines Erachtens nur durch ein Umlegungsverfahren möglich. Um eine weitere eventuell mögliche Bebauung im rückwärtigen Bereich analog des leider entstandenen Wohnhauses Maubacher Straße 51 (Parzelle 407 und 408) zu vermeiden, sollte eine Änderung des Bebauungsplanes wie folgt vorgenommen werden: - Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche ab dem heutigen Ausbauende. - Wegfall der überbaubaren Flächen rechts und links der wegfallenden Erschließungsanlage. - Ausweisung dieses Bereiches als private Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 15 BauGB. Sofern die Änderung wie vorgeschlagen erfolgt, liegen alsdann zwar bauliche Anlagen außerhalb überbaubarer Flächen (zum Beispiel Wohnhaus Maubacher Str. 69, Parzelle 71, Wohnhaus Am Rebstock 20, Parzelle 213). Diese Gebäude genießen jedoch Bestandsschutz, sodass ein Nachteil für die Eigentümer nicht entsteht. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wie vorgeschlagen, können auch keine Entschädigungsansprüche nach § 42 BauGB entstehen, da der Bebauungsplan älter als 7 Jahre und die Erschließung bis heute nicht erfolgt ist. Durch die Neufestsetzung wird die bisher tatsächlich ausgeübte Nutzung der Grundstücke nicht beeinträchtigt. Zur Sicherung der Planänderung werde ich Ihnen in einer gesonderten Sitzungsvorlage vorschlagen, eine Veränderungssperre für den Planbereich zu erlassen. Das Plangebiet ist in der Übersichtskarte gemäß Anlage 3 dargestellt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für das Bebauungsplanänderungsverfahren werden sich auf maximal 1.000,00 € belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt bereit. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Aufstellung der 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, „Am Rebstock“, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem Lageplan gem. Anlage 3 der Sitzungsvorlage. 3. Die Planänderung beinhaltet : - Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche ab dem heutigen Ausbauende. - Wegfall der überbaubaren Flächen rechts und links der wegfallenden Erschließungsanlage. - Ausweisung dieses Bereiches als private Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 15 BauGB. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Planentwurf erarbeiten zu lassen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-