Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
259 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Raymond Pieper
Josef-Zimmermann-Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Haupt- und Personalamt
Holzdamm 10
Herr Elsen
0 22 35 / 409-210
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
03.02.2016
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 25.01.2016
Rat
Rat
Betrifft:
Datum
F 75/2016
16.03.2016
27.04.2016
Anfrage bzgl. des Einsatzes von Diensthandys
Sehr geehrter Herr Pieper,
im Entwurf der Haushaltssatzung 2016 habe ich unter der HSK-Maßnahme 4.2016 darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung der Handyverträge durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt.
In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt nachfolgend meine Stellungnahme zu Ihrer Anfrage.
Zu Frage 1:
Zum Stand 01.02.2016 bestehen bei der Stadt Erftstadt insgesamt 107 Mobilfunkverträge.
Zu den Fragen 2 und 4:
Eine inzwischen unüberschaubare Vielzahl von Vertragsmodellen (mit Sonderaktionen) und Handymodellen sind auf dem Markt vertreten. Entsprechend gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen – angepasst an den jeweiligen Bedarf - auch bei den Mobilfunkverträgen der Stadt Erftstadt.
Über die Leistungsmerkmale der Verträge und die eingesetzte Hardware entscheidet der/die
Budgetverantwortliche.
Zu Frage 3:
Die Kosten für die Mobilfunkverträge bei der Stadt Erftstadt beliefen sich im Haushaltsjahr 2015
insgesamt auf rd. 32.000 Euro.
Zu Frage 5:
Das Rechnungsprüfungsamt prüft derzeit die Telefonkosten. Zum Bereich Mobilfunk lassen sich
folgende Prüfhinweise bereits festhalten:
Differenzen von bis zu 30 Euro zwischen den Verträgen werden beanstandet. Die Ämter werden
aufgefordert, den Bedarf nach dienstlichen Erfordernissen zu ermitteln und möglichst kostensparend zu agieren. Pauschalaufwendungen von 45 - 50 € pro Monat sind – zumindest für den Regelfall – überteuert. Solche Verträge sollten gekündigt werden. Ebenso wenig wird - im Normalfall –
die Anschaffung eines IPhone unabdingbar erforderlich sein. Auch dies ist derzeit öfter der Fall.
Die Vertragsgestaltung erfolgt aufgrund der unüberschaubaren Vielzahl von individuellen Angeboten und Leistungen und auch unterschiedlichen Bedarfen durch die Budgetverantwortlichen.
In der Verwaltungskonferenz vom 22.01.2016 wurde gleichwohl festgelegt, dass seitens des
Hauptamtes Möglichkeiten für Rahmenvereinbarungen eruiert und diese dann der Mitarbeiterschaft zur Verfügung gestellt werden. Auch bleibt das Hauptamt Ansprechpartner für grundsätzliche diesbezügliche Verfahrensfragen.
Gleichwohl wird die letzte Entscheidung beim jeweiligen Budgetverantwortlichen liegen, der die
dienstlichen Bedarfe am besten beurteilen kann und muss.
Ggfls. wird nämlich durchaus ein einfaches Handy ausreichen. Hochwertige Geräte und umfangreiche Pakete sind oftmals aus dienstlichen Gesichtspunkten entbehrlich und sollten kurzfristig
durch günstigere Geräte / Vertragsgestaltungen ersetzt werden.
Im Zuge kostenoptimierender Vertragsneugestaltungen wurden mittlerweile bereits mehrere Mobilfunkverträge, u.a. für die komplette Verwaltungsführung, gekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
(Erner)
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