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Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
147 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt) Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt) Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt) Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt) Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 623/2015 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -50-/-82- Datum: 21.11.2015 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Bemerkungen 08.12.2015 vorberatend Rat 15.12.2015 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 15.02.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur adäquaten Unterbringung der durch die Stadt Erftstadt im Jahr 2016 aufzunehmenden Asylsuchenden werden die folgenden Beschlüsse gefasst: 1. Die in Erftstadt bestehenden Einrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden, insbesondere die großen Anlagen Radmacher Straße (Blessem/Liblar), Brabanter Weg (Lechenich) und ehem. Allianz-Schulungszentrum (Erp), werden aufrecht erhalten und bei Bedarf weiter ausgebaut. 2. Neben der Unterbringung neu zugewiesener Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen wird auch weiterhin im Rahmen eines abgestimmten Wohnungsmanagements zwischen dem Amt 3. 4. 5. für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren sowie dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft angestrebt, Asylsuchende mit Wohnraum auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zu versorgen. Dies soll sowohl durch die Anmietung von Wohnraum wie auch durch den Erwerb von geeigneten Objekten erfolgen. Um kurzfristig weitere Unterbringungskapazitäten zur Verfügung stellen zu können, wird in Erftstadt-Liblar auf einem Gewerbegrundstück eine Unterkunft für bis zu 200 Personen in Modulbauweise errichtet. Entsprechende Grundstücke sind in der Anlage 1 unter den Nrn. 2 und 3 aufgeführt. Die Anlage soll durch einen Investor errichtet und von der Stadt für 10 Jahre angemietet werden. Zur weiteren Abdeckung des kurzfristigen Bedarfs werden Räume in der Förderschule Friesheim und im sog. Altbau der ehemaligen Hauptschule Liblar vorgehalten. Zur nachhaltigen und langfristigen Deckung des Bedarfs werden Wohnungen errichtet, die zunächst für die Unterbringung von Asylsuchenden und später wie öffentlich geförderte Wohnungen genutzt werden können. Vorrangig sollen dafür das Grundstück Landstraße 64 in Dirmerzheim (Anlage 2, Nr. 5) und das Grundstück Am Hahnacker (Anlage 2, Nr. 6) in Liblar genutzt werden. Weiterhin sollen am Brabanter Weg 10 (Anlage 2, Nr. 7a) Reihenhäuser bzw. Doppelhaushälften errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauplanungen und die sich aus der Umsetzung ergebenden finanziellen Belastungen darzustellen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 die Errichtung einer neuen Wohnanlage in Lechenich, Brabanter Weg 1, für die Unterbringung von bis zu 96 Asylsuchenden beschlossen. Grundlage für die vorausgegangenen Planungen war unter anderem die Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wonach für das Jahr 2015 die Aufnahme von bis zu 230.000 Flüchtlingen in Deutschland vorhergesagt wurde. Zusätzlich mit der geplanten Erweiterung des Übergangsheimes an der Radmacher Straße 50 in Blessem (für weitere 48 Asylsuchende) war davon auszugehen, dass für das laufende Jahr 2015 ausreichend Wohnraum für die nach Erftstadt zugewiesenen Asylsuchenden zur Verfügung steht. Gleichwohl zeichnete die Realität ein anderes Bild: Am 26.03.2015 wurde die Prognose des BAMF für dieses Jahr auf 300.000 erhöht Am 07.05.2015 folgte die nächste Prognose mit erwarteten 450.000 Flüchtlingen Am 19.08.2015 korrigierte der Bundesinnenminister diese Zahl nochmals auf schließlich 800.000 Flüchtlinge bundesweit Die Unhaltbarkeit auch dieser, bislang immer noch offiziellen Prognose des BAMF, wurde spätestens nach Einsetzen der präzedenzlosen Flüchtlingswelle im September deutlich. Die Unkalkulierbarkeit verlässlicher und für die Planungen in den Kommunen notwendiger valider Daten wird an dieser Entwicklung erkennbar. Mittlerweile ist von bundesweit deutlich mehr als 1 Million Flüchtlingen auszugehen. Die tendenzielle Entwicklung ständig steigender Flüchtlingszahlen ist auch in Erftstadt durch die deutlich erhöhten Zuweisungszahlen zu registrieren. Allein im Monat Oktober wurden der Stadt Erftstadt 152 Asylsuchende regulär zugewiesen und damit mehr als im kompletten Jahr 2014 (143)! Insgesamt hat die Stadt Erftstadt in diesem Jahr bereits 613 Flüchtlinge aufgenommen (Stand 31.10.2015), davon 393 aus regulären Zuweisungen der Bezirksregierung sowie weitere 220 Personen nach Maßgabe zweier Amtshilfeersuchen des Landes. Bis Ende des Jahres muss entsprechend den aktuellen wöchentlichen Zuweisungen mit der Aufnahme weiterer knapp 300 Asylsuchenden in Erftstadt gerechnet werden. Da die vorhandenen Kapazitäten in den städtischen Übergangsheimen erschöpft sind, werden verstärkt auf dem Markt angebotene Wohnungen und Häuser angemietet, teilweise auch größere Objekte für bis zu ca. 40 Personen. Dies entspricht der dualen Vorgehensweise (neben der Unterbringung in städtischen Übergangsheimen parallel Versorgung mit Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt), wie dies im Kon- -2- zept für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden in der Stadt Erftstadt vom 23.10.2014 festgelegt wurde (V 466/2014). Aktuell werden der Verwaltung vermehrt leerstehende bzw. in nächster Zeit frei werdende Wohnungen und Häuser zur Anmietung angeboten. Im Rahmen eines abgestimmten Wohnungsmanagements zwischen dem Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren sowie dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft wird angestrebt, Asylsuchende mit entsprechender Bleibeperspektive mit Wohnraum auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zu versorgen. Ziel ist einerseits eine hierdurch beförderte verbesserte Integration und andererseits auch auf diesem Wege wieder freie Kapazitäten in den städtischen Übergangsheimen zu schaffen. Zusätzlich zu den bisher vorgenommenen Anmietungen rege ich an, künftig auch Häuser zu erwerben, die sich für die Unterbringung von Asylsuchenden eignen. Derzeit werden zahlreiche Objekte auf dem Immobilienmarkt angeboten. Die Nutzung von bestehenden Wohnungen, sei es durch Miete oder sei es durch Ankauf, bietet den Vorteil, dass diese Objekte wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden können, wenn sie von der Stadt nicht mehr benötigt werden. Weitere Optionen für die Unterbringung von Asylsuchenden bis zum Jahresende 2015 sind:  Nutzung einer Wohnung in der ehemaligen Schule in Niederberg (Bezug wird nach Herrichtung noch im Laufe des Monats Dezember möglich sein)  Belegung der großen Wohnanlagen im Brabanter Weg sowie in der Radmacher Straße ‚über Soll‘. So können beispielsweise die in jeder Wohneinheit im Brabanter Weg befindlichen Aufenthaltsräume zu Wohnzwecken umfunktioniert‘ werden. Ob darüber hinaus eine Aufstockung der Kapazität in der Notunterkunft für das Land in Erp notwendig sein wird, muss die weitere Entwicklung der Zuweisungen bis Jahresende zeigen. Die Schwierigkeit, valide Plandaten vor Ort festzulegen, wird an der eingangs aufgezeigten Entwicklung der Prognosezahlen des BAMF im Laufe des Jahres 2015 deutlich. Ein Prognosewert für das kommende Jahr 2016 liegt bislang nicht vor. Allerdings wird auch im nächsten Jahr mit nicht unerheblichen Zuweisungen von Asylsuchenden nach Erftstadt zu rechnen sein, so dass sich die Zahl der zu betreuenden Flüchtlinge sukzessive weiter erhöhen wird. Für weitere konzeptionelle Überlegungen hinsichtlich der ab 2016 zusätzlich bereitzustellenden Kapazitäten für die Unterbringung der Asylsuchende ist die Festlegung auf einen Erwartungswert unerlässlich (und ungeachtet der damit verbundenen Unwägbarkeiten). Insoweit wird im nächsten Jahr mit ca. 500 zusätzlich mit Wohnraum zu versorgenden Flüchtlingen gerechnet. Diese Anzahl errechnet sich als Anteil Erftstadts an einer bundesweiten Größenordnung von etwa 800.000 Flüchtlingen. Zwar wird diese Zahl in diesem Jahr noch deutlich überschritten werden, allerdings geben die gesetzgeberischen Aktivitäten seitens der Politik Anlass zur Hoffnung, dass es im nächsten Jahr zumindest in moderatem Umfang zu einer Reduzierung der Flüchtlingszahlen kommen könnte. In dem Zusammenhang ist neben den Ergebnissen der letzten Flüchtlingsgipfel mit u.a. zu erwartenden personellen Verstärkungen beim BAMF sowie damit einhergehender beschleunigter Asylverfahren und längerem Verbleib der Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes auf das seit dem 24.10.2015 in Kraft getretene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zu verweisen. Danach wurden in einer Anlage zum Asylgesetz mit Albanien, dem Kosovo sowie Montenegro drei weitere Balkanstaaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Mit restriktiven Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sollen Fehlanreize vermieden werden. Die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete mit guter Bleibeperspektive sollen eine schnellere Integration in die Gesellschaft befördern. Schließlich wurden Erleichterungen im Bauplanungsrecht geschaffen. Mit der Aufgabe der Bereitstellung weiterer etwa 500 Unterkunftsplätze in 2016 steht die Stadt Erftstadt vor großen Herausforderungen. Mit nominell 48 Plätzen wird ab dem 01.01.2016 die Erweiterung der Radmacher Straße bereit stehen. Kurzfristig kann Wohnraum nur zur Verfügung gestellt werden, wenn die Objekte in Modulbauweise errichtet werden. Für eine Bebauung mit solchen Anlagen geeignete Grundstücke habe ich in -3- der Anlage 1 aufgeführt. Derzeit werden der Verwaltung wöchentlich verschiedene Objekte zum Kauf angeboten. Die Qualität reicht von winterfesten Zelten über Leichtbauhallen bis hin zu Anlagen in Holztafel- oder Containerbauweise. Die Stadt Erftstadt hat sich bei der Errichtung des Übergangsheimes am Brabanter Weg dafür entschieden, acht abgeschlossenen Einheiten für die Unterbringung von jeweils bis zu 12 Personen zu errichten. Diese Bauweise ist relativ teuer, bringt jedoch erhebliche Vorteile bei der Betreuung der dort untergebrachten Personen. Die Baukosten für eine vergleichbare, zweigeschossige Einrichtung, in der bis zu 96 Personen untergebracht werden können, schätze ich auf ca. 2,66 Mio. Euro. Die Errichtung eines größeren zweigeschossigen Gebäudes für die Unterbringung von bis zu 100 Personen mit jeweils nur einem zentralen Sanitärbereich und einer Küche je Geschoss erfordert geringere Baukosten. Belastbare Angaben zu den Baukosten lassen sich derzeit nur schwer ermitteln. Die Fertigungskapazitäten in diesem Bereich wurden erheblich erhöht. Derzeit sinken die Preise für solche Anlagen. Erst nach Festlegung eines Standortes, der Größe der geplanten Einrichtung und des geforderten Ausbaustandards kann eine konkrete Kostenschätzung erfolgen. In Liblar stehen Gewerbegrundstücke zur Verfügung, die mit Unterkünften in Modulbauweise bebaut werden können (vgl. Anlage 1, Nrn. 2 und 3). Die Verwaltung verhandelt derzeit mit einem Investor, der bereit ist, auf diesen Grundstücken Unterkünfte zu errichten und an die Stadt zu vermieten. Die Mietdauer soll 10 Jahre betragen. Danach können die Objekte umgebaut und für gewerbliche Zwecke, z.B. als Büros, genutzt werden. Eine solche Lösung ist auch unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung interessant. Es besteht immer wieder eine Nachfrage nach kleineren Büroeinheiten, die derzeit in Erftstadt nicht abgedeckt werden kann. Die Möglichkeit, eine Folgenutzung zu ermöglich, wird sich auch auf die Wirtschaftlichkeit positiv auswirken. Alle Prognosen über die Zahl der 2016 in Erftstadt unterzubringenden Asylsuchenden sind mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Der Bau von Anlagen in Modulbauweise verursacht sehr hohe Kosten, Eine Nachfolgenutzung kann häufig nicht gesichert werden. Es ist aus meiner Sicht daher unverzichtbar, auch Räume in Schulen für die Unterbringung von Asylsuchenden vorzuhalten. Dazu bieten sich die Räume der Martinus-Förderschule in Friesheim sowie die Räume des Altbaus der ehemaligen Hauptschule in Liblar an. Das Gebäude der Martinus-Schule wird nicht in vollem Umfang für schulische Zwecke benötigt. Ggf. stehen ab den Sommerferien 2016 dort weitere Räume zur Verfügung. Der Altbau der ehemaligen Hauptschule Liblar wird derzeit vom Gymnasium und von der Realschule genutzt. Mit dem Abschluss der Bauarbeiten für die Sanierung des sog. Neubaus und der Inbetriebnahme der Mensa wird der Altbau für schulische Zwecke nicht mehr benötigt. In beiden Schulen müssen die erforderlichen Sanitärräume in Containern zur Verfügung gestellt werden. Als Zielsetzung einer längerfristigen Betrachtung, also ab Ende 2016 bzw. ab 2017, wird die Errichtung von Wohnraum in konventioneller Bauweise präferiert. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für den Bau von Wohnungen für Asylsuchende ein attraktives Förderprogramm aufgelegt. Der Neubau von Wohnungen wird mit einem Betrag von bis zu 1.650,€/m² Wohnfläche gefördert. Die Zinsen betragen für die ersten 10 Jahre 0,0 %, danach 0,5 %. Es wir ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % erhoben. Die Tilgung wird mit 1 % angesetzt, auf Antrag auch mit 2 %. Es wird ein Tilgungsnachlass in Höhe von 20 % der gewährt, der unter bestimmten Bedingungen – Einbau eines Aufzugs, Bau von kleinen Wohnungen – auf bis zu 35 % steigen kann Im Bereich Erftstadt darf die Miete für die Wohnungen bis zu 6,25 €/m² betragen. Wegen der erhöhten Unterhaltungsaufwendungen ist darüber hinaus ein Zuschlag von 1,00 €/m² möglich. Sofern die Wohnungen nicht mehr für die Unterbringung von Asylsuchenden benötigt werden, sind diese wie öffentlich geförderte Wohnungen zu nutzen. In der Anlage 2 habe ich aufgelistet, welche Grundstücke in Erftstadt für den Bau solcher Wohnungen zur Verfügung stehen. Die Grundstücke in Dirmerzheim, Landstraße (Anlage 2, Nr. 5), und Liblar, Hahnacker (Anlage 1, Nr. 6), können sofort bebaut werden. Es bietet sich auch, am Orteingang von Lechenich die Anlage Brabanter Weg um eine Bebauung mit 10 Reihenhäusern oder Doppelhaushälften zu erweitern. Nach einer grundsätzlichen Entscheidung der städtischen Gremien über den Bau solcher Wohnungen und die Auswahl geeigneter Grundstücke werde ich Planungen für die Bebauung und entsprechende Kostenberechnungen erstellen lassen. -4- Neben dem Bau von Wohnungen wird auch die Errichtung von Mieteinfamilienhäusern gefördert. In der Anlage 2 habe ich u.a. aufgelistet, welche Grundstücke sich für den Bau solcher Objekte eignen. Grundsätzlich können solche Wohnungen durch die Stadt oder durch Investoren errichtet werden. Für die Vergabe eines Grundstücks an einen Investor mit entsprechender Bauverpflichtung und anschließender Anmietung der Wohnungen durch die Stadt ist ein formelles Vergabeverfahren zwingend. Die Zuschüsse würden in diesem Fall dem Investor zu Gute kommen. Ich rege daher an, dass die Stadt selbst als Bauherr auftritt. Zur Beschleunigung des Verfahrens sollte der Bauauftrag an einen Generalunternehmer vergeben werden. Setzt sich die derzeitige Entwicklung hinsichtlich der Zuweisung von Asylsuchenden fort, wird auch das Gebäude der Allianz in Erp längerfristig für die Unterbringung dieser Personen genutzt werden müssen. Unabhängig von dieser Entwicklung ist mit der Allianz vereinbart, Anfang 2016 die Verhandlungen über einen Ankauf des Objektes durch die Stadt wieder aufzunehmen. Für die Unterbringung von Asylsuchenden können zahlreiche Standorte in Betracht gezogen werden. Es ist zunächst eine grundsätzliche Entscheidung erforderlich, welche Grundstücke bzw. Gebäude favorisiert werden. Danach können dann konkrete Vorschläge und Alternativen entwickelt werden, wie diese Objekte genutzt bzw. bebaut werden und welche Kosten dabei jeweils zu veranschlagen sind. (Erner) -5-