Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
01.04.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 123/2016
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 10.02.2016
Beratungsfolge und Anlagen geändert
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Ratsbüro 14.03.2015
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Termin
Bemerkungen
08.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Stellenplan 2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
s. Haushaltsplanentwurf 2016
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der als Anlage beigefügte Stellenplan 2016 wird beschlossen.
Begründung:
Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2016 werden im Folgenden dargestellt.
Den Fraktionsvorsitzenden wurde als vertrauliche Hintergrundinformation eine erläuternde namentliche Stellenübersicht übersandt.
1. Beamte/Beamtinnen
Feuerwehr
Es ist beabsichtigt, dass die Feuerwehr nach Vorliegen der entsprechenden Befähigungen in 2016
die Aufgaben der Brandschutzdienststelle wahrnimmt. Hierzu wird eine Stelle von A 8 nach A 10
umgewandelt.
Derzeit befinden sich sowohl der Brandschutz- als auch der Rettungsdienstbedarfsplan in der
Fortschreibung. Hier ist derzeit beim jetzigen Planungsstand absehbar, dass zum einen weitere
Rettungsmittel in Betrieb genommen werden, bzw. die Betriebszeiten vorhandener Rettungsmittel
ausgeweitet werden müssen. Zum anderen ist erkennbar, dass im Brandschutz eine Tagesverstärkung von drei Funktionsstellen, d.h. 5 Mitarbeitern erforderlich sein wird, um die Sicherstellung
der Pflichtaufgabe Brandschutz gewährleisten zu können.
Beide Pläne werden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft gesetzt werden. Da
bekanntermaßen geeignetes Personal in der erforderlichen Anzahl auf dem Arbeitsmarkt nicht
verfügbar ist und eine Umsetzung der Maßnahmen aus den Bedarfsplänen in einer akzeptablen
Zeit erforderlich ist, ergibt sich der Bedarf eigenes Personal auszubilden. Es sind daher 6 weiteren
A 8-Stellen für auszubildende Anwärter eingeplant.
Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport
Derzeit ist die Stelle der Leitung der Abteilung für Schulverwaltungs- und Sportangelegenheiten mit
einer aus persönlichen Gründen teilzeitbeschäftigten Beamtin besetzt. Diese Stelle wird nach dem
Ausscheiden der Beamtin ab dem 01.05.2016 mit einer Vollzeitkraft besetzt.
Mit dieser Stundenaufstockung soll unter anderem
die Implementierung von qualitätssichernden Maßnahmen im Bereich der offenen Ganztagsschule,
die Entwicklung von attraktivitätssteigernden Maßnahmen der bestehenden Schulen,
die Förderung der Kooperation der Schulen untereinander sowie
die Erstellung eines Sportstättenleitplanes ermöglicht werden.
Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren
Im Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren ist mittlerweile in der Abteilung Transferleistungen SGB XII / AsylbLG eine dem Jobcenter zugewiesene Mitarbeiterin zurückgekehrt, die
Beamtin wird nach A 11 besoldet, die Stelle wird nach ku A 10 geführt. Aufgrund der drastisch gestiegenen Fallzahlen wird dort eine weitere Stelle der Besoldungsgruppe A 10 eingerichtet.
Umwelt- u. Planungsamt
Die seit Sommer 2015 vakante Stelle der Leitung des Planungsamtes ist mittlerweile mit einer tariflich Beschäftigten besetzt. Die bisher unter A 14 geführte Stelle wird deshalb in eine Stelle nach E
14 TVöD umgewandelt.
Mit dem Ausscheiden des derzeitigen Leiters des Bauordnungsamtes (ATZ-Freistellung ab November 2018) ist beabsichtigt das Planungsamt und das Bauordnungsamt zusammenzulegen und
die Amtsleitung dann mit E 15 zu führen. (s. V 502/2014) Eine A 15-Amtsleiterstelle fällt daher ab
2019 weg.
2. tariflich Beschäftigte
Rechts- und Ordnungsamt
Die von der Stadt Erftstadt auf Weisung des Landes NRW seit 07.08.2015 betriebene Notunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen wird auf Grund der aktuellen Entwicklung voraussichtlich
auf noch nicht absehbare Zeit betrieben werden müssen.
Von daher wurde eine Einrichtungshelferin der Entgeltgruppe 5 im Rahmen eines auf zunächst 2
Jahre befristeten Arbeitsverhältnisses eingestellt. Die Einrichtungshelferin soll solange in der Notunterkunft eingesetzt werden, wie diese betrieben wird. Bei Aufgabe des Betriebes vor Ablauf der
2 Jahre wird die Einrichtungshelferin im Bereich der Übergangsheime eingesetzt. (s. V 561/2015)
Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport
Ich beabsichtige, das städtische Archiv zu einem historischen Dokumentationszentrum auszubauen. Dort sollen zukünftig u.a. folgende stadtgeschichtlichen Aufgaben wahrgenommen werden:
Erforschung der Stadtgeschichte unter Berücksichtigung der Orts-, Regional-, und Landesgeschichte.
-2-
Verfassen von und stadtgeschichtliche Mitarbeit an Publikationen der Stadt Erftstadt, des
Geschichtsvereines u.a.,
Konzeption und Durchführung von Ausstellungen mit geschichtlichem Hintergrund,
Organisation und Durchführung von Vorträgen zur Stadtgeschichte,
Recherche und Beantwortung von Anfragen aus unterschiedlichen Nutzergruppen im
Rahmen der kulturellen Funktion der Geschichtsforschung für Wissenschaft und Öffentlichkeit.
Vor einer endgültigen Umsetzung dieser Maßnahme soll das Projekt zunächst für ein Jahr erprobt
werden. Anhand eines Erfahrungsberichtes wird dann zu prüfen sein, ob die Maßnahme unbefristet umgesetzt wird. Hierzu werde ich berichten, wenn der Stellenplan 2017 zur Beratung ansteht.
Da jedoch schon während der Erprobungsphase die Arbeitszeit des Archivars etwa zu Hälfte mit
den beschriebenen Aufgaben gebunden sein wird, ist in der Abteilung zunächst für die Zeit der
Erprobungsphase befristet die Stelle einer unterstützenden Verwaltungskraft der Entgeltgruppe 5
mit 20 Wochenstunden vorgesehen.
Nach dem Ausscheiden der Artothekarin wird die Stelle E 9 in der Artothek, wie bereits zum Stellenplan 2015 angekündigt, gestrichen.
Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren
Auf Grund der dramatischen Entwicklung im Bereich der Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern in den letzten Monaten ist eine personelle Aufstockung in der Abteilung Fachdienst
Migration & Integration/Übergangsheime notwendig.
Über die Vollzeitbeschäftigung und unbefristete Weiterbeschäftigung des derzeitigen Einrichtungsbetreuers hinaus ist die zunächst befristete Einstellung eines weiteren Einrichtungsbetreuers der
Entgeltgruppe S 8 erforderlich (s. V 559/2015)
Zur verwaltungsmäßigen Unterstützung in diesem Bereich wurde eine bisher bei den Stadtwerken
eingesetzte Mitarbeiterin der Entgeltgruppe 6 in der Abteilung Fachdienst Migration & Integration/
Übergangsheime beschäftigt. Die Stelle bei den Stadtwerken wird nicht nachbesetzt.
Außerdem werden zwei weitere Sozialarbeiterstellen der Entgeltgruppe S 11 dringend benötigt.
Schon zum Ende 2015 waren etwa 600 Asylbewerber vom Fachdienst M&I zu betreuen (ohne die
Wohnanlage Brabanter Weg und ohne die Notunterkunft in Erp). Die Zahl der in 2016 zu betreuenden Flüchtlinge wird sukzessive weiter ansteigen. Mit mindestens weiteren 500 Asylbewerbern
in 2016 muss gerechnet werden (eventuell auch deutlich mehr). Selbst unter Berücksichtigung von
einzelnen Abgängen werden im Laufe des Jahres 2016 vom FD M&I 1.000 oder mehr Asylbewerber adäquat sozialarbeiterisch zu betreuen sein.
Amt für Jugend und Familie
Im Amt für Jugend und Familie ist die Einrichtung einer weiteren 0,75-Stelle der Entgeltgruppe E
10 im Bereich der Amtsvormundschaft dringend erforderlich.
Aufgrund der Veränderung bei der Zuweisung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird
mit einem Zuwachs von 37 Kindern und Jugendlichen gerechnet, für die alle eine Vormundschaft
bestellt werden muss. Der Gesetzgeber hat neben der neuen Verteilungsregelung gleichzeitig die
Handlungsfähigkeit von minderjährigen Flüchtlingen im Asylrecht von 16 Jahren auf die Volljährigkeit angehoben. In Einzelfällen kann die Volljährigkeit im Herkunftsland ein weiteres Kriterium sein
und die Vormundschaft bis zum 21.ten Lebensjahr andauern. Die Bearbeitung der Fälle mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist zeitintensiv und komplex. (Siehe V 101/2016)
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden zukünftig bundesweit auf alle Jugendämter verteilt
werden. Dies sieht das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
von unbegleitet minderjährigen Ausländern (umA) vor, dass der Bundestag am 15. Oktober und
der Bundesrat am 16. Oktober 2015 verabschiedet haben.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stehen unter dem besonderen Schutz der UNKinderrechtskonvention und haben ein Recht auf eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung. Dementsprechend müssen nach geltendem Recht unbegleitete
ausländische Kinder und Jugendliche von dem Jugendamt, in dessen Bezirk die Aufnahme festgestellt wird, in Obhut genommen werden. Der § 42 des SGB VIII ist diesbezüglich spezifiziert worden.
-3-
In Bezug auf diese erweiterten Aufgabenübertragungen ist es deshalb erforderlich, eine weitere
0,75-Stelle mit der Eingruppierung S 14 in der Abteilung Soziale Dienste einzurichten. (s. V
101/2016)
Aufgrund der deutlich steigenden Fallzahlenentwicklung von 2010 bis 2015 mit einem Zuwachs
von 25 auf 53 Fällen können die Aufgaben der Eingliederungshilfe mit derzeit insgesamt 1 Vollzeitstelle nicht mehr adäquat durchgeführt werden. Die Beratung, Bearbeitung und Steuerung der Hilfeplanverfahren in der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sind zeitintensiv und äußerst komplex.
Das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung IN/S/O e.V. in Essen rechnet mit 30
Fällen/Vollzeitstelle im Bereich der Eingliederungshilfe, um diese ausreichend gut bearbeiten zu
können. Dies entspräche für Erftstadt einem Vollzeitstellenanteil von mindestens 1,5 Stellen. Es ist
deshalb erforderlich, eine weitere 0,5-Stelle mit der Eingruppierung TVöD SuE 14 in der Abteilung
Soziale Dienste einzurichten.
Seit 2009 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auch in Deutschland geltendes Recht. Um diese im Bereich Kita und Tagespflege umzusetzen, besteht ein zusätzlicher Stellenbedarf, der über die bestehenden personellen Ressourcen nicht abgedeckt werden kann. Zu
den wesentlichen Aufgaben gehören u.a.:
Prozesshafte Unterstützung und Umsetzung der Inklusionsplanung für die städtischen
Kindertagesstätten
Entwicklung von Qualitätsstandards
Fachberatung Unterstützung der Kitateams und Tagespflegepersonen
Etablierung von regelmäßigen Gesprächskreisen zur kollegialen Beratung
Hospitation vor Ort zur Beurteilung und Entwicklung von Förderbedarfen
Begleitung/Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte bei Elterngesprächen
In Bezug auf diese Aufgabe ist es erforderlich, eine weitere 0,5-Stelle mit der Eingruppierung
S 11 in der Abteilung Kindertagesbetreuung einzurichten.
Bei den Kindertagesstätten sind auf Grund der Entwicklungen nach den Vorschriften des Kibiz
zusätzlich 2 Stellen für Erzieher/innen (S 6) und 2 Stellen für Zweitkräfte (S 3) eingeplant. Diese
Kräfte werden nach Fertigstellung der in der Kindertagesstätte Gymnich geplanten zusätzlichen 6.
Gruppe eingesetzt.
Nach wie vor besteht ein erhöhter Bedarf zur Versorgung von Kindern im Stadtteil Liblar; aus diesem Grund zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die im Familienzentrum eingerichtete Notgruppe
nicht –wie ursprünglich geplant- zum 31.08.2016 auslaufen kann, sondern auf Dauer etabliert wird.
Die derzeit dort befristet vorgesehenen zwei S 6 Stellen werden daher unbefristet eingerichtet.
Die Tarifeinigung mit Wirkung zum 1. Juli 2015 für den Tarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst sieht differenzierte Erhöhungen für die unterschiedlichen Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst vor.
Die Eingruppierungsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst selbst bleiben mit der
Tarifeinigung vom 30.September 2015 zwar nahezu unverändert; die Beschäftigten werden jedoch
zum Teil höheren Entgeltgruppen zugeordnet. Die abschließenden Ergebnisse lagen auf Grund
der Redaktionsverhandlungen erst Ende 2015 vor. Die geänderte Entgeltgruppensystematik wird
daher im nächsten Stellenplan eingearbeitet.
Bauordnungsamt
Im Bauordnungsamt ist die Stelle eines Statikers seit Juni 2014 vakant. Die Aufgaben im Rahmen
der Beurteilung von Gefahrensituationen werden seit dem durch den pensionierten Stelleninhaber
mit 10 Wochenstunden wahrgenommen. Eine volle Stelle wäre angesichts des Wegfalls der zwingenden Prüfung von statischen Unterlagen bei der Behörde (Der Bauherr ist jetzt frei, wem er den
Prüfauftrag gibt) auch nicht mehr erforderlich. Daher sollte die Stelle gleichzeitig als Entlastung für
die Gebietssachbearbeiter bei anziehender Baukonjunktur herangezogen werden. Dies in erster
Linie um die relativ kurzen Bearbeitungszeiten für den Bürger beibehalten zu können. Außerdem
sollen Aufgaben der Wiederkehrenden Prüfung auf diese Stelle übertragen werden.
-4-
Im Stellenplan wird daher die bisher nach E 12 bewertete Stelle auf Grund der reduzierten Aufgaben in der Prüfstatik und vermehrten Aufgaben aus der Gebietssachbearbeitung in eine Stelle der
Entgeltgruppe 11 TVöD Technikertarifvertrag umgewandelt. (s. V 127/2016
Der Einsatz der befristet geringfügig Beschäftigten im Bereich der Aktendigitalisierung hat sich
bewährt und damit auch die Selbstdigitalisierung als kostengünstige, flexible und zweckdienliche
Einrichtung erwiesen.
Nach der Einarbeitung beider Mitarbeiter (Ein Mitarbeiter ist mittlerweile ausgeschieden.) haben
diese ab dem 01.01.2015 begonnen, die von ihnen digitalisierten Schriftstücke mengenmäßig zu
erfassen.
Zusätzlich nimmt der Kollege außerdem die digitale Verarbeitung von Akten vor, die die Bürgerschaft / Makler oder Banken im Rahmen der Auskunft aus dem Bauaktenarchiv anfordern.
Darüber hinaus ist seit langem ein Programm für die Georeferenzierung von Baulasten im Hause
vorhanden. Damit könnten Baulasten auch nach Flurstücksänderungen (Teilungen etc.) auch in
der Historie rechtssicher zugeordnet werden und dies ohne langes Recherchieren.
Es ist daher beabsichtigt, in diesem Bereich zukünftig eine Stelle der Entgeltgruppe 3 mit 19,5 Wochenstunden unbefristet vorzusehen.
Da der Arbeitsplatz nahezu keinen Kontakt mit Publikum hat, kaum zeitkritische Arbeiten enthält,
juristisch keine Konfliktsituationen entstehen können und in der Regel der Arbeitsablauf vom übrigen Amtsgeschäft unabhängig ist, könnte sich der Arbeitsplatz auch als Schonarbeitsplatz eigenen, wenn der Stelleninhaber lediglich mit EDV-Dingen vertraut oder anlernbar ist und sorgfältig
arbeitet.
(Erner)
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