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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-414/2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-414/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-414/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-414/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-414/2004)

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Inhalt der Datei

WP6-414/2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004 Anlage zu a) der Sitzungsvorlage des Ausschusses für Planen und Bauen der Stadt Bedburg vom 16.09.2004 / 2. Änderungssatzung zur Abgrenzungssatzung in Pütz an der Laubenstraße Lfd. Nr. 1 Stellungnahme vom, von..... Mitteilung Abwägung Beschluss: Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Die Angaben, die für eine ausreichende Schreiben vom 16.08.2004 Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege gem. § 6 (2) LG erforderlich sind, liegen nicht vor. Eine abschließende naturschutzfachliche Stellungnahme zu den Beeinträchtigungen von Naturschutz und Landschaftspflege sowie der erforderlichen Kompensation kann daher erst nach Vorlage eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgen. Ich weise aber darauf hin, dass die in der Begründung aufgeführte Festsetzung eines 3 Meter breiten Grünstreifens die durch die o.g. Satzung zulässigen Eingriffe nicht ausreichend kompensieren kann. Die Stadt Bedburg hat eine Eingriffsund Ausgleichsbilanzierung zur Satzungserweiterung erarbeitet und dem Rhein-Erft-Kreis zwischenzeitlich vorgelegt und abgestimmt. Der Ausgleich für den Eingriff soll durch die Festsetzung eines 3 m breiten Pflanzstreifens sowie der Festsetzung zur Pflanzung eines standortgerechten Laubbaumes als Hochstamm pro Baugrundstück erfolgen. Die Eingriffsund Ausgleichsbilanzierung wird entsprechend der Anregung des Rhein-Erft-Kreis korrigiert. Hierdurch wird gleichzeitig das Ziel verfolgt, einen Übergang bzw. die Abgrenzung zur freien Landschaft hin zu erreichen. Darüber hinaus wurde in der Satzung festgelegt, dass der konkrete Ausgleich für den Eingriff im Baugenehmigungsverfahren durch den Rhein-Erft-Kreis festzulegen ist. Dies sollte der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-ErftKreises entgegenkommen, da hierdurch die Vorstellungen der Fachbehörde im Rahmen einer sinnvollen Umsetzung des Ausgleichs unterstützt werden. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass den Belangen der Unteren Landschaftsbehörde Rechung getragen wurde. WP6-414/2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004 Im Rahmen der Abstimmung hinsichtlich der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung wurde mit Schreiben vom 30.08.2004 daraufhingewiesen, dass die Laubbäume auf den Grundstücken 1 + 5 entsprechend der DIN 18920 während der Baumaßnahme zu schützen sind, dabei schließt der Schutz die Wurzelbereiche der Bäume und die Baumstämme ein. Als Wurzelbereich gem. DIN 18920 gilt die Bodenoberfläche unter der Krone von Bäumen zuzüglich 1,5 m. Es wurde die Aufnahme eines Hinweises in die Satzung angeregt. Der Anregung zur Aufnahme eines Hinweises in die Satzung kann entsprochen werden, dies auch um die Schutzwürdigkeit zu dokumentieren und vorab Vermeidungsmaßnahmen bei der Bautätigkeit auf den Grundstücken zu aufzuzeigen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. Im Satzungsgebiet befinden sich ausweislich der Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes NW Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft. , hier Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit. Zum Schutz des Bodens sind daher Vermeidungsmaßnahmen bei der Umsetzung der Planung zu beachten bzw. durchzuführen. Besondere Erfordernisse aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen , z.B. wasserwirtschaftliche Anforderungen bleiben hiervon unberührt. Die Stadt Bedburg hat nach Eingang der Stellungnahme nochmals Kontakt mit der Unteren Wasser-, Abfallwirtschaftsund Bodenschutzbehörde aufgenommen und auf die nunmehr vorliegende Kleinteiligkeit der Fläche aufgrund der Plangebietsreduzierung hingewiesen. Daraufhin wurde ergänzend die nachfolgend aufgeführte Stellungnahme abgegeben: Im Nachgang zu meiner Stellungnahme zu o.g. Planverfahren (Az.: 61.3.41.01.04) vom 16.08.2004 teile ich Ihnen mit, dass aufgrund der kleinteiligen für eine zusätzliche Bebauung vorgesehenen Flächen eine über die Regelungen des BauGB zum Bodenschutz hinausgehende ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass die Anregung zurückgezogen wurde. WP6-414/2004 2. Erftverband, Schreiben vom 23.082.004 3. Bezirksregierung Köln, Kampfmittelräumdienst, Schreiben vom 03.08.2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004 Forderung nicht sachgerecht ist. Ich ziehe den entsprechenden Passus aus der o.g. Stellungnahme daher zurück. Gegen das o.a. Vorhaben bestehen aus Entfällt. ... die Mitteilung zur wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Kenntnis zu nehmen. Erftverbandes keine Bedenken. Zu der in Rede stehenden Maßnahme verweise ich auf meine Stellungnahme vom 20.05.2003, an der sich inhaltlich nichts geändert hat. Stellungnahme vom 20.05.2003 Die vorliegenden Luftbilder ergaben Es wird in Anlehnung an die ... die Mitteilung zur Hinweise auf das Vorhandensein von Beschlussfassung im Rat der Stadt Kenntnis zu nehmen und Anregung zu vom 08.07.2003 erneut der Bombenblindgängern/Kampfmitteln, da Bedburg der Bereich im ehemaligen folgender Hinweis in die Planung entsprechen. Bombenabwurfgebiet/Kampfgebiet liegt. aufgenommen: Aus diesem Grunde ist es z.Zt. nicht „Vor Beginn der Baumaßnahmen ist möglich, für die in Rede stehende die Bezirksregierung Köln, Fläche eine Kampfmittelfreiheit zu Kampfmittelräumdienst zu informieren bescheinigen. Zur Erstellung einer und in Abstimmung mit dieser ist eine konkreten Gefahrenanalyse und zur Erstellung der konkreten Abgrenzung eventuell erforderlicher Gefahrenanalyse erforderlich und zur Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen Abgrenzung eventuell erforderlicher sind auf Teilen des Plangebietes Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen Testdetektionen/Testaufgrabungen sind auf Teilen des Plangebietes notwendig. Testdetektionen/Testaufgrabungen notwendig.“ Hierbei ist vorher von den Bauantragstellern folgendes zu veranlassen: 1. Vorlage der Betretungserlaubnisse, 2. Freistellung der Fläche (Bebauung / Bewuchs) 3. ggfs. Bereitstellung von WP6-414/2004 4 PLEDOC Essen, Schreiben vom 05.08.2004 5 Infracor, Marl, Schreiben vom 30.07.3004 6 RWE Westfalen Weser Ems Netzservice, Dortmund, Schreiben vom 04.08.2004 7 Telekom, Schreiben vom 05.08.2004 8 RWE Power, Schreiben vom 28.07.2004 Anlage zur Vorlage WP6-414/2004 Wir danken für die Benachrichtigung und teilen Ihnen mit, dass die o.g. Maßnahmen die Versorgungsanlagen der durch die PLEDOC GmbH betreuten Eigentümer oder Betreiber nicht berühren. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Durch die o.g. Maßnahme werden keine von uns betreuten Gasleitungen betroffen. Neuverlegung werden von uns zur Zeit nicht vorgesehen. Durch die o.a. Planung werden die Belange der Deutschen Telekom AG nicht berührt. Bei Planungsänderung bitten wir uns erneut zu beteiligen. Nach Befragung unserer möglicherweise betroffenen Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass nach unserem heutigen Kenntnisstand Belange unserer Gesellschaft durch das vorgenannte Planvorhaben nicht berührt werden. Versorgungsleitungsplänen Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.