Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
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09.07.09, 02:28
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WP6-414/2004
Anlage zur Vorlage WP6-414/2004
Anlage zu a) der Sitzungsvorlage des Ausschusses für Planen und Bauen der Stadt Bedburg vom 16.09.2004 / 2. Änderungssatzung zur
Abgrenzungssatzung in Pütz an der Laubenstraße
Lfd.
Nr.
1
Stellungnahme vom, von.....
Mitteilung
Abwägung
Beschluss:
Der Ausschuss für Planen und Bauen
empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Die Angaben, die für eine ausreichende
Schreiben vom 16.08.2004
Berücksichtigung der Belange von
Naturschutz und Landschaftspflege
gem. § 6 (2) LG erforderlich sind, liegen
nicht
vor.
Eine
abschließende
naturschutzfachliche Stellungnahme zu
den
Beeinträchtigungen
von
Naturschutz und Landschaftspflege
sowie der erforderlichen Kompensation
kann daher erst nach Vorlage eines
landschaftspflegerischen Fachbeitrages
mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
erfolgen. Ich weise aber darauf hin,
dass die in der Begründung aufgeführte
Festsetzung eines 3 Meter breiten
Grünstreifens
die durch die o.g.
Satzung zulässigen Eingriffe nicht
ausreichend kompensieren kann.
Die Stadt Bedburg hat eine Eingriffsund
Ausgleichsbilanzierung
zur
Satzungserweiterung erarbeitet und
dem Rhein-Erft-Kreis zwischenzeitlich
vorgelegt und abgestimmt. Der
Ausgleich für den Eingriff soll durch
die Festsetzung eines 3 m breiten
Pflanzstreifens sowie der Festsetzung
zur
Pflanzung
eines
standortgerechten Laubbaumes als
Hochstamm
pro
Baugrundstück
erfolgen.
Die
Eingriffsund
Ausgleichsbilanzierung
wird
entsprechend der Anregung des
Rhein-Erft-Kreis korrigiert. Hierdurch
wird gleichzeitig das Ziel verfolgt,
einen Übergang bzw. die Abgrenzung
zur freien Landschaft hin zu
erreichen. Darüber hinaus wurde in
der Satzung festgelegt, dass der
konkrete Ausgleich für den Eingriff im
Baugenehmigungsverfahren
durch
den Rhein-Erft-Kreis festzulegen ist.
Dies
sollte
der
Unteren
Landschaftsbehörde des Rhein-ErftKreises
entgegenkommen,
da
hierdurch die Vorstellungen der
Fachbehörde im Rahmen einer
sinnvollen Umsetzung des Ausgleichs
unterstützt werden.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
festzustellen, dass den
Belangen
der
Unteren
Landschaftsbehörde
Rechung getragen wurde.
WP6-414/2004
Anlage zur Vorlage WP6-414/2004
Im Rahmen der Abstimmung hinsichtlich
der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung
wurde mit Schreiben vom 30.08.2004
daraufhingewiesen,
dass
die
Laubbäume auf den Grundstücken 1 + 5
entsprechend der DIN 18920 während
der Baumaßnahme zu schützen sind,
dabei
schließt
der
Schutz
die
Wurzelbereiche der Bäume und die
Baumstämme ein. Als Wurzelbereich
gem.
DIN
18920
gilt
die
Bodenoberfläche unter der Krone von
Bäumen zuzüglich 1,5 m. Es wurde die
Aufnahme eines Hinweises in die
Satzung angeregt.
Der Anregung zur Aufnahme eines
Hinweises in die Satzung kann
entsprochen werden, dies auch um
die
Schutzwürdigkeit
zu
dokumentieren
und
vorab
Vermeidungsmaßnahmen bei der
Bautätigkeit auf den Grundstücken zu
aufzuzeigen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der
Anregung
zu
entsprechen.
Im Satzungsgebiet befinden sich
ausweislich
der
Karte
der
schutzwürdigen
Böden
des
Geologischen Dienstes NW Böden mit
hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als
Produktionsgrundlage
für
die
Landwirtschaft. , hier Böden mit regional
hoher Bodenfruchtbarkeit. Zum Schutz
des
Bodens
sind
daher
Vermeidungsmaßnahmen
bei
der
Umsetzung der Planung zu beachten
bzw.
durchzuführen.
Besondere
Erfordernisse
aufgrund
anderer
gesetzlicher
Regelungen
,
z.B.
wasserwirtschaftliche
Anforderungen
bleiben hiervon unberührt.
Die Stadt Bedburg hat nach Eingang
der Stellungnahme nochmals Kontakt
mit
der
Unteren
Wasser-,
Abfallwirtschaftsund
Bodenschutzbehörde aufgenommen
und auf die nunmehr vorliegende
Kleinteiligkeit der Fläche aufgrund der
Plangebietsreduzierung hingewiesen.
Daraufhin wurde ergänzend die
nachfolgend
aufgeführte
Stellungnahme
abgegeben:
Im
Nachgang
zu
meiner
Stellungnahme zu o.g. Planverfahren
(Az.: 61.3.41.01.04) vom 16.08.2004
teile ich Ihnen mit, dass aufgrund der
kleinteiligen für eine zusätzliche
Bebauung vorgesehenen Flächen
eine über die Regelungen des BauGB
zum Bodenschutz hinausgehende
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
festzustellen,
dass
die
Anregung zurückgezogen
wurde.
WP6-414/2004
2.
Erftverband, Schreiben vom
23.082.004
3.
Bezirksregierung Köln,
Kampfmittelräumdienst,
Schreiben vom 03.08.2004
Anlage zur Vorlage WP6-414/2004
Forderung nicht sachgerecht ist. Ich
ziehe den entsprechenden Passus
aus der o.g. Stellungnahme daher
zurück.
Gegen das o.a. Vorhaben bestehen aus Entfällt.
... die Mitteilung zur
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des
Kenntnis zu nehmen.
Erftverbandes keine Bedenken.
Zu der in Rede stehenden Maßnahme
verweise ich auf meine Stellungnahme
vom 20.05.2003, an der sich inhaltlich
nichts geändert hat.
Stellungnahme vom 20.05.2003
Die vorliegenden Luftbilder ergaben Es wird in Anlehnung an die ... die Mitteilung zur
Hinweise auf das Vorhandensein von Beschlussfassung im Rat der Stadt Kenntnis zu nehmen und
Anregung
zu
vom 08.07.2003 erneut der
Bombenblindgängern/Kampfmitteln, da Bedburg
der
Bereich
im
ehemaligen folgender Hinweis in die Planung entsprechen.
Bombenabwurfgebiet/Kampfgebiet liegt. aufgenommen:
Aus diesem Grunde ist es z.Zt. nicht „Vor Beginn der Baumaßnahmen ist
möglich, für die in Rede stehende die
Bezirksregierung
Köln,
Fläche eine Kampfmittelfreiheit zu Kampfmittelräumdienst zu informieren
bescheinigen. Zur Erstellung einer und in Abstimmung mit dieser ist eine
konkreten Gefahrenanalyse und zur Erstellung
der
konkreten
Abgrenzung eventuell erforderlicher Gefahrenanalyse erforderlich und zur
Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen
Abgrenzung eventuell erforderlicher
sind auf Teilen des Plangebietes Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen
Testdetektionen/Testaufgrabungen
sind auf Teilen des Plangebietes
notwendig.
Testdetektionen/Testaufgrabungen
notwendig.“
Hierbei
ist
vorher
von
den
Bauantragstellern
folgendes
zu
veranlassen:
1. Vorlage der Betretungserlaubnisse,
2. Freistellung der Fläche (Bebauung
/ Bewuchs)
3.
ggfs.
Bereitstellung
von
WP6-414/2004
4
PLEDOC Essen, Schreiben
vom 05.08.2004
5
Infracor, Marl, Schreiben vom
30.07.3004
6
RWE Westfalen Weser Ems
Netzservice, Dortmund,
Schreiben vom 04.08.2004
7
Telekom, Schreiben vom
05.08.2004
8
RWE Power, Schreiben vom
28.07.2004
Anlage zur Vorlage WP6-414/2004
Wir danken für die Benachrichtigung
und teilen Ihnen mit, dass die o.g.
Maßnahmen die Versorgungsanlagen
der durch die PLEDOC GmbH betreuten
Eigentümer
oder
Betreiber
nicht
berühren. Sollte der Geltungsbereich
bzw. das Projekt erweitert oder verlagert
werden oder sollte der Arbeitsraum die
Projektgrenzen
wesentlich
überschreiten, so bitten wir, uns am
weiteren Verfahren zu beteiligen.
An der im Betreff näher bezeichneten
Stelle verlaufen keine von uns betreuten
Fernleitungen.
Durch die o.g. Maßnahme werden keine
von
uns
betreuten
Gasleitungen
betroffen. Neuverlegung werden von
uns zur Zeit nicht vorgesehen.
Durch die o.a. Planung werden die
Belange der Deutschen Telekom AG
nicht berührt. Bei Planungsänderung
bitten wir uns erneut zu beteiligen.
Nach
Befragung
unserer
möglicherweise
betroffenen
Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit,
dass
nach
unserem
heutigen
Kenntnisstand
Belange
unserer
Gesellschaft durch das vorgenannte
Planvorhaben nicht berührt werden.
Versorgungsleitungsplänen
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.