Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 73/2016
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - - 50 - / - 82 - Datum: 26.01.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Termin
Bemerkungen
16.02.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
08.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Betrifft:
Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Unterbringung und Begleitung
von Flüchtlingsfrauen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist in den städtischen Übergangsheimen eine nach Geschlechtern getrennte
Unterbringung gewährleistet. Frauen und Männer (sofern nicht liiert oder verheiratet) werden
nicht gemeinsam in einem Zimmer untergebracht, vielmehr sind getrennte Bereiche für
Männer bzw. Frauen und Familien vorgesehen.
Bei der Belegung der Übergangsheime werden, soweit möglich, besondere Kriterien
berücksichtigt. Aspekten wie etwa die jeweilige ethnische Herkunft, besondere
Familienkonstellationen, gesundheitliche Probleme, kulturelle Differenzen,
geschlechtsspezifische Gründe, individuelle Lebenslagen, eventuelle Erkrankungen oder
Behinderungen, Religionszugehörigkeit etc. wird nach Möglichkeit Rechnung getragen.
Allerdings werden hier durch die seit dem Herbst vergangenen Jahres extrem hohen
Zuweisungen von Flüchtlingen und der hieraus resultierenden engen Belegung in den
Übergangsheimen mehr und mehr Grenzen gesetzt.
So ist es zum Beispiel aktuell nicht realisierbar, Schwangeren besondere Rückzugsbereiche
anzubieten.
Sanitäre Anlagen werden nach Geschlechtern getrennt vorgehalten und auch bei der
Konzeption neu zu errichtender Wohneinheiten berücksichtigt. Die im Antrag geschilderte
gewünschte Sicherstellung, dass Sanitäranlagen für Frauen auch tatsächlich ausschließlich
von diesen genutzt werden, lässt sich de facto nicht kontrollieren. Dies ist insbesondere auch
der aktuell notwendigen Überbelegung in den Übergangsheimen sowie dem derzeit hohen
Männeranteil der zugewiesenen Flüchtlinge geschuldet.
Die gewünschte Reduzierung der Überbelegung in den Übergangsheimen, vornehmlich im
Brabanter Weg und in der Radmacher Straße, korrespondiert mit der Schaffung neuer
Unterbringungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge. Entsprechende Vorhaben, insbesondere
auch die Schaffung von Wohnraum in Mehrfamilienhäusern, wurden den politischen Gremien
von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt. Natürlich wird auch die tatsächliche
Anzahl in 2016 neu zugewiesener Flüchtlinge ein maßgebliches Kriterium für die
Rückführung der Überbelegungen.
Aktuell werden die in dem im Vorjahr neu errichteten Übergangsheim im Brabanter Weg in
Lechenich untergebrachten Flüchtlinge auf Grund eines Dienstleistungsvertrages der Stadt
mit der AWO durch Fachkräfte der AWO betreut.
Alle anderen in Erftstadt lebenden Flüchtlinge werden vom Fachdienst Migration &
Integration des Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren betreut (aktuell zwei
Sozialarbeiterstellen und zwei Stellen für Einrichtungsbetreuer). Die Beratungstätigkeiten
betreffen grundsätzlich Fragen und Anliegen aus allen Lebensbereichen. Im Fachdienst ist
eine Sozialarbeiterin beschäftigt mit einem geringen Anteil speziell für Frauenarbeit. Für die
im Antrag explizit aufgezeigten Informationsangebote und angesprochener notwendiger
Aufklärungsarbeit stehen auf Grund der hohen Zahl zu betreuender Flüchtlinge derzeit leider
keine ausreichenden personellen Kapazitäten zur Verfügung. Im Rahmen der aktuellen
Haushaltsplanberatungen und mit Blick auf die signifikante Steigerung der Zahl neu
zugewiesener Flüchtlinge wird die Einstellung zweier weiterer Sozialarbeiter/-innen in 2016
angestrebt. Insoweit wird perspektivisch eventuell eine intensivierte sozialarbeiterische
Betreuung speziell von weiblichen Flüchtlingen ermöglicht werden können.
Darüber hinaus wurde die Beschäftigung von zwei Bundesfreiwilligen im Rahmen des
Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ beim Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für den unterstützenden Einsatz im Fachdienst
Migration & Integration beantragt.
Das ehrenamtliche Engagement in der Flüchtlingshilfe wird durch eine von der Kirche
angestellte und finanzierte Mitarbeiterin koordiniert. Viele Bürgerinnen und Bürger Erftstadts
sind insoweit helfend und mit viel Engagement tätig.
Die Inanspruchnahme eines gewerblichen Sicherheitsdienstes wurde bislang für die
Übergangsheime in Erftstadt als entbehrlich angesehen. Der haustechnische Dienst der
Stadt Erftstadt versieht im Rahmen eines Schichtsystems auch regelmäßige
Kontrolltätigkeiten und ist für die Bewohner bis in die späten Abendstunden ansprechbar.
Nach der Entscheidung über die eventuelle Errichtung weiterer Unterkünfte in Erftstadt und
je nach Anzahl künftig zu betreuender Flüchtlinge wird über eine etwaige personelle
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Aufstockung des haustechnischen Dienstes zu entscheiden sein.
In Vertretung
(Lüngen)
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