Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
302 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
03.03.16, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
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ERFTSTAD\\ Der Bürgermeister
Stadtverwaltung - Postfach 2565 - 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 - 50374 Erftstadt
An den Vorsitzenden des
Personalrates
423/20/ge giat
Herrn Gregor Diederichs
Im Hause
Dienststelle
Telefax 02235/ 409-561
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Haupt- und Personalamt
Holzdamm 10
Herr Eisen
10
02235 / 409-210
25.02.2016
eMail: juergen.elsen@erftstadt.de
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
02.03.2016
Stellungnahme des Personalrates zum Stellenplan 2016
Sehr geehrter Herr Diederichs,
Ihre Stellungnahme vom 25.02.2016 habe ich zur Kenntnis genommen und werde diese
-wie auch in der Vergangenheit- an die Ratsmitglieder und die
Gleichstellungsbeauftragte weiterleiten.
Ihre Ausführungen beziehen sich jedoch nicht nur auf den aktuell vorgelegten
Stellenplanentyvurf 2016 sondern machen auch grundsätzliche Ausführungen und
geben weitergehende Anregungen zu den Arbeitsbedingungen wie Raumsituation,
Arbeitsschutz etc.
Zum 01.03.2016 hat erstmalig der Demografiebeauftragte seine Arbeit aufgenommen.
Wie ich Ihnen bereits in meiner Stellungnahme zum Stellenplan 2015 mitgeteilt habe
wird Aufgabe dieses Mitarbeiters u. a. auch sein, die Personalabteilung im Hinblick auf
die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Personalstruktur und
Personalstärke fachlich zu unterstützen.
Den Anforderungen des demografischen Wandels wird die Verwaltung jedoch bereits
jetzt in mehrfacher Hinsicht gerecht.
In der Kemverwaltung ist die Ausbildungsleitung mit sehr großem Engagement in den
letzten Jahren bemüht, qualifizierte Ausbildungskräfte sowohl für den mittleren als auch
den gehobenen Dienst zu gewinnen.
In 2014 wurden bereits 3 Ausbildungskräften für den mittleren Dienst und in 2015
2 Ausbildungskräften für den gehobenen Dienst Zusagen erteilt.
Unter Beachtung des demografischen Wandels beabsichtige ich die Anzahl der
Ausbildungsplätze weiter zu erhöhen. Aufgrund der sehr guten Ergebnisse der
Besuchszeiten:
Rechts- und Ordnunasamt/ Holzdamm 10. E.-Liblar:
montags -freitags
von 08.00 -12.00 Uhr
donnerstags
außerdem
von 14.00 - 18.00 Uhr
Bauordnungsamt / Rathaus E-Liblar
Bürgerbüro. Bonner Str. 32. E-Lechenich
montags
von 08,00 - 12.00 Uhr und van 14.00 - 16.00 Uhr montags
von 07.15 - 14.00 Uhr
donnerstags von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr dienstags
von 08.00- 12.00 Uhr
mittvochs
von 08.00 - 14.00 Uhr
Volkshochschule, Carl-Schurz-Straße 23:
donnerstags von 08.00 - 12.00 Uhr und
montags bisfreitags
von 09.00 - 12.00 Uhr
von 14.00 - 18.00 Uhr
donnerstags auch
von 14,00 - 16.00 Uhr
freitags
von 08.00 - 12.00 Uhr
1. Samstag/Monat 09,00 Uhr- 11.00 Uhr
Rentenabt. nur nach Vereinbarung
Amt für Jugend, Familie und Soziales / Rathaus E-Liblar
ieweils nach Vereinbarung:
montags, dienstags, freitags
von 08.00- 12.00 Uhr
donnerstags
von 14.00 - 16.00 Uhr
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse Köln
VR-Bank Rhein-Erft eG
191 000100 (BLZ 370 50299)
1000001011 (BLZ 371 612 89)
Busverbindungen:
Linien 920, 979, 990
Rathaus Liblar Haltestelle Liblar EKZ
Bürgerbüro Haltestelle Le. Markt
Stellungnahme STP 2016
-2-
Auswahlverfahren in diesem Jahr habe ich mich entschlossen in 2016 statt wie
zunächst geplant 2 Bewerbern/innen 3 Personen im mittleren Dienst ihre Ausbildung
beginnen zu lassen. Die Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst sind
zwischenzeitlich abgeschlossen, hier sollen 2 Auszubildende eingestellt werden, so
dass in 2016 wieder sowohl für den mittleren als auch den gehobenen Dienst
ausgebildet wird.
Die Ausbildung qualifizierter Nachwuchskräfte wird auch zukünftig von mir sehr stark
gefördert. Eine angemessene Ausbildung ist jedoch nur möglich, sofern die
Auszubildenden räumlich adäquat untergebracht werden können und qualifizierte
Ausbilder/innen in den einzelnen Bereichen zur Verfügung stehen. Hier sind noch
Anstrengungen erforderlich.
Im Hinblick auf die mittelfristig ausscheidenden Führungskräfte werden von mir
Schulungen für den Führungskräftenachwuchs angeboten. Zurzeit läuft eine Modulare
Inhouseschulung, von der ich bisher sehr positive Rückmeldungen habe.
Für vorhandene Führungskräfte prüfe ich zurzeit die Möglichkeit
Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten, die den Erfordernissen der geänderten
Laufbahnverordnung entsprechen und einen eventuell späteren Aufstieg in den
höheren Dienst ermöglichen.
Mitarbeitern/innen ohne Verwaltungsausbildung (sogenannte Quereinsteiger) wird
ebenfalls im Rahmen der Personalentwicklung und -qualifizierung bei Bedarf die
Möglichkeit des Besuches entsprechender Lehrgänge am Studieninstitut angeboten.
In verschiedenen Bereichen der Verwaltung wird die negative Entwicklung auf dem
Arbeitsmarkt deutlich. Dem wird entgegengewirkt, in dem bei Ausschreibungen auf
bisher nicht genutzte Medien (Internetseiten bund.de, interamt.de u.ä.) zurückgegriffen
wird. Auch die Ansprache junger Bewerber auf der Facebookseite der Stadt Erftstadt
zeigt erste Erfolge.
Die Hinweise zur Raumsituation werde ich an die Technische Beigeordnete
weiterleiten. Ich hatte Ihnen bereits zugesagt, den Personalrat bei den konkreten
Umzugsplänen rechtzeitig zu informieren.
Mein Stellenplanentwurf sieht trotz äußerst angespannter Haushaltssituation -die Ihnen
als Personalrat ebenfalls hinreichend bekannt ist- sowohl im beamteten als auch im
tariflichen Bereich Stellenausweitungen in den Bereichen -32-, -370-, -40-, -50-, -51und -63- unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse, auch im Hinblick auf die
Flüchtlingssituation, vor.
Dieser zusätzliche Stellenbedarf erfolgt in Abstimmung mit den Beigeordneten sowie
den Amts- und Betriebsleitungen. Für eine kurzfristige, wie von Ihnen gewünschte
zusätzliche Erweiterung, sehe ich zurzeit keinen finanziellen Spielraum.
Sollte der Verwaltungsvorstand im Laufe des Jahres noch dringenden und
unaufschiebbaren Handlungsbedarf sehen, werden wir gemeinsam versuchen,
Lösungen herbeizuführen.
Zu der Überstundensituation hatte ich Ihnen bereits zum Stellenplanentwurf 2015
ausführlich geantwortet.
Stellungnahme SI P 2016
-3-
Ich begrüße es außerordentlich, dass eine Arbeitsgruppe, in der auch der Personalrat
vertreten ist, mir einen Entwurf für eine neue Dienstvereinbarung vorgelegt hat, die
zurzeit in der hausinternen Abstimmung ist.
Ich hoffe sehr, dass es zum Abschluss einer neuen Vereinbarung mit Ihnen kommen
wird. Die angedachte neue Dienstvereinbarung wird - auch nach Einschätzung der
Arbeitsgruppe- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern aber auch zu einer
Flexibilisierung der Arbeitszeit führen mit der Zielsetzung, U. a. im Rahmen eines
größeren Zeitrahmens innerhalb der Dienstvereinbarung, anzuordnende Oberstunden
zu reduzieren. Im fairen miteinander möchte ich aber bereits jetzt darauf hinweisen,
dass ein Verzicht auf angeordnete Überstunden auch zukünftig nicht realistisch ist.
Im Bereich der Feuerwehr sind die Überstunden u. a. aufgrund von mehreren
langzeiterkrankten Feuerwehrleuten sowie dem hohen Ausbildungsbedarf vorhandener
Kräfte entstanden
Möglichkeiten zukünftig Überstunden im Bereich der Feuerwehr zu verringern wurden
letzten Monat unter Beteiligung des Leiters der Feuer- und Rettungswache sowie der
Abteilungsleiterin der Personalabteilung mit Ihnen besprochen. So soll u. a. der Beginn
des Grundlehrganges für Brandmeisteranwärter erst im Oktober beginnen, der
Lehrgang vor Ort durchgeführt werden und statt der geplanten 6 Anwärter bei Eignung
8 oder 9 Anwärter eingestellt werden.
Die Erhöhung der Resturlaubstage ergibt sich aus der im Jahre 2013 erfolgten
Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung, die u. a. einen Verfall des
Erholungsurlaubes erst 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres vorsieht, wobei
der Urlaub nach Möglichkeit im Laufe des Urlaubsjahres genommen werden soil.
Selbstverständlich ist für mich, dass den Mitarbeitern/innen dieser Urlaub auch
vollständig im Urlaubsjahr unter Berücksichtigung dienstlicher Belange und
Vertretungsregelungen zu gewähren ist.
Jahrelange Praxis ist aber auch, dass die Mitarbeiter/innen teilweise Resturlaubstage
in das kommende Jahr übertragen möchten. Ich beabsichtige nicht, diese bewährte
Praxis zu ändern.
Zum Krankenstand und der Gesundheitsförderung hatte ich auch bereits zum
Stellenplan 2015 eine Stellungnahme abgegeben.
Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass ein Integrationsteam das betriebliche
Eingliederungsmanagement wahrnimmt und den Mitarbeitern/innen die Auswahl des
Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin freigestellt ist.
Sollte es in Einzelfällen Hinweise an mich geben, dass Krankheiten ihre Ursache in
Überlastungen am Arbeitsplatz haben, werden Problemlösungen unter Beteiligung der
Vorgesetzten gesucht.
Zur Entfristung von Zeitarbeitsverhältnissen im Kita-Bereich hatte ich ebenfalls bereits
im vorigen Jahr geantwortet.
Zur Vermeidung von möglichen Überkapazitäten, die nicht refinanziert werden, sehe ich
aus arbeitsrechtlicher Sicht grundsätzlich leider keine andere Möglichkeit als den
Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen bei Vertretungen.
Stellungnahme STP 2016
-4-
Bezüglich des Einsatzes von Honorarkräften im Bereich der Musikschule gibt es eine
politische Beschlusslage (V 482/2015). Die Einzelfallprüfung bezieht sich nur auf die
Vergabe von Fällen in denen weniger als 10 Unterrichtsstunden anfallen.
Da Erfahrungen hierzu bislang noch nicht vorliegen sehe ich auch keinen Anlass,
zurzeit eine neue Beschlussvorlage den politischen Gremien vorzulegen.
Wie in der Vergangenheit bereits regelmäßig praktiziert, stehe ich selbstverständlich
auch außerhalb der Vierteljahresgespräche dem offenen Dialog mit dem Personalrat
zur Verfügung.
freundlichen Grüßen
Stellungnahme STP 2016