Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
164 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
03.03.16, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
durch Unterhaltsvorschussleistungen entstehen der Stadt Erftstadt jährlich Kosten in
Höhe von 300.000,00 € mit steigender Tendenz.
Da die bisherige Rückholquote mit über 30% vergleichsweise gut ist, sollte noch Optimierungspotential vorhanden sein.
Dies könnte zum einem durch eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl in diesem Bereich erfolgen,
wobei eine Kosten-Nutzen-Analyse anzustellen wäre.
Denkbar wäre auch die Unterhaltsgläubiger verstärkt an externe Stellen (z.B. Rechtsanwälte)
zu verweisen. Daraus würden weder der Stadt noch den Unterhaltsgläubigern Kosten entste, hen, da letztere nahezu in allen Fällen Anspruch auf kostenlose Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe haben dürften.
Ob dies erfolgreich wäre, hängt maßgeblich von den Gründen ab, warum eine Rückholung
scheitert.
Ist der Schuldner nicht bekannt oder nachweislich weder kurz- noch mittelfristig finanziell in
der Lage die Forderungen auch nicht in Teilen zu begleichen, wäre die Sache juristisch und
wirtschaftlich aussichtslos.
Anders läge der Fall, wenn die Rückholung an den zeitlichen Kapazitäten der Mitarbeiter
scheitern sollte, bzw. die Rückholung nicht mit juristischem Nachdruck verfolgt würde, wobei
insbesondere an die Inanspruchnahme anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe zu denken wäre.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Wie würde sich die Erhöhung der Mitarbeiterzahl, insbesondere durch Einstellung eines
Juristen, auf die Rückholquote auswirken?
2. Wurde die Zuhilfenahme externer Kräfte z.B. Rechtsanwälte geprüft, bzw. in Anspruch
genommen?
3. Auf welche Bereiche entfallen die Gründe des Scheiterns bei einer Rückholung beim
Unterhaltsschuldner? (z.8.: Fehlenden Kenntnis über den Schuldner; Mangelnde
Finanzkraft des Schuldners; Mangelnder Wille des Schuldners zur Zahlung).
4. In wieviel Fällen wurden Seitens der Unterhaltsvorschusskasse Klage (Antrag) gegen den
Schuldner erhoben und in wieviel Prozent der Fälle war die Klage (Antrag) erfolgreich?