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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung, E.-Konradsheim, Jahnshof I. Beschluss über städtebauliches Konzept II. Aufstellungsbeschluss III. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung, E.-Konradsheim, Jahnshof
I. Beschluss über städtebauliches Konzept
II. Aufstellungsbeschluss
III. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung, E.-Konradsheim, Jahnshof
I. Beschluss über städtebauliches Konzept
II. Aufstellungsbeschluss
III. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 130/2016 Az.: 61.21-20/159-1.Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.02.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 01.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung, E.-Konradsheim, Jahnshof I. Beschluss über städtebauliches Konzept II. Aufstellungsbeschluss III. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Die vom Planungsbüro vorgestellte städtebauliche Konzeption wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. III. Die Verwaltung wird beauftragt, nach erfolgtem Scoping auf Grundlage des vorgestellten städtebaulichen Konzeptes, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 159.1 „Jahnshof“ ist seit dem 03.04.2012 rechtskräftig. Mit diesem Bebauungsplan sollte die städtebauliche Entwicklung eines Pflegezentrums ermöglicht werden. Die geplante Realisierung des Pflegezentrums ist bis heute nicht erfolgt, obwohl der Bedarf an einer Pflegeeinrichtung weiterhin vorhanden ist. Eine aktuelle Planung sieht nun den Bau einer Pflegeeinrichtung, einer Seniorenwohnanlage und einer Hotelanlage vor. Das städtebauliche Konzept wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom Planungsbüro vorgestellt. Zur Umsetzung (s. beigefügte Anlagen) sind Modifizierungen des Ursprungsbebauungsplanes notwendig. Neben der Änderung des Bebauungsplanes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dies erfolgt im Parallelverfahren. Eine regionalplanerische Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist bereits erfolgt. In einem nächsten Verfahrensschritt sollen die erforderlichen Rahmenbedingungen in einem Scoping-Termin mit den für das Verfahren ausschlaggebenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden. Nach positivem Ausgang soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB erfolgen. In Vertretung (Hallstein) -2-