Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
193 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Grundstücke für die Errichtung von Unterkünften in massiver Bauweise
Anlage 2
5.
Grundstück Landstraße 64, Erftstadt-Dirmerzheim
Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Es kann dort ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt
10 Wohnungen errichtet werden. Das Objekt ist zur Unterbringung von ca. 25 Asylsuchenden
geeignet.
6.
Grundstück am Hahnacker, Erftstadt-Liblar
Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Es kann dort ein Mehrfamilienhaus errichtet werden. Das Objekt ist zur Unterbringung von mind. 50 Asylsuchenden geeignet.
7.
Grundstück südlich des Hagebau-Marktes, Erftstadt-Liblar
Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Der Flächennutzungsplan stellt das Gelände als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport-, Spiel- und Festwiese dar. Das Grundstück ist geeignet, um dort Geschosswohnungen zu errichten. Zur Sicherung einer langfristigen Nutzung
sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Bei einer baulichen Nutzung ist eine Nachbesserung in Höhe von 50 % des Verkehrswertes an
den Alteigentümer zu zahlen. Die Frist für eine Nachbesserung endet am 15.11.2019.
7a. Brabanter Weg 1, Erftstadt-Lechenich (vgl. Anlage 1, Nr. 1)
Das Grundstück ist auch geeignet, dort 10 Doppelhaushälften bzw. 10 Reihenhäuser zu errichten. Zur Sicherung der langfristigen Nutzung sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und
die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. In den 10 Häusern können 100 Asylsuchende untergebracht werden.
7b. Grundstück Blessemer Lichweg, Erftstadt-Lechenich (vgl. Anlage 1, Nr. 4)
Das Grundstück ist auch geeignet, dort Doppelhaushälften bzw. Reihenhäuser zu errichten. Zur
Sicherung der langfristigen Nutzung sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
8.
Grundstück in Dirmerzheim, nördlich des Neubaugebietes BP 127
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt. Bei einer baulichen Nutzung ist eine Nachbesserung in Höhe von 50 % des Verkehrswertes an den Alteigentümer zu zahlen. Das Grundstück ist geeignet, dort Reihen- oder Doppelhäuser zu errichten.
9
Neubaugebiet Lange Heide, Erftstadt-Bliesheim
Der Bebauungsplan befindet sich in der Aufstellung. Es können dort sowohl Wohnungen im Geschosswohnungsbau wie auch Reihen- und Doppelhäuser errichtet werden.
10. Grundstücke nördlich der Solarsiedlung, Erftstadt-Lechenich
Die Grundstücke stehen im Eigentum der Stadt. Es können dort sowohl Wohnungen im Geschosswohnungsbau wie auch Reihen- und Doppelhäuser errichtet werden.
11. Grundstück östlich des Bebauungsplanes BP 119, Erftstadt-Gymnich
Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Es können dort ca. 10 Reihen- bzw. Doppelhäuser
errichtet werden.
12. Eckgrundstück Bliesheimer Straße / Frauenthalerstraße, Erftstadt-Liblar
Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Es kann dort ein Mehrfamilienhaus errichtet werden.
13. Sportplatz Bahnhofstraße, Erftstadt-Liblar
Aufgrund der Entwicklungen im Sportbereich bietet es sich an, die Nutzung einiger Sportplätze
aufzugeben. Durch Sanierung bestehender Plätze oder den Neubau eines neuen Platzes als Ersatz für zwei alte Anlagen kann bei Reduzierung der Folgekosten die Qualität der Anlagen verbessert werden. Die Anlage in Liblar ist grundsätzlich geeignet, dort Geschosswohnungen
und/oder Reihen- bzw. Doppelhäuser zu errichten. Durch das Grundstück verläuft der Erftsprung. Die am Rand des Platzes gelegenen Vereinsheime engen die Nutzungsmöglichkeiten ein.
Mit den Vereinen, der den Sportplatz nutzen, sollte das Gespräch gesucht werden, unter welchen Voraussetzungen eine solche Lösung einvernehmlich umgesetzt werden kann.