Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
266 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Susanne Loosen
Niederweg 12
50374 Erftstadt
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nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Haushalt, Jahresabschluss, Controlling
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-218
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Herr Cöln
gez. Knips
05.01.2016
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 11.01.2016
Rat
Rat
Betrifft:
Datum
F 35/2016
16.03.2016
27.04.2016
Anfrage bzgl. Höhe der Schulpauschale 2016
Nach dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der Erfüllung kommunaler Aufgaben im
Schulbereich und im investiven Bereich der frühkindlichen Bildung.
Für die Jahre 2015 und 2016 stellt das Land jeweils 600.000.000 € zur Verfügung. Die Verteilung
erfolgt auf der Basis der Schülerzahl zum Stichtag 15.10. des jeweiligen Vorvorjahres. Berücksichtigt wird jeder erfasste Schüler an Schulen in eigener Trägerschaft der jeweiligen Gemeinde, unabhängig davon, ob der Schüler die Schule im Ganz- oder Halbtagsbetrieb besucht.
So ergaben sich für das GFG 2015 und 2016 nach den gemeldeten Schülerzahlen folgende Werte
je Schüler:
2015: 600.000.000 € ÷ 2.367.524 Schüler = 251,615608677042 €*
2016: 600.000.000 € ÷ 2.331.306 Schüler = 255,45558978 €*
*
die leichten Abweichungen in der Berechnung resultieren aus den wenigen Fällen, in denen Gebietskörperschaften, die
Schulträger sind, in den Genuss von Mindestbeträgen unabhängig von ihrer Schülerzahl kommen (Gemeinden mindestens
200.000 €, Kreise 340.000 €, Landschaftsverbände 1.700.000 €)
1. Berechnung der Schulpauschale für die Stadt Erftstadt für 2015:
1.1 nach den tatsächlichen Gegebenheiten:
4.978 x 251,615608677042 € = 1.252.542 €
1.2 im Fall von 979 nicht aus Erftstadt auspendelnder Schüler
(hier angenommen die Zahl der im Schuljahr 2014/2015 auspendelnden Schüler)
(4.978 + 979) x 251,615608677042 € = 1.498.874 €
-> Differenz in Höhe von 246.332 €
2. Berechnung der Schulpauschale für die Stadt Erftstadt für 2016:
1.1 nach den tatsächlichen Gegebenheiten:
4.873 x 255,45558978 € = 1.244.835 €
1.2 im Fall von 979 nicht aus Erftstadt auspendelnder Schüler
(hier angenommen die Zahl der im aktuellen Schuljahr auspendelnden Schüler)
(4.873 + 958) x 255,45558978 € = 1.489.562 €
-> Differenz in Höhe von 244.727 €
In Vertretung
(Knips)
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