Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. des Einsatzes von Diensthandys)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
259 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Anfrage (Anfrage bzgl. des Einsatzes von Diensthandys) Anfrage (Anfrage bzgl. des Einsatzes von Diensthandys)

öffnen download melden Dateigröße: 259 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Raymond Pieper Josef-Zimmermann-Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Haupt- und Personalamt Holzdamm 10 Herr Elsen 0 22 35 / 409-210 Mein Zeichen Ihr Zeichen 03.02.2016 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 25.01.2016 Rat Rat Betrifft: Datum F 75/2016 16.03.2016 27.04.2016 Anfrage bzgl. des Einsatzes von Diensthandys Sehr geehrter Herr Pieper, im Entwurf der Haushaltssatzung 2016 habe ich unter der HSK-Maßnahme 4.2016 darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung der Handyverträge durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt. In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt nachfolgend meine Stellungnahme zu Ihrer Anfrage. Zu Frage 1: Zum Stand 01.02.2016 bestehen bei der Stadt Erftstadt insgesamt 107 Mobilfunkverträge. Zu den Fragen 2 und 4: Eine inzwischen unüberschaubare Vielzahl von Vertragsmodellen (mit Sonderaktionen) und Handymodellen sind auf dem Markt vertreten. Entsprechend gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen – angepasst an den jeweiligen Bedarf - auch bei den Mobilfunkverträgen der Stadt Erftstadt. Über die Leistungsmerkmale der Verträge und die eingesetzte Hardware entscheidet der/die Budgetverantwortliche. Zu Frage 3: Die Kosten für die Mobilfunkverträge bei der Stadt Erftstadt beliefen sich im Haushaltsjahr 2015 insgesamt auf rd. 32.000 Euro. Zu Frage 5: Das Rechnungsprüfungsamt prüft derzeit die Telefonkosten. Zum Bereich Mobilfunk lassen sich folgende Prüfhinweise bereits festhalten: Differenzen von bis zu 30 Euro zwischen den Verträgen werden beanstandet. Die Ämter werden aufgefordert, den Bedarf nach dienstlichen Erfordernissen zu ermitteln und möglichst kostensparend zu agieren. Pauschalaufwendungen von 45 - 50 € pro Monat sind – zumindest für den Regelfall – überteuert. Solche Verträge sollten gekündigt werden. Ebenso wenig wird - im Normalfall – die Anschaffung eines IPhone unabdingbar erforderlich sein. Auch dies ist derzeit öfter der Fall. Die Vertragsgestaltung erfolgt aufgrund der unüberschaubaren Vielzahl von individuellen Angeboten und Leistungen und auch unterschiedlichen Bedarfen durch die Budgetverantwortlichen. In der Verwaltungskonferenz vom 22.01.2016 wurde gleichwohl festgelegt, dass seitens des Hauptamtes Möglichkeiten für Rahmenvereinbarungen eruiert und diese dann der Mitarbeiterschaft zur Verfügung gestellt werden. Auch bleibt das Hauptamt Ansprechpartner für grundsätzliche diesbezügliche Verfahrensfragen. Gleichwohl wird die letzte Entscheidung beim jeweiligen Budgetverantwortlichen liegen, der die dienstlichen Bedarfe am besten beurteilen kann und muss. Ggfls. wird nämlich durchaus ein einfaches Handy ausreichen. Hochwertige Geräte und umfangreiche Pakete sind oftmals aus dienstlichen Gesichtspunkten entbehrlich und sollten kurzfristig durch günstigere Geräte / Vertragsgestaltungen ersetzt werden. Im Zuge kostenoptimierender Vertragsneugestaltungen wurden mittlerweile bereits mehrere Mobilfunkverträge, u.a. für die komplette Verwaltungsführung, gekündigt. Mit freundlichen Grüßen (Erner) -2-