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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2015) Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2015)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 37/2016 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 12.01.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Bemerkungen 08.03.2016 zur Kenntnis Rat 16.03.2016 zur Kenntnis Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2015 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 10.837,47 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 050 341 010 und 010 111 140 5339000 bzw. 5431000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2015 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung 2015 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Kämmerer bzw. der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. In Vertretung (Knips) -2-