Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
122 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 92/2016
Az.: 61. 21-20 / 99
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.01.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
01.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 99, E. -Liblar, Bahnhof;
Beschluss über die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den im Anlageplan ersichtlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 99, Erftstadt-Liblar, Bahnhof, entsprechend der Darstellung zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 99, E.-Liblar, Bahnhof, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 beschlossen für den Bereich des
Bahnhofsumfeldes einen neuen Bebauungsplan aufzustellen (siehe V 349/2009).
Der Beschluss des Sonderausschusses über das städtebauliche Gesamtkonzept, welches den
Bahnhofsvorplatz, die Hochbauten und die Parkplatzplanung beinhaltet, erfolgte am 09.04.2013
(siehe auch V 148/2013).Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Öffentlichen Versammlung des beschlossenen städtebaulichen Gesamtkonzeptes fand am 14.05.2013 statt.
Die erforderlichen Änderungen der Plangebietsbegrenzung im Norden und Osten resultieren im
Wesentlichen aus der Konkretisierung der Planung (P+R-Parkplatz und Bahnhofsumbau) und im
Süden aus der Planung des Kreisverkehres im Einmündungsbereich Bahnhofstraße/ Schlunkweg.
Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs einschließlich des Kreisverkehres, der Ergebnisse
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange hat die Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. Der
Bebauungsplanvorentwurf beinhaltet im Wesentlichen die Festsetzung Öffentliche Verkehrsfläche,
Zweckbestimmung: Busbahnhof, Parkfläche (P+R-Parkplatz) und Fußgängerbereich (Bahnhofsvorplatz) sowie Fläche für Bahnanlage, Sonderbaufläche, Zweckbestimmung: Infrastrukturgebäude, und die überbaubare Grundstücksflächen für die Errichtung der beiden Bahnhofgebäude.
Der vorliegende Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung kann nunmehr als Bebauungsplanentwurf beschlossen und der nächste Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt
werden.
Aufgrund der Umfänglichkeit der Unterlagen werden diese pro Fraktion einmal vollständig gedruckt. Die Ausschussmitglieder erhalten jeweils den Anlageplan, Rechtsplanentwurf verkleinert
sowie den Entwurf der Begründung in Papierform; die übrigen Unterlagen sind dem SD-Net zu
entnehmen. Auf Wunsch können weitere gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen:
Anlageplan
Bebauungsplanentwurf
Begründung
Niederschrift der Öffentlichen Versammlung einschl. Stellungnahmen
Umweltbericht (nur im SD–Net)
FFH- Voruntersuchung (nur im SD-Net)
Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag (nur im SD-Net)
Gutachten zur Erkundung des Baugrundes bzw. der Bodenmassen (Ingenieurteam Dr.
Hemling & Gräfe aus Köln) (nur im SD-Net)
In Vertretung
-2-
(Hallstein)
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