Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
Prüfbericht zu den Geschäftsvorfällen des Jahres 2014 des Eigenbetriebes
“Stadtwerke”
- öffentlicher Teil -
1.
Das Rechnungsprüfungsamt ist zur Durchführung insbesondere
nachfolgender Prüftätigkeiten verpflichtet:
Prüfungen gem. § 10 der Betriebssatzung, § 103 der Gemeindeordnung sowie der
Rechnungsprüfungsordnung
Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft; hierbei
insbesondere
die
Prüfung
der
Schlussrechnungen
nach
Beendigung
von
Baumaßnahmen und Dienstleistungen vor Auszahlung
Prüfung der VOL / VOF – und VOB Vergaben im Tagesgeschäft; hierzu
gehören auch die Vergaben an Ingenieure und Architekten auf HOAI-Basis
Prüfung der Sonderkasse im Rahmen der vorgeschriebenen Kassenprüfungen
einschl. Jahresabschluss der Einheitskasse (seit 03/2009 führen die Stadtwerke
die Sonderkasse in eigener Verantwortung, Prüfungen haben gem. § 103 Abs. 1
Ziff. 5 Gemeindeordnung
durch das RPA zu erfolgen; der Prüfbericht ist im
nichtöffentlichen Teil abgebildet)
Sonstige Prüfungen aufgrund von politischen Beschlüssen / Prüfaufträgen oder
prüfungsrelevanten Sachverhalten
2.
Zur Prüfung der Vergaben gem. § 103 Abs. 1 Pkt. 6 der Gemeindeordnung
In 2014 unterlagen Ausschreibungen / Submissionen, Aufträge bzw. Vergaben ab
2.000,00 € sowie alle Schlussrechnungen für Baumaßnahmen / investive Maßnahmen
einschl. der Zahlungsanordnungen an die Sonderkasse ab einer Wertgrenze von
10.000,00 € der Visakontrolle / Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes. Dies entspricht
den Grundlagen und Regelungen der Rechnungsprüfung auch für die allgemeine
Verwaltung.
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Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und der Visakontrolle erfolgten u.a. Beratungen
und ggfs. Mithilfen durch das RPA im Bereich der Auftragsvergaben (VOL / VOB /
HOAI); hier insbesondere bei der formellen Abwicklung beschränkter sowie
öffentlicher Ausschreibungen. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
(TVgG)
wurde
in
Abstimmung
zwischen
RPA
und
den
Eigenbetrieben
durchgeführt.
In Reparatur- und Sanierungsfällen im unteren Auftragssegment wurden i.d.R. der Stadt
oder
den
Eigenbetrieben
bekannte
Firmen
beauftragt.
Dabei
wurden
entweder
Preisanfragen durchgeführt oder es wurde auf kürzlich erfolgte Ausschreibungen
zurückgegriffen und deren Einheitspreise übernommen und vereinbart. In vielen Fällen
war und ist bei plötzlich erforderlich werdenden Reparaturen kein zeitaufwändiger
Wettbewerb möglich, um den Betriebsablauf nicht zu unterbrechen oder zu stören bzw.
Unfallgefahren sofort zu beseitigen. Hier hat es sich bewährt, dass auf ortsansässige
bzw. in der näheren Umgebung vorhandene Handwerksbetriebe zurückgegriffen werden
kann. Für verschiedene Gewerke bestehen auch entsprechende Wartungsverträge.
Bei größeren Reparaturen oder Sanierungen wurden, wie mit den Wertgrenzen ab dem
05.04.2011 beschlossen, bis 10.000,00 € Preisanfragen bei mindestens drei Anbietern
dokumentiert. Darüber hinaus waren beschränkte Ausschreibungen durchzuführen.
Ab 75.000,00 / 150.000,00 / 200.000,00 € (je nach Gewerk) wurden / werden
grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen durchgeführt.
Soweit die Überprüfung der Ausgaben gezeigt hat, dass bestimmte Beschaffungen oder
Dienstleistungen sich in Umfang, Gleichartigkeit und Jährlichkeit wiederholen, wurde und
wird mit den Eigenbetrieben eine entsprechende Ausschreibungsverpflichtung vereinbart,
um dauerhaft wirtschaftliche Vorgehensweise zu sichern, z.B. im Wege optionaler
Vertragsverlängerungen oder im Hinblick auf die gesetzlichen Schwellenwerte EU – weite
Ausschreibungen bei längeren Zeiträumen.
Anmerkung RPA :
Etwaige Mängel bei der Vorgangsbearbeitung (z.B. fehlende Aufmaße, Prüfvermerke auf
Angeboten)
werden im Regelfall unmittelbar mit den Verantwortlichen abgeklärt und
dann erledigt. Hierzu gehörten auch Korrekturen bei den täglichen Ausschreibungen /
Vergaben (das gilt für VOL- /VOF- /VOB- Vergaben wie auch für Aufträge im Rahmen der
HOAI an Ingenieure / Architekten). Ebenso wurden / werden durch die VISA - Kontrolle
vor Zahlung der Schlussrechnungen rechtzeitig Korrekturen vorgenommen.
Durch diese bewährte Praxis im Tagesgeschäft werden irreparable Fehler im Regelfall
vermieden.
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Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
Die Auflistung der Prüfungen aus dem laufenden Tagesgeschäft mit einzelnen
Prüffeststellungen ist Bestandteil des nicht öffentlichen Berichtes.
Insgesamt
wurden
141
Vorgänge
mit
einem
Gesamtvolumen
von
21.923.750,10 € geprüft. Prüffeststellungen wurden soweit möglich jeweils vor
Auftragserteilung bzw. Zahlung der Schlussrechnung ausgeräumt.
4. Prüffeststellungen
Die einzelnen Prüffeststellungen mit etwaigen Hinweisen und Beanstandungen sind
gemäß § 3 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse
nichtöffentlich zu beraten. Auf die entsprechende Vorlage im nichtöffentlichen Teil der
Tagesordnung wird daher verwiesen.
5. Prüfergebnis für den Teilbereich „Eigenbetrieb Stadtwerke“
Schwerwiegende Mängel oder nicht ausgeräumte Prüffeststellungen, die einer Entlastung
der
Betriebsleitung
entgegenstehen
würden,
liegen
aus
Sicht
der
örtlichen
Rechnungsprüfung nicht vor.
Erftstadt, den 14.08.2015
(Walter)
Leiter Rechnungsprüfungsamt
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