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Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Unterbringung und Begleitung von Flüchtlingsfrauen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Unterbringung und Begleitung von Flüchtlingsfrauen) Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Unterbringung und Begleitung von Flüchtlingsfrauen) Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Unterbringung und Begleitung von Flüchtlingsfrauen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 73/2016 Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - - 50 - / - 82 - Datum: 26.01.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin Bemerkungen 16.02.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Betrifft: Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Unterbringung und Begleitung von Flüchtlingsfrauen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich ist in den städtischen Übergangsheimen eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung gewährleistet. Frauen und Männer (sofern nicht liiert oder verheiratet) werden nicht gemeinsam in einem Zimmer untergebracht, vielmehr sind getrennte Bereiche für Männer bzw. Frauen und Familien vorgesehen. Bei der Belegung der Übergangsheime werden, soweit möglich, besondere Kriterien berücksichtigt. Aspekten wie etwa die jeweilige ethnische Herkunft, besondere Familienkonstellationen, gesundheitliche Probleme, kulturelle Differenzen, geschlechtsspezifische Gründe, individuelle Lebenslagen, eventuelle Erkrankungen oder Behinderungen, Religionszugehörigkeit etc. wird nach Möglichkeit Rechnung getragen. Allerdings werden hier durch die seit dem Herbst vergangenen Jahres extrem hohen Zuweisungen von Flüchtlingen und der hieraus resultierenden engen Belegung in den Übergangsheimen mehr und mehr Grenzen gesetzt. So ist es zum Beispiel aktuell nicht realisierbar, Schwangeren besondere Rückzugsbereiche anzubieten. Sanitäre Anlagen werden nach Geschlechtern getrennt vorgehalten und auch bei der Konzeption neu zu errichtender Wohneinheiten berücksichtigt. Die im Antrag geschilderte gewünschte Sicherstellung, dass Sanitäranlagen für Frauen auch tatsächlich ausschließlich von diesen genutzt werden, lässt sich de facto nicht kontrollieren. Dies ist insbesondere auch der aktuell notwendigen Überbelegung in den Übergangsheimen sowie dem derzeit hohen Männeranteil der zugewiesenen Flüchtlinge geschuldet. Die gewünschte Reduzierung der Überbelegung in den Übergangsheimen, vornehmlich im Brabanter Weg und in der Radmacher Straße, korrespondiert mit der Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge. Entsprechende Vorhaben, insbesondere auch die Schaffung von Wohnraum in Mehrfamilienhäusern, wurden den politischen Gremien von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt. Natürlich wird auch die tatsächliche Anzahl in 2016 neu zugewiesener Flüchtlinge ein maßgebliches Kriterium für die Rückführung der Überbelegungen. Aktuell werden die in dem im Vorjahr neu errichteten Übergangsheim im Brabanter Weg in Lechenich untergebrachten Flüchtlinge auf Grund eines Dienstleistungsvertrages der Stadt mit der AWO durch Fachkräfte der AWO betreut. Alle anderen in Erftstadt lebenden Flüchtlinge werden vom Fachdienst Migration & Integration des Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren betreut (aktuell zwei Sozialarbeiterstellen und zwei Stellen für Einrichtungsbetreuer). Die Beratungstätigkeiten betreffen grundsätzlich Fragen und Anliegen aus allen Lebensbereichen. Im Fachdienst ist eine Sozialarbeiterin beschäftigt mit einem geringen Anteil speziell für Frauenarbeit. Für die im Antrag explizit aufgezeigten Informationsangebote und angesprochener notwendiger Aufklärungsarbeit stehen auf Grund der hohen Zahl zu betreuender Flüchtlinge derzeit leider keine ausreichenden personellen Kapazitäten zur Verfügung. Im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanberatungen und mit Blick auf die signifikante Steigerung der Zahl neu zugewiesener Flüchtlinge wird die Einstellung zweier weiterer Sozialarbeiter/-innen in 2016 angestrebt. Insoweit wird perspektivisch eventuell eine intensivierte sozialarbeiterische Betreuung speziell von weiblichen Flüchtlingen ermöglicht werden können. Darüber hinaus wurde die Beschäftigung von zwei Bundesfreiwilligen im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für den unterstützenden Einsatz im Fachdienst Migration & Integration beantragt. Das ehrenamtliche Engagement in der Flüchtlingshilfe wird durch eine von der Kirche angestellte und finanzierte Mitarbeiterin koordiniert. Viele Bürgerinnen und Bürger Erftstadts sind insoweit helfend und mit viel Engagement tätig. Die Inanspruchnahme eines gewerblichen Sicherheitsdienstes wurde bislang für die Übergangsheime in Erftstadt als entbehrlich angesehen. Der haustechnische Dienst der Stadt Erftstadt versieht im Rahmen eines Schichtsystems auch regelmäßige Kontrolltätigkeiten und ist für die Bewohner bis in die späten Abendstunden ansprechbar. Nach der Entscheidung über die eventuelle Errichtung weiterer Unterkünfte in Erftstadt und je nach Anzahl künftig zu betreuender Flüchtlinge wird über eine etwaige personelle -2- Aufstockung des haustechnischen Dienstes zu entscheiden sein. In Vertretung (Lüngen) -3-