Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bauantrag für die Errichtung eines Papierrollenlagers im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II" a) Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II" b) Genehmigung des Bauantrages zur Errichtung eines Papierrollenlagers gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
10.04.15, 10:29
Aktualisiert
19.05.15, 17:06
Sitzungsvorlage (Bauantrag für die Errichtung eines Papierrollenlagers im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II"
a) Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II"
b) Genehmigung des Bauantrages zur Errichtung eines Papierrollenlagers gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bauantrag für die Errichtung eines Papierrollenlagers im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II"
a) Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II"
b) Genehmigung des Bauantrages zur Errichtung eines Papierrollenlagers gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 125 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: As/Wo Jülich, 08.04.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 205/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 20.04.2015 TOP Ergebnisse Siehe Text Ende der Vorlage Haupt- und Finanzausschuss 04.05.2015 Zur Kenntnis genommen Stadtrat 18.05.2015 Zur Kenntnis genommen Bauantrag für die Errichtung eines Papierrollenlagers im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II" a) Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II" b) Genehmigung des Bauantrages zur Errichtung eines Papierrollenlagers gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 2 SD.Net Beschlussentwurf: a) Der B-Plan Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“ wird momentan nicht zur Rechtsverbindlichkeit gebracht. b) Grundlage für eine Genehmigung des Bauantrages für die Errichtung eines Papierrollenlagers im Bereich des Entwurfes des B-Planes Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“ ist der § 34 - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – des BauGB. Begründung: Mit Schreiben vom 31.03.2015, welches als Anlage beigefügt ist, beantragt die Fa. Carl Eichhorn KG die Errichtung eines Papierrollenlagers im Bereich des Bebauungsplanentwurfes Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“. Dieses beantragte Papierrollenlager wird von der Fa. Eichhorn als Ersatz für diejenigen Lagerflächen benötigt, die in der alten Papierfabrik, die abgerissen wird, beherbergt waren. Das Lager wird, wie im beigefügten Lageplan ersichtlich, nahe der vorhandenen Betriebsgebäude errichtet. Das Gebäude hat zur Wymarstraße eine Länge von ca. 25 m und eine Höhe von ca. 11,90 m. Die Fassade besteht aus einem silbergrauen Alu-Wellprofil. Zur Betriebsseite hat das Lager eine Länge von ca. 96 m sowie eine Höhe von ca. 9,60 m. Die Gestaltung der Fassade besteht aus cremeweißen Trapezblechen. Da der B-Planentwurf Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“ bislang keine Rechtsverbindlichkeit erlangt hat und nach Aussage der Fa. Eichhorn ein dringender Bedarf für diese Halle besteht, wird die Genehmigung des Bauantrages gem. § 34 BauGB erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der beantragten Errichtung dieser Halle keine Tatsachen im Hinblick auf die mit Hilfe des B-Planentwurfes Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“ seinerzeit eröffenete Möglichkeit der Errichtung eines Hochregallagers im Geltungsbereich des B-Planes Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“ geschaffen werden. Die Errichtung des Papierrollenlagers stellt somit im Hinblick auf einen denkbaren Standort für ein Hochregallager am Werkstandort Kirchberg keine Präjudiz für den in Aufstellung befindlichen B-Plan Kirchberg Nr.14 „Ortseingang“ dar. Als Anlagen sind das Schreiben vom 31.03.2015 und der Lageplan vom 18.03.2015 beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Beschluss PUB: Der Ausschuss nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis. Sitzungsvorlage 205/2015 Seite 2