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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer "Taschengeldbörse" in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
15.10.15, 15:04
Aktualisiert
29.03.16, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 312/2015 1. Ergänzung Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- /- 50- Datum: 07.10.2015 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde durch das Ratsbüro am 29.03.2016 ergänzt BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin Bemerkungen 27.10.2015 vorberatend Jugendhilfeausschuss 25.11.2015 vorberatend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 20.04.2016 beschließend Betrifft: Antrag bzgl. Einrichtung einer "Taschengeldbörse" in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Thema Taschengeldbörse war in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Generationen beim Rhein-Erft-Kreis am 26.08.2015 erneut auf der Tagesordnung und ist dort in die Sitzung am 04.11.2015 vertagt worden. Der Rhein-Erft-Kreis ist über die Beschlüsse des Ausschusses für Soziales und Gesundheit sowie des Jugendhilfeausschusses der Stadt Erftstadt, aus August 2015, informiert worden. Gegenüber dem Kreis ist von Seiten der Verwaltung das grundsätzliche Interesse an der Einführung einer Taschengeldbörse bekundet worden. 15.000 € stehen für den Aufbau einer Homepage oder Personalkosten für den gesamten RheinErft-Kreis zur Verfügung. Das Projekt hat eine Laufzeit bis zum 15.12.2015. Weitere Mittel stehen nicht in Aussicht. Die Vergabe der Gelder erfolgt über den Rhein-Erft-Kreis. Der Seniorenbeirat hat anlässlich des Aktionstages „Do simmer dabei – für Jung und alt – mit und ohne Handicap“ am 6. September 2015 die der Vorlage beigefügte Kurzumfrage durchgeführt. Diese Umfrage hat ergeben, dass viele der Senioren, die darauf angesprochen worden sind, ob sie eine Taschengeldbörse in Erftstadt nutzen würden, sehr davon angetan waren. Von den ausgegebenen 50 Fragebögen sind 25 zurückgekommen. Die Senioren wären gerne bereit für einen Mindestlohn von 5,-- Euro pro Stunde Schüler und Schülerinnen für kleine Hilfsarbeiten wie Einkaufen gehen, Rasen mähen, Gardinen aufhängen, Hilfe am heimischen PC, Hunde ausführen etc. zu beschäftigen. Es haben sich auch direkt 2 Schülerinnen gemeldet, die bereit wären für ein Taschengeld solche Arbeiten zu übernehmen. Zur Veröffentlichung und Organisation einer Taschengeldbörse wird eine eigene Homepage benötigt. Hier bieten sich folgende Möglichkeiten an: 1) Es wird eine Internetseite erstellt, auf der sowohl Anbieter von Arbeitsmöglichkeiten als auch jugendliche „Arbeitnehmer“ ihre Daten und Wünsche hinterlegen. Sie treten dann direkt miteinander in Kontakt, um sich zu vereinbaren. Die Vermittlung findet ausschließlich über das Internet statt. Personal wird nur zur Pflege und Aktualisierung der Homepage benötigt. Bei diesem System wird die Taschengeldbörse allerdings nur von Interessierten mit Internetanschluss genutzt werden können. Zudem lässt sich die Seriösität von Anbietern und „Arbeitnehmern“ für die Nutzer nicht überprüfen. Die Kosten für eine derartige Homepage belaufen sich auf ca. 5000 €. 2) Es wird eine Internetseite erstellt, die über die Taschengeldbörse informiert, und die es ermöglicht, Arbeitsangebote und Arbeitsgesuche an eine Person zu senden, die die Taschengeldbörse betreut. Diese Person sichtet die Angebote, lädt potentielle Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Gesprächen ein und prüft die Seriösität der Angebote. Anschließend stellt sie dann nach entsprechenden Kriterien den Kontakt zwischen den Parteien her. Zusätzlich zur Homepage besteht bei diesem Verfahren die Möglichkeit, Angebote telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch einzureichen. Die Kosten für die hierzu notwendige Homepage betragen ca. 2000 € ohne zusätzliche Personalkosten. Nach Erfahrung des Institutes für soziale Arbeit (ISA), die bei der Projektentwicklung- und durchführung von Taschengeldbörsen in NRW bereits aktiv tätig gewesen sind, sind fünf bis sechs Wochenstunden für die Koordination/Begleitung eines derartigen Projektes, nach der zeitintensiven Einführungsphase, anzusetzen. In Vertretung (Lüngen) -2-