Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
160 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
07.01.16, 15:01
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 381/2015
Az.: 14 10-21 EB-82- öffentlich
Amt: - 14 BeschlAusf.: - -14- Datum: 17.12.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Walter
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin
19.01.2016
zur Kenntnis
Betriebsausschuss Immobilien
03.03.2016
zur Kenntnis
Rat
16.03.2016
zur Kenntnis
Rat
27.04.2016
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilien
2014 - öffentlicher Teil
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Prüfbericht zur Führung des Eigenbetriebs Immobilien 2014 – öffentlicher Teil - wird zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
Gemäß der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen Eigenbetriebe (Stadtwerke § 10, Eigenbetrieb Straßen sowie Eigenbetrieb Immobilien jeweils § 8) sowie auf Grund der Vorschriften der
Gemeindeordnung NRW unterliegen die Betriebe unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch
den Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt.
Die Prüftätigkeiten umfassen insbesondere:
1.
Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visa-Kontrolle
2.
Vergaben im VOL-/VOB-Bereich
3.
Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebes
4.
Wechselnde Prüfthemen / Einzelfälle
Die Erläuterungen und Feststellungen zu den einzelnen Prüfhandlungen sind gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt nichtöffentlich zu beraten.
Ergebnis:
Aufgrund von erheblichen Verstößen bei Vergabeverfahren wurden Beanstandungen ausgesprochen. Die Fehler in den Verfahren wurden mit Arbeitsüberlastung begründet und sind nachträglich
nicht korrigierbar. Die Unregelmäßigkeiten wurden durch die Betriebsleitung selber gemeldet.
Nach Prüfung der Vorgänge wird die Entlastung der Betriebsleitung vorgeschlagen – allerdings mit
der Maßgabe
a) vergabe– und dienstrechtliche Verstöße sowie
b) Verzögerungen bei der Beantwortung prüfrelevanter Fragen und bei der
Herausgabe von Akten zwecks Prüfung
durch ein funktionierendes internes Kontrollsystem im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht künftig zu verhindern.
Einzelheiten hierzu sind dem nichtöffentlichen Teil des Prüfberichtes zu entnehmen.
(Walter)
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