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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99, E. -Liblar, Bahnhof; Beschluss über die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
122 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99, E. -Liblar, Bahnhof;
Beschluss über die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99, E. -Liblar, Bahnhof;
Beschluss über die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 99, E. -Liblar, Bahnhof;
Beschluss über die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 92/2016 Az.: 61. 21-20 / 99 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.01.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 01.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bebauungsplan Nr. 99, E. -Liblar, Bahnhof; Beschluss über die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den im Anlageplan ersichtlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 99, Erftstadt-Liblar, Bahnhof, entsprechend der Darstellung zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 99, E.-Liblar, Bahnhof, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 beschlossen für den Bereich des Bahnhofsumfeldes einen neuen Bebauungsplan aufzustellen (siehe V 349/2009). Der Beschluss des Sonderausschusses über das städtebauliche Gesamtkonzept, welches den Bahnhofsvorplatz, die Hochbauten und die Parkplatzplanung beinhaltet, erfolgte am 09.04.2013 (siehe auch V 148/2013).Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Öffentlichen Versammlung des beschlossenen städtebaulichen Gesamtkonzeptes fand am 14.05.2013 statt. Die erforderlichen Änderungen der Plangebietsbegrenzung im Norden und Osten resultieren im Wesentlichen aus der Konkretisierung der Planung (P+R-Parkplatz und Bahnhofsumbau) und im Süden aus der Planung des Kreisverkehres im Einmündungsbereich Bahnhofstraße/ Schlunkweg. Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs einschließlich des Kreisverkehres, der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat die Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. Der Bebauungsplanvorentwurf beinhaltet im Wesentlichen die Festsetzung Öffentliche Verkehrsfläche, Zweckbestimmung: Busbahnhof, Parkfläche (P+R-Parkplatz) und Fußgängerbereich (Bahnhofsvorplatz) sowie Fläche für Bahnanlage, Sonderbaufläche, Zweckbestimmung: Infrastrukturgebäude, und die überbaubare Grundstücksflächen für die Errichtung der beiden Bahnhofgebäude. Der vorliegende Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung kann nunmehr als Bebauungsplanentwurf beschlossen und der nächste Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt werden. Aufgrund der Umfänglichkeit der Unterlagen werden diese pro Fraktion einmal vollständig gedruckt. Die Ausschussmitglieder erhalten jeweils den Anlageplan, Rechtsplanentwurf verkleinert sowie den Entwurf der Begründung in Papierform; die übrigen Unterlagen sind dem SD-Net zu entnehmen. Auf Wunsch können weitere gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt werden. Anlagen:  Anlageplan  Bebauungsplanentwurf  Begründung  Niederschrift der Öffentlichen Versammlung einschl. Stellungnahmen  Umweltbericht (nur im SD–Net)  FFH- Voruntersuchung (nur im SD-Net)  Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag (nur im SD-Net)  Gutachten zur Erkundung des Baugrundes bzw. der Bodenmassen (Ingenieurteam Dr. Hemling & Gräfe aus Köln) (nur im SD-Net) In Vertretung -2- (Hallstein) -3-