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Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pütz Teilgebiet an der Laubenstraße Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pütz  Teilgebiet an der Laubenstraße
Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pütz  Teilgebiet an der Laubenstraße
Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pütz  Teilgebiet an der Laubenstraße
Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pütz  Teilgebiet an der Laubenstraße
Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-414/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 16.09.2004 Rat der Stadt Bedburg 21.09.2004 Bemerkungen: Betreff: 2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pütz – Teilgebiet an der Laubenstraße a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nr. 1-8) wie in der beigefügten Anlage aufgeführt zu entscheiden und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg , den Satzungsbeschluss für die Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Pütz – Abgrenzungssatzung – für das Teilgebiet an der Laubenstraße gem. § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 17.08.1999 den Einleitungsbeschluss für die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortslage Pütz, Teilgebiet an der Laubenstraße, gefasst (Anlage 1). Dieser Beschluss wurde bei geringfügiger Plangebietserweiterung nochmals durch Aufhebung und Neufassung im Rat der Stadt Bedburg am 05.11.2002 konkretisiert (Anlage 2). Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren und Durchführung der Abwägung hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.07.2003 den Satzungsbeschluss für diese Zweite Änderungssatzung gefasst. Die Satzung wurde der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 08.07.2003 zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat der Stadt Bedburg in einem Telefonat mitgeteilt, dass durch die getroffene Abwägung hinsichtlich der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises, Untere Landschaftsbehörde, zur Ausräumung der Bedenken aufgrund einer hausinternen Stellungnahme der dortigen Oberen Landschaftsbehörde nicht ausreichend ist . Die Satzung wurde daher von der Genehmigung zurückgezogen. Derzeit liegen zwei Bauanträge beim Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises zur Genehmigung vor. Die beantragten Vorhaben verstoßen gegen die Festsetzungen des Landschaftsplanes in diesem Bereich. Die Untere Landschaftsbehörde sah sich außer Stande, eine Befreiung von den v.g. Festsetzungen zu erteilen. Nach einem Erörterungstermin wird jedoch eine Genehmigung in Aussicht gestellt, wenn der Geltungsbereich der 2. Änderungssatzung nach § 34 des Baugesetzbuches auf das in der Anlage beigefügte Maß zurückgezogen wird. Für die Weiterentwicklung der Ortslage Pütz ist die seinerzeit gefasste Erweiterung der Abgrenzungssatzung für den Teilbereich an der Laubenstraße nicht zwingend erforderlich. Darüber hinaus wäre unter Zugrundelegung der seinerzeitigen Plangebietsabgrenzung nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg ein privates Umlegungsverfahren erforderlich. Eine zeitnahe Realisierung wäre daher nicht zu erwarten. Der Rat der Stadt Bedburg hat daher in seiner Sitzung am 18.05.2004 bei Aufhebung des Satzungsbeschlusses den Plangeltungsbereich reduziert und die erneute Einleitung des Planverfahrens beschlossen. Dies konnte jedoch erst eingeleitet werden, sofern der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises auf den Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 des Landschaftsgesetzes hinsichtlich der Festsetzungen des Landschaftsplanes verzichtet. Ein entsprechender Beschluss im Kreistag wurde gefasst am 15.07.2004. Daraufhin hat die Verwaltung das Planverfahren erneut eingeleitet. Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 20.07.2004 im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 34 Abs. 4 i.V.m. § 13 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches über die Satzungserweiterung bei Reduzierung der ursprünglichen Plangebietsgrenzen informiert. Gelegenheit zur Stellungnahme bestand hierbei vom 28.07.2004 bis zum 30.08.2004 einschließlich. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer eingeschränkten Beteiligung gem. § 34 Abs. 4 i.V.m. § 13 Nr. 3 S. 1 des Baugesetzbuches mit Schreiben vom 27.07.2004 am Verfahren beteiligt. Um Stellungnahme wurde gebeten bis zum 20.08.2004. Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. zu empfehlen, wie im 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Allg. Vertreter und Erster Beigeordneter