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Anfrage (Anfrage 79/2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
164 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
03.03.16, 15:04
Anfrage (Anfrage 79/2016) Anfrage (Anfrage 79/2016)

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Inhalt der Datei

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, durch Unterhaltsvorschussleistungen entstehen der Stadt Erftstadt jährlich Kosten in Höhe von 300.000,00 € mit steigender Tendenz. Da die bisherige Rückholquote mit über 30% vergleichsweise gut ist, sollte noch Optimierungspotential vorhanden sein. Dies könnte zum einem durch eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl in diesem Bereich erfolgen, wobei eine Kosten-Nutzen-Analyse anzustellen wäre. Denkbar wäre auch die Unterhaltsgläubiger verstärkt an externe Stellen (z.B. Rechtsanwälte) zu verweisen. Daraus würden weder der Stadt noch den Unterhaltsgläubigern Kosten entste, hen, da letztere nahezu in allen Fällen Anspruch auf kostenlose Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe haben dürften. Ob dies erfolgreich wäre, hängt maßgeblich von den Gründen ab, warum eine Rückholung scheitert. Ist der Schuldner nicht bekannt oder nachweislich weder kurz- noch mittelfristig finanziell in der Lage die Forderungen auch nicht in Teilen zu begleichen, wäre die Sache juristisch und wirtschaftlich aussichtslos. Anders läge der Fall, wenn die Rückholung an den zeitlichen Kapazitäten der Mitarbeiter scheitern sollte, bzw. die Rückholung nicht mit juristischem Nachdruck verfolgt würde, wobei insbesondere an die Inanspruchnahme anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe zu denken wäre. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Wie würde sich die Erhöhung der Mitarbeiterzahl, insbesondere durch Einstellung eines Juristen, auf die Rückholquote auswirken? 2. Wurde die Zuhilfenahme externer Kräfte z.B. Rechtsanwälte geprüft, bzw. in Anspruch genommen? 3. Auf welche Bereiche entfallen die Gründe des Scheiterns bei einer Rückholung beim Unterhaltsschuldner? (z.8.: Fehlenden Kenntnis über den Schuldner; Mangelnde Finanzkraft des Schuldners; Mangelnder Wille des Schuldners zur Zahlung). 4. In wieviel Fällen wurden Seitens der Unterhaltsvorschusskasse Klage (Antrag) gegen den Schuldner erhoben und in wieviel Prozent der Fälle war die Klage (Antrag) erfolgreich?