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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-414/2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP6-414/2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004 STADT BEDBURG DER BÜRGERMEISTER Satzung betreffend die Zweiten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaften Kirch- /Grottenherten,– Abgrenzungssatzung vom Gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137)Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 96) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am .............. folgende Satzung beschlossen. §1 Für den Ortsteil Pütz erfolgt die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Die genaue Begrenzung der einbezogenen Außenbereichsgrundstücke ist in dem zur Satzung gehörenden Lageplan mit einem schwarz unterbrochenen Farbstrich umrandet (Anlage 1). Das Plangebiet liegt in Verlängerung der Laubenstraße in Pütz, in der Gemarkung Pütz, Flur 20 und betrifft folgende Erweiterung der bisherigen Abgrenzung: - einen Teilbereich der Flurstücke Nr. 6 und 7 - weiterhin einen Teilbereich der Flurstücke Nr. 4,5,15, 18, 42, 65, 181 und 192 Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung. §2 (1) Der Ausgleich für den mit der Satzung verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft gem. Landschaftsplan 2 Pkt. 1.2 ist objektbezogen im Baugenehmigungsverfahren durch den Antragsteller in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Erftkreises durchzuführen. (2) Auf den Grundstücken Nr. 1, 3, 5 und 7 gem. Plan zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist ein standortgerechter hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen. Zur Art siehe auch Abs. 1, 2. HS. (3) Bei Baumaßnahmen auf den Grundstücken Nr. 1, 3, 5 und 7 gem. dem Plan zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist ein 3 m breiter Pflanzstreifen zur freien WP6-414/2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004 Landschaft hin anzulegen. Die Pflanzung kann auch Satzungsbereiches erfolgen. Zur Art siehe auch Abs. 1, 2. HS. außerhalb des Hinweise: 1. Bezüglich der Entwässerung des Grundstückes ist eine Abstimmung mit dem Erftverband vor Bauausführung und Planung durchzuführen. 2. Es wird empfohlen, die Versickerung des nicht belasteten Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken durchzuführen. Die Laubbäume auf den Grundstücken 1 + 5 sind entsprechend der DIN 18920 während der Baumaßnahme zu schützen, dabei schließt der Schutz die Wurzelbereiche der Bäume und die Baumstämme ein. Als Wurzelbereich gem. DIN 18920 gilt die Bodenoberfläche unter der Krone von Bäumen zuzüglich 1,5 m. 3. 4. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist die Bezirksregierung Köln, Kampfmittelräumdienst zu informieren und in Abstimmung mit dieser ist eine Erstellung der konkreten Gefahrenanalyse erforderlich und zur Abgrenzung eventuell erforderlicher Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen sind auf Teilen des Plangebietes Testdetektionen/Testaufgrabungen notwendig.“ Hierbei ist vorher von den Bauantragstellern folgendes zu veranlassen: 1. Vorlage der Betretungserlaubnisse, 2. Freistellung der Fläche (Bebauung / Bewuchs) 3. ggfs. Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen §3 Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung unter Berücksichtigung des § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches in Kraft. Bedburg, den ............... Stadt Bedburg WP6-414/2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004 STADT BEDBURG DER BÜRGERMEISTER SATZUNGSBEGRÜNDUNG zur 2. Änderungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches über die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pütz. 1. Rechtliche Grundlagen Gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der o.g. Fassung kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Durch die gesetzliche Regelung kann in kleinerem Umfang unmittelbar Bauland ausschließlich für Wohnzwecke geschaffen werden. 2. Bestand Für den Ortsteil Pütz besteht seit dem 04.04.1984 eine Satzung zur Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Das betreffende Areal ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und bietet sich städtebaulich im Hinblick auf die vorhandene technische und soziale Infrastruktur zu einer Arrondierung bzw. Lückenschließung an. Der derzeit rechtsverbindliche Grenzverlauf der Abgrenzungssatzung weist in diesem Bereich –geprägt durch die vorhandene Ortsrandbebauung- starke Versprünge auf. Durch eine Einbeziehung der v.g. Flächen in die Abgrenzungssatzung könnte – verbunden mit einer baulichen Abrundung - auch eine städtebaulich erwünschte Begradigung im Rahmen einer Lückenschließung in Anpassung an die Darstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg erfolgen. 3. Lage der Fläche Die in den Zusammenhang bebauten Ortsteil von Pütz einbezogene Fläche liegt in Verlängerung der Laubenstraße in Pütz, in der Gemarkung Pütz, Flur 20 und betrifft folgende Erweiterung der bisherigen Abgrenzung: - einen Teilbereich der Flurstücke Nr. 6 und 7 - weiterhin einen Teilbereich der Flurstücke Nr. 4,5,15, 18, 42, 65, 181 und 192 WP6-414/2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004 4. derzeitige Nutzung Es handelt sich um Flächen, die einer gärtnerischen Nutzung zugeführt sind. Die Fläche im hinteren Nutzungsbereich, Kasterer Straße Nr. 38, wurde bisher teilweise mit einem Reitzelt genutzt. 5. Erschließungsanlagen Die Erschließung der Erschließungsanlage Flächen erfolgen. kann durch eine Diese ist durch noch herzustellende Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt Bedburg sicherzustellen. Eine private Umlegung muss erfolgen. 6. Planungsanlass / Planungsziel Mit Schreiben vom 16.11.1998 wurde die Änderung der Satzung der Stadt Bedburg über die Festsetzung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Pütz vom 04.04.1984 beantragt. Der Beweggrund besteht darin, dass bei der ortsansässigen Bevölkerung mangels rechtlich abgesicherter Baugrundstücke eine sehr große Nachfrage auf weitere Wohnbaufläche vorherrscht. Unter Berücksichtigung der vorhandenen sozialen und technischen Infrastruktur soll eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen beiderseits der Laubenstraße erfolgen. Ebenso wurde mit Datum vom 25.11.2001 beim Landrat des Erftkreises ein Bauantrag für die Errichtung einer Bewegungshalle für Pferde mit 6 Boxen und Pflegeplatz gestellt. Ziel des Bauantrages war das auf dem Grundstück vorhandene Zelt durch ein massives Gebäude mit direktem Anschluss an die Hofanlage zu ersetzen. Zur Ermöglichung einer angemessenen weiteren baulichen Entwicklung und zur städtebaulich sinnvollen Lückenschließung bietet sich die in Aussicht genommene Fläche an. 7. Planinhalt Zur Wahrung des vorhandenen Ortsbildes und Sicherstellung einer städtebaulich sinnvollen Entwicklung und Lückenschließung Abgrenzungssatzung vorgenommen. 8. Belange von Natur und Landschaft wurde die Erweiterung der WP6-414/2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004 Das Satzungsgebiet liegt im Bereich des Landschaftsplanes 2. Der Landschaftsplan stellt für diesen Bereich das Entwicklungsziel 1.2 Erhaltung dar und setzt diesen Bereich Rahmen der Ursprungsfassung entsprechend dem Satzungsbeschluss vom 08.07.2003 – außer der östlichen Fläche südlich der Laubenstraße als geschützten Landschaftsbestandteil fest. Der Satzung wurde daher gem. § 29 Abs. 4 des Landschaftsgesetzes durch den Rhein-Erft-Kreis widersprochen. Die Stadt Bedburg hat daraufhin eine Reduzierung des Plangebiets vorgenommen und den als GLB festgesetzten Planungsbereich größtenteils aus dem geplanten zu erweiternden Innenbereich entlassen. Durch die nunmehr vorgesehene Satzungserweiterung werden schützenswerte Teile des Geschützten Landschaftsbestandteils nur in geringem Umfang beansprucht. Aufgrund der zuvor beschriebenen Reduzierung hat der Kreistag des Rhein-ErftKreises beschlossen, gegen die 2. Änderungssatzung gem. § 34 Baugesetzbuch für den Bereich der Laubenstraße in Pütz keinen Widerrspruch einzulegen. Durch die Änderung des Baugesetzbuches ist die Gemeinde verpflichtet, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung auch im Verfahren zur Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB zu berücksichtigen. In Anbetracht des Bedarfes nach Baugrundstücken ist der mit dieser Satzung geplante Eingriff in Natur und Landschaft daher nicht zu vermeiden. Entlang der neu gebildeten örtlichen Planungsgrenze wird daher ein 3 m breiter Grünstreifen für Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt. Nach Auffassung der Stadt Bedburg wird unter Berücksichtigung der mit dieser Satzung verfolgten Ziele den Belangen von Natur und Landschaft in ausreichender Weise Rechnung getragen. Bedburg, den Stadt Bedburg Der Bürgermeister WP6-414/2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004 Eingriffsbilanzierung 2. Änderungssatzung Laubenstraße A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes 1 FlächenNr. (siehe Plan Ausgangssit uation 1 2 2 Code 3 Biotoptyp 4 Fläche (lt. Biotoptypenwer tliste) 4.2 (lt. Biotoptypenwertliste) (m²) Zier- und Nutzgarten, strukturreich Versiegelte Fläche Zier- und Nutzgarten Ackerland Versiegelte Fläche 340 4 1 4 (Spalte 4 x Sp. 7) 1360 189 151 400 460 0 2 2 0 1 1 1 1 0 2 2 0 0 302 800 0 360 2 1 2 720 160 120 940 460 275 0 2 0 1 0 1 1 1 1 1 0 2 0 1 0 0 240 0 460 0 3 4 1.1 4.1 3.1 1.1 5 4.1 6 1.1 4.1 1.1 1.3 1.1 7 8 Zier- und Nutzgarten strukturarm Versiegelte Fläche Zier- und Nutzgarten Versiegelte Fläche Sandflächen/Reitplatz Versiegelte Fläche Straße 5 Grundwert A 6 Gesamtkor rekturfaktor 7 Gesamtw ert (lt. Biotoptype nwertliste) (Spalte 5 x Sp. 6) 8 Einzelflächen wert Gesamtflächenwert A: (Summe Spalte 8) 3882 B. Zustand des Untersuchungsraumes entsprechend bei Ausnutzung der Erweiterungsbereiche der Satzung nach § 34 1 2 3 4 5 6 7 8 FlächenNr. Code Biotoptyp Fläche Grundwert Gesa mtkorr ekturfa ktor Gesamtw ert Einzelfläc hen -wert (siehe Plan zustand gem. Festsetzung en des Bebauungsp lanes) 1 2 3 4 5 6 7 8 (Spalte 5 x Sp. 6) (lt. Biotoptypenwer tliste) 1.1 4.1 1.1 4.1 1.1 4.1 1.1 1.1 4.1 1.1 4.1 1.1 1.3 1.1 (lt. Biotoptypenwertliste) Versiegelte Fläche Zier- und Nutzgarten Versiegelte Fläche Zier- und Nutzgarten Versiegelte Fläche Zier- und Nutzgarten Versiegelte Fläche Versiegelte Fläche Zier- und Nutzgarten strukturarm Versiegelte Fläche Zier- und Nutzgarten Versiegelte Fläche Sandflächen/Reitplatz Versiegelte Fläche Straße (Spalte 4 x Sp. 7) 180 160 189 151 240 160 460 180 160 (lt. Biotoptypen wertliste) 0 2 0 2 0 2 0 0 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 2 0 2 0 2 0 0 2 0 320 0 302 0 320 0 0 320 160 120 940 460 275 0 2 0 1 0 1 1 1 1 1 0 2 0 1 0 0 240 0 460 0 m² Gesamtflächenwert B: (Summe Spalte 8) C. Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) = -1920 1962 WP6-414/2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004 Abzüglich eines Anteils von einem 3 m breiten Pflanzstreifens auf den Grundstücken (auch außerhalb des Satzungsbereiches zur freien Landschaft) mit der lfd. Nr. 1 (20,00 m x 3m) = 60 m² mit der lfd. Nr. 3 (20,00 m x 3m) = 60 m² mit der lfd. Nr. 5 (20,00 m x 3m) = 60 m² mit der lfd. Nr. 7 (25,00 m x 3m) = 75 m² = 255 m² Wertigkeit gem. Biotoptypliste 8.1 = 6 x 255 Somit insgesamt 1.530 Punkte Gesamtbilanz C – 1.510 Punkte = Defizit in Höhe von 390 Punkten Gem. der Satzung kann dieses Defizit im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren durch Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit des bzw. vom Baugenehmigungsverfahren ausgeglichen werden. Siehe Hierzu auch § 2 Abs. 2 der Satzung. WP6-414/2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004 WP6-414/2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004