Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-414/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
16.09.2004
Rat der Stadt Bedburg
21.09.2004
Bemerkungen:
Betreff:
2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Pütz – Teilgebiet an der Laubenstraße
a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 34 Abs. 4 des
Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die
während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nr. 1-8) wie in
der beigefügten Anlage aufgeführt zu entscheiden und über die Stellungnahmen einzeln
zu beschließen.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg , den
Satzungsbeschluss für die Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über
die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft
Pütz – Abgrenzungssatzung – für das Teilgebiet an der Laubenstraße gem. § 34 Abs. 4
des Baugesetzbuches.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 17.08.1999 den Einleitungsbeschluss
für die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der
Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortslage Pütz, Teilgebiet an der
Laubenstraße, gefasst (Anlage 1).
Dieser Beschluss wurde bei geringfügiger Plangebietserweiterung nochmals durch
Aufhebung und Neufassung im Rat der Stadt Bedburg am 05.11.2002 konkretisiert
(Anlage 2).
Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren und Durchführung der Abwägung hat der Rat
der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.07.2003 den Satzungsbeschluss für diese
Zweite Änderungssatzung gefasst.
Die Satzung wurde der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 08.07.2003 zur
Genehmigung vorgelegt.
Die Bezirksregierung hat der Stadt Bedburg in einem Telefonat mitgeteilt, dass durch die
getroffene Abwägung hinsichtlich der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises, Untere
Landschaftsbehörde, zur Ausräumung der Bedenken aufgrund einer hausinternen
Stellungnahme der dortigen Oberen Landschaftsbehörde nicht ausreichend ist .
Die Satzung wurde daher von der Genehmigung zurückgezogen.
Derzeit liegen zwei Bauanträge beim Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises zur
Genehmigung vor. Die beantragten Vorhaben verstoßen gegen die Festsetzungen des
Landschaftsplanes in diesem Bereich.
Die Untere Landschaftsbehörde sah sich außer Stande, eine Befreiung von den v.g.
Festsetzungen zu erteilen.
Nach einem Erörterungstermin wird jedoch eine Genehmigung in Aussicht gestellt, wenn
der Geltungsbereich der 2. Änderungssatzung nach § 34 des Baugesetzbuches auf das in
der Anlage beigefügte Maß zurückgezogen wird.
Für die Weiterentwicklung der Ortslage Pütz ist die seinerzeit gefasste Erweiterung der
Abgrenzungssatzung für den Teilbereich an der Laubenstraße nicht zwingend erforderlich.
Darüber hinaus wäre unter Zugrundelegung der seinerzeitigen Plangebietsabgrenzung
nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg ein privates Umlegungsverfahren
erforderlich. Eine zeitnahe Realisierung wäre daher nicht zu erwarten.
Der Rat der Stadt Bedburg hat daher in seiner Sitzung am 18.05.2004 bei Aufhebung des
Satzungsbeschlusses den Plangeltungsbereich reduziert und die erneute Einleitung des
Planverfahrens beschlossen. Dies konnte jedoch erst eingeleitet werden, sofern der
Kreistag des Rhein-Erft-Kreises auf den Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 des
Landschaftsgesetzes hinsichtlich der Festsetzungen des Landschaftsplanes verzichtet.
Ein entsprechender Beschluss im Kreistag wurde gefasst am 15.07.2004.
Daraufhin hat die Verwaltung das Planverfahren erneut eingeleitet. Die Bürger wurden
durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am
20.07.2004 im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 34 Abs. 4 i.V.m. § 13 Nr. 2 und
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches über die Satzungserweiterung bei Reduzierung der
ursprünglichen Plangebietsgrenzen informiert. Gelegenheit zur Stellungnahme bestand
hierbei vom 28.07.2004 bis zum 30.08.2004 einschließlich.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer eingeschränkten Beteiligung
gem. § 34 Abs. 4 i.V.m. § 13 Nr. 3 S. 1 des Baugesetzbuches mit Schreiben vom
27.07.2004 am Verfahren beteiligt. Um Stellungnahme wurde gebeten bis zum
20.08.2004.
Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten
Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
zu empfehlen, wie im
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Allg. Vertreter und
Erster Beigeordneter