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Beschlussvorlage (Anlage 1: Containeranlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
186 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.12.15, 15:02
Aktualisiert
03.12.15, 15:02
Beschlussvorlage (Anlage 1: Containeranlagen)

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Inhalt der Datei

Grundstücke für die Errichtung von Containeranlagen Anlage 1 1. Grundstück Brabanter Weg 1, Erftstadt-Lechenich Auf dem im Eigentum der Stadt stehenden Grundstück können noch acht Wohneinheiten in einoder zweigeschossiger Bauweise errichtet werden (vgl. Vorlage V 495/2015), die dann zur Unterbringung von 96 bzw. 192 Personen geeignet sind. Die Kosten belaufen sich auf 2.920.000,- € für die eingeschossige Variante und auf 5.320.000,- € für die zweigeschossige Variante. Anstelle der bisher von der Stadt favorisierten Lösung der Unterbringung in Einzelgebäuden mit einer Grundfläche von ca. 180 m² kann auch ein zweigeschossiges Gebäude mit zentralen Küchenund Sanitärbereichen errichtet werden. Dadurch werden die Kosten deutlich reduziert. Das Grundstück ist auch geeignet, um dort 10 Doppelhaushälften in konventioneller Bauweise zu errichten. Auf die weiteren Ausführungen in der Anlage 2 wird verwiesen. 2. Grundstück Klosengartenstraße, Erftstadt-Liblar Das Grundstück ist unbebaut und wird seitens des Eigentümers zur Miete oder zum Kauf angeboten. Auf dem Grundstück könnte eine Anlage zur Unterbringung von 150 Personen – bei Bedarf auch mehr – errichtet werden. 3. Grundstück Max-Planck Straße, Erftstadt-Liblar Das Grundstück ist unbebaut und wird seitens des Eigentümers zur zum Kauf angeboten. Auf dem Grundstück könnte eine Anlage zur Unterbringung von 150 Personen – bei Bedarf auch mehr – errichtet werden. 4. Grundstück Blessemer Lichweg, Erftstadt-Lechenich Das im Eigentum der Stadt stehende Grundstück liegt nördlich des Friedhofs und hat eine Größe von ca. 4 ha. Auf dem Grundstück könnte eine Anlage zur Unterbringung von 150 Personen – bei Bedarf auch mehr – errichtet werden. Das Grundstück ist auch geeignet, um dort Doppelhaushälften oder Reihenhäuser in konventioneller Bauweise zu errichten. Auf die weiteren Ausführungen in der Anlage 2 wird verwiesen.