Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
10.04.15, 10:29
Aktualisiert
19.05.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: As/Wo
Jülich, 08.04.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 205/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
20.04.2015
TOP
Ergebnisse
Siehe Text Ende der Vorlage
Haupt- und Finanzausschuss
04.05.2015
Zur Kenntnis genommen
Stadtrat
18.05.2015
Zur Kenntnis genommen
Bauantrag für die Errichtung eines Papierrollenlagers im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II"
a) Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II"
b) Genehmigung des Bauantrages zur Errichtung eines Papierrollenlagers gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlg.: 2
SD.Net
Beschlussentwurf:
a) Der B-Plan Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“ wird momentan nicht zur Rechtsverbindlichkeit gebracht.
b) Grundlage für eine Genehmigung des Bauantrages für die Errichtung eines Papierrollenlagers im
Bereich des Entwurfes des B-Planes Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“ ist der § 34 - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – des BauGB.
Begründung:
Mit Schreiben vom 31.03.2015, welches als Anlage beigefügt ist, beantragt die Fa. Carl Eichhorn
KG die Errichtung eines Papierrollenlagers im Bereich des Bebauungsplanentwurfes Kirchberg Nr.
12 „Kastanienbusch II“.
Dieses beantragte Papierrollenlager wird von der Fa. Eichhorn als Ersatz für diejenigen Lagerflächen benötigt, die in der alten Papierfabrik, die abgerissen wird, beherbergt waren.
Das Lager wird, wie im beigefügten Lageplan ersichtlich, nahe der vorhandenen Betriebsgebäude
errichtet.
Das Gebäude hat zur Wymarstraße eine Länge von ca. 25 m und eine Höhe von ca. 11,90 m. Die
Fassade besteht aus einem silbergrauen Alu-Wellprofil. Zur Betriebsseite hat das Lager eine Länge
von ca. 96 m sowie eine Höhe von ca. 9,60 m. Die Gestaltung der Fassade besteht aus cremeweißen
Trapezblechen.
Da der B-Planentwurf Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“ bislang keine Rechtsverbindlichkeit
erlangt hat und nach Aussage der Fa. Eichhorn ein dringender Bedarf für diese Halle besteht, wird
die Genehmigung des Bauantrages gem. § 34 BauGB erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der beantragten Errichtung dieser Halle keine Tatsachen im
Hinblick auf die mit Hilfe des B-Planentwurfes Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“ seinerzeit
eröffenete Möglichkeit der Errichtung eines Hochregallagers im Geltungsbereich des B-Planes
Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“ geschaffen werden. Die Errichtung des Papierrollenlagers
stellt somit im Hinblick auf einen denkbaren Standort für ein Hochregallager am Werkstandort
Kirchberg keine Präjudiz für den in Aufstellung befindlichen B-Plan Kirchberg Nr.14 „Ortseingang“ dar.
Als Anlagen sind das Schreiben vom 31.03.2015 und der Lageplan vom 18.03.2015 beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Beschluss PUB:
Der Ausschuss nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.
Sitzungsvorlage 205/2015
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