Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
01.04.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 179/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.04.2013
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro erweitert:
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
Zusätzlicher Termin:
12.05.2016
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
05.09.2013
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
17.02.2016
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
12.05.2016
beschließend
Betrifft:
Antrag bzgl. Reduzierung der Verkehrsbelastung auf den Ortsdurchfahrten und Erhöhung der Verkehrssicherheit
Für zukünftige Maßnahmen sind soweit noch nicht vorhanden in den entsprechenden Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Straßen Mittel einzustellen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Verminderung der Geschwindigkeiten und Erhöhung der Verkehrssicherheit innerhalb der
Ortsdurchfahrten wurde in den letzten Jahren in Erftstadt eine Reihe von entsprechenden Maßnahmen durchgeführt. Der Großteil dieser Vorhaben konzentrierte sich auf bauliche Anlagen an
bzw. vor den eigentlichen Ortsdurchfahrten. Hier sollen die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge bereits vor der Stadtteilbebauung auf das zulässige Maß gedämpft werden. Bei einer Ausführung als
Fahrbahnteiler können diese zusätzlich auch den Fußgängern als Querungshilfe dienen.
Um eine weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erreichen soll die
Kfz-Geschwindigkeit innerhalb der Ortsdurchfahrten durch weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen auf ein verkehrssicheres Niveau reduziert werden. Aufgrund eines hiermit verbundenen höheren Verkehrswiderstandes können sich hierdurch auch verkehrslenkende Auswirkungen ergeben.
Dies ist jedoch nur dann möglich wenn entsprechende günstigere Ausweichstrecken zur Verfügung stehen.
Zur Zeit prüft der Landesbetrieb in mehreren Ortsdurchfahrten in Erftstadt, ob im Rahmen des
Lärmschutzemissionsgesetzes in den Nachtstunden verkehrsrechtliche Anordnungen zur Geschwindigkeitsreduzierungen zulässig sind.
Für die Ortsdurchfahrten Kierdorf und Köttingen wurden bereits zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einige geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen getroffen. Hierzu sind u.a. die Fahrbahnteiler an der nördlichen Zufahrt von Köttingen und der südlichen Einfahrt von Kierdorf zu nennen. Auch die vorhandenen Kreisverkehrsplätze in Kierdorf bzw. Köttingen dienen der Geschwindigkeitsdämpfung. In beiden Ortsdurchfahrten sind bereits mehrere Einbauten, Fußgängerüberwege sowie Signalanlagen vorhanden. Auch verkehrstechnisch sind entsprechende Anordnungen
vorhanden (Tempo 30, Sperr- und Leitmarkierungen, etc.). Gleichfalls besteht schon seit vielen
Jahren ein LKW-Verbot aus nördlicher Richtung bis zur Einfahrt der May-Werke. Auf dem Straßenabschnitt Einfahrt May-Werke/ Kreisel L 163, Köttinger Straße sind weitere Maßnahmen wegen
des sehr hohen LKW-Anteils (May-Werke) nur noch bedingt durchführbar, da z.B. zeitweise mit
Rückstaus und wieder anfahrende LKWs zu rechnen ist. Dies führt zu erhöhten Beeinträchtigungen der Anwohner bzw. zu Umweltproblemen.
Für die Ortsdurchfahrt Kierdorf habe ich in der Ortsmitte die Installierung einer Engstellensignalisierung untersuchen lassen. Aufgrund des zu erwartenden Rückstaus wurde diese Möglichkeit
nicht weiter verfolgt. Der Straßenbaulastträger hat diese Maßnahme gleichfalls nach der Offenlegung des Gutachtens strikt abgelehnt.
Da die Landesstraße L 163 im Zuge der Ortsdurchfahrten Köttingen und Kierdorf als Umleitungsstrecke für die Autobahn A 1/ A61 dient, sind hier die verkehrs- und bautechnischen Möglichkeiten
für weitere restriktiven Maßnahmen sehr eingeschränkt. Sie müssen immer mit der Bezirksregierung abgestimmt werden.
Dies gilt grundsätzlich für alle Umleitungsstrecken der Autobahnen im Stadtgebiet.
Aktuell wird zur Verbesserung der Fußgängersituation innerhalb der Ortsdurchfahrt von Dirmerzheim eine Lösungsmöglichkeit gesucht. Hierzu habe ich ein Ingenieurbüro mit einer Machbarkeitsstudie für eine ggf. einseitige Gehwegverbreiterung beauftragt. Der Landesbetrieb Straßenbau hat
eine hiermit in Teilbereichen erforderliche Genehmigung zur Einengung der Fahrbahn in Aussicht
gestellt. Aufgrund der vielen Detailfragen ist jedoch auch hier mit einer kurzfristigen Umsetzung
nicht zu rechnen.
In Ahrem ist aufgrund der vorhandenen Substanz der Genner Straße nur eine Grundsanierung
möglich. Dies wäre mit erheblichen Kosten verbunden, welche teilweise auch von den Anliegern
mitzutragen sind. Auch ist absehbar, dass sich die Anzahl der Parkstände abschnittsweise verringern würde. Es ist nachvollziehbar, dass dies bei den Anliegern nicht ohne Widerstand akzeptiert
wird. Die abschnittsweise Aufmarkierung eines Gehweges wird gleichfalls nicht von allen Anwohnern wegen der Parkplatzsituation begrüßt.
Weitere bauliche Veränderungen und verkehrsrechtliche Anordnungen sind in dieser Ortsdurchfahrt z.Z. nicht vorgesehen.
Positiv ist sicherlich, dass der Baulastträger die Führung des parallel zur Landesstraße verlaufenden Radweges innerhalb der Ortslage Ahrem auf die parallelen Straßen verlagern möchte. Eine
entsprechende Hinweisbeschilderung soll angeordnet werden.
In Fiesheim beabsichtige ich (ggf. im kommenden Jahr) an der Ortseinfahrt der
Landesstraße L 162 aus Richtung Niederberg ein Eingangselement zu errichten.
Der Umbau der Kreuzung L33/ L262 ist aus Sicht der Stadt sicherlich erforderlich aber auf Grund
der Kosten in absehbare Zeit durch das Land NRW nicht eingeplant. Dies gilt auch für den geforderten Kreisel in Niederberg an der Kreuzung L 162/ L181.
Es ist derzeit beabsichtigt in Bliesheim die vorhandenen provisorischen Verkehrsberuhigungselemente auf der Merowinger Straße aus Fahrtrichtung Liblar zu verbessern. Der Zeitraum liegt je-
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doch noch nicht fest. Zusätzlich ist eine Sanierung des Gehweges und der Parkplätze im Bereich
des Feuerwehrgerätehauses (Jakob-Giesen- Platz) geplant.
Die Ortseinfahrt auf der Dirmerzheimer Str. in Gymnich im Bereich des REWE- Marktes ist sicherlich unbefriedigend. Hier soll der Baulastträger der Landesstraße L 162 den provisorischen Zustand zukünftig umgestalten. Auch ist die Straßendecke der Ortsdurchfahrt in einigen (größeren)
Abschnitten sanierungsbedürftig. Ich gehe jedoch davon aus, dass auch bei diesen beiden Maßnahmen eine schnelle Umsetzung aufgrund der Finanzierung nicht bzw. nur teilweise möglich sein
wird.
Durch die Einrichtung von Linksabbiegespuren auf der Kerpener Str. im Bereich der Zufahrt zur
Gymnicher Mühle bzw. zum Siedlerweg wird sich das Geschwindigkeitsniveau der Ortszufahrt aus
Richtung Kerpen voraussichtlich geringfügig senken.
Das Straßenbauamt des Rhein- Erft- Kreises beabsichtigt die Kreisstraße K 45 zwischen der
Einmündung K44 (Heinz- Cremer- Str.) und der Einmündung Bahnhofstraße umzubauen bzw. zu
sanieren. Hierbei sollen die provisorischen Eingangselemente angepasst und fest ausgebaut werden. Ob an der Bahnhofszufahrt im Zuge dieser Baumaßnahme ein Kreisel eingeplant wird steht
derzeit noch nicht fest.
Die beiden beantragten Kreisverkehre auf der Bliesheimer Str. ( L163) werden nach Auskunft des
Landesbetriebes Straßenbau NRW in naher Zukunft nicht realisiert. Ebenso ist an der Bliesheimer
Straße zwischen dem Stadtgarten und dem Gesundheitsgarten nach wie vor die Einrichtung eine
Querungshilfe vorgesehen. Ob ein Ausbau 2014 möglich ist werde ich noch mit dem Landesbetrieb Straßenbau abstimmen.
In Lechenich wäre zur weitere Verbesserung der Verkehrssituation der Ausbau der geplanten Verbindung zwischen Erper Str. und Herriger Str. sinnvoll. Die Stadt hat diesbezüglich bereits ein Baurecht geschaffen. Der Ausbau liegt aber in der Hand des Landesbetriebes bzw. des Rhein- ErftKreises. Gleichfalls würde eine Fortführung dieser Querspange als Umgehungsstraße bis hinter
Dirmerzheim eine Entlastung der Ortsdurchfahrten beider Stadtteile bewirken.
Es ist beabsichtigt mit dem Landesbetrieb Straßenbau über ein zusätzliches Einfahrtselement vor
dem Kreisel Landstr. L263/ Josef- Zielken- Str./ Zur Alten Burg aus Richtung Herrig zu verhandeln.
Der Rhein – Erft - Kreis hat bereits angekündigt die Kreuzung K44/ Frenzenstraße zu einem
Kreisverkehr umzubauen. Diese Maßnahme wird sicherlich helfen die Geschwindigkeiten der
Kraftfahrzeuge auf der Frenzenstraße in Konradsheim zu senken.
Eine Verringerung des Verkehrslärms könnte ggf. in allen Ortsdurchfahrten durch den Einbau einer
sogenannten „Flüsterasphaltdecke“ erreicht werden. Auf diese Möglichkeit werde ich die Baulastträger der Landes- und Kreisstraßen (Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville –
Eifel, Rhein – Erft - Kreis) in unseren nächsten Erörterungsgesprächen hinweisen. Sicherlich ist
wegen der hohen Kosten mit einer kurzfristigen Realisierung nicht zu rechnen.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit innerhalb der Ortsdurchfahrten führe ich je nach Erfordernis mit dem Landesbetrieb Straßenbau und dem Straßenbauamt des Rhein- Erft- Kreises. Erörterungsgespräche. Auch wenn diese nicht immer zu einem erhofften Ergebnis führen, so sind sie
dennoch für alle Beteiligten sehr aufschlussreich und zur Abstimmung der Maßnahmen sehr wichtig.
(Erner)
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