Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 130/2016
Az.: 61.21-20/159-1.Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.02.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
01.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung, E.-Konradsheim, Jahnshof
I. Beschluss über städtebauliches Konzept
II. Aufstellungsbeschluss
III. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Die vom Planungsbüro vorgestellte städtebauliche Konzeption wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof. Der Anlageplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, nach erfolgtem Scoping auf Grundlage des vorgestellten städtebaulichen Konzeptes, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und
4 (1) BauGB durchzuführen.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 159.1 „Jahnshof“ ist seit dem 03.04.2012 rechtskräftig. Mit diesem
Bebauungsplan sollte die städtebauliche Entwicklung eines Pflegezentrums ermöglicht
werden. Die geplante Realisierung des Pflegezentrums ist bis heute nicht erfolgt, obwohl der
Bedarf an einer Pflegeeinrichtung weiterhin vorhanden ist.
Eine aktuelle Planung sieht nun den Bau einer Pflegeeinrichtung, einer Seniorenwohnanlage und
einer Hotelanlage vor. Das städtebauliche Konzept wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom Planungsbüro vorgestellt.
Zur Umsetzung (s. beigefügte Anlagen) sind Modifizierungen des Ursprungsbebauungsplanes
notwendig. Neben der Änderung des Bebauungsplanes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dies erfolgt im Parallelverfahren. Eine regionalplanerische Vorabstimmung mit der
Bezirksregierung Köln ist bereits erfolgt.
In einem nächsten Verfahrensschritt sollen die erforderlichen Rahmenbedingungen in einem Scoping-Termin mit den für das Verfahren ausschlaggebenden Behörden und Trägern öffentlicher
Belange abgestimmt werden. Nach positivem Ausgang soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB erfolgen.
In Vertretung
(Hallstein)
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