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Anfrage (Anfrage bzgl. Höhe der Schulpauschale 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
266 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Susanne Loosen Niederweg 12 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Haushalt, Jahresabschluss, Controlling Holzdamm 10 0 22 35 / 409-218 Mein Zeichen Ihr Zeichen Herr Cöln gez. Knips 05.01.2016 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 11.01.2016 Rat Rat Betrifft: Datum F 35/2016 16.03.2016 27.04.2016 Anfrage bzgl. Höhe der Schulpauschale 2016 Nach dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der Erfüllung kommunaler Aufgaben im Schulbereich und im investiven Bereich der frühkindlichen Bildung. Für die Jahre 2015 und 2016 stellt das Land jeweils 600.000.000 € zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt auf der Basis der Schülerzahl zum Stichtag 15.10. des jeweiligen Vorvorjahres. Berücksichtigt wird jeder erfasste Schüler an Schulen in eigener Trägerschaft der jeweiligen Gemeinde, unabhängig davon, ob der Schüler die Schule im Ganz- oder Halbtagsbetrieb besucht. So ergaben sich für das GFG 2015 und 2016 nach den gemeldeten Schülerzahlen folgende Werte je Schüler: 2015: 600.000.000 € ÷ 2.367.524 Schüler = 251,615608677042 €* 2016: 600.000.000 € ÷ 2.331.306 Schüler = 255,45558978 €* * die leichten Abweichungen in der Berechnung resultieren aus den wenigen Fällen, in denen Gebietskörperschaften, die Schulträger sind, in den Genuss von Mindestbeträgen unabhängig von ihrer Schülerzahl kommen (Gemeinden mindestens 200.000 €, Kreise 340.000 €, Landschaftsverbände 1.700.000 €) 1. Berechnung der Schulpauschale für die Stadt Erftstadt für 2015: 1.1 nach den tatsächlichen Gegebenheiten: 4.978 x 251,615608677042 € = 1.252.542 € 1.2 im Fall von 979 nicht aus Erftstadt auspendelnder Schüler (hier angenommen die Zahl der im Schuljahr 2014/2015 auspendelnden Schüler) (4.978 + 979) x 251,615608677042 € = 1.498.874 € -> Differenz in Höhe von 246.332 € 2. Berechnung der Schulpauschale für die Stadt Erftstadt für 2016: 1.1 nach den tatsächlichen Gegebenheiten: 4.873 x 255,45558978 € = 1.244.835 € 1.2 im Fall von 979 nicht aus Erftstadt auspendelnder Schüler (hier angenommen die Zahl der im aktuellen Schuljahr auspendelnden Schüler) (4.873 + 958) x 255,45558978 € = 1.489.562 € -> Differenz in Höhe von 244.727 € In Vertretung (Knips) -2-