Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 391/2015
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 17.08.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
09.09.2015
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
03.12.2015
vorberatend
Rat
15.12.2015
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der konsolidierte Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis 2014), Anhang, Lagebericht sowie
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, wird gem. § 26
Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) festgestellt.
a)
Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung
Der Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung schließt das Geschäftsjahr 2014
(01.01.2014 bis 31.12.2014) mit einem Jahresgewinn in Höhe von 500.033,82 € ab. Es wird
vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2014 zur Stärkung der Eigenfinanzierung in die Gewinnrücklagen einzustellen.
b)
Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
Der Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft schließt das Geschäftsjahr 2014
(01.01.2014 bis 31.12.2014) mit einem Jahresverlust in Höhe von minus 1.205.427,13 € ab.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2014 auf neue Rechnung vorzutragen und nach Ablauf von fünf Jahren mit den Rücklagen zu verrechnen.
Begründung:
Die Betriebsleitung hat gemäß § 26 EigVO NRW den Jahresabschluss sowie den Lagebericht aufzustellen und über den Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Erftstadt zur Feststellung vorzulegen. Der konsolidierte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bestätigungsvermerk, ist beigefügt. Je ein Exemplar der testierten Bilanzberichte in Langversion, beinhaltend u.a. die Teilabschlüsse der Betriebszweige, Anhang, Lagebericht, Aufgliederungen/Erläuterungen sowie Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53
HGrG, wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt für das Geschäftsjahr 01.01.
2014 bis 31.12.2014 zum Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden als
gesonderte Vorlagen dem Betriebsausschuss, dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat
der Stadt Erftstadt zugeführt.
(Hallstein)
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