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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer "Taschengeldbörse" in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
07.04.16, 15:01
Aktualisiert
07.04.16, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 312/2015 3. Ergänzung Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - -51- /- 50- Datum: 24.03.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheitdheit Betrifft: Termin 20.04.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einrichtung einer "Taschengeldbörse" in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar: Hinsichtlich der in der letzten Sitzung des Ausschusses am 16.02.2016 aufgeworfenen Frage einer Anbindung der Taschengeldbörse an die Abteilung Jugendarbeit (Mobilé) des Amtes für Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass hierzu zusätzlich benötigte Personalressourcen bereit gestellt werden müssten. Die Kosten entsprächen damit der in der Stellungnahme zur Sitzung am 16.02.16 (2. Ergänzung) aufgeführten Darstellung. Alternativ (und entsprechend preisgünstig) bietet sich eventuell eine Lösung an, soweit die Einführung der Taschengeldbörse durch eine/n Freiwillige/n im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes geleistet werden kann. Die Personalabteilung der Stadt Erftstadt wurde gebeten, hierzu eine Ein- satzstelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Eine Entscheidung des Bundesamtes steht insoweit noch aus. Im positiven Falle müsste ein Büroarbeitsplatz gefunden und die Aufgaben der Aufbau- und Einführungsphase einer Taschengeldbörse seitens der Amts- bzw. Abteilungsleitung des federführenden Amtes begleitet werden. Als mögliche weitere Option wurde bzw. wird die Inanspruchnahme eines freien Trägers geprüft. Von den insoweit angeschriebenen sechs Verbänden haben inzwischen vier von einer Übernahme der Organisation einer Taschengeldbörse Abstand genommen (Caritas, AWO, DRK und SKFM). Eine Positionierung des Paritätischen liegt bislang nicht vor. Die Diakonie hat Interesse signalisiert und prüft derzeit den Aufbau einer Börse im Rahmen einer Anbindung an bestehende gemeindliche Strukturen vor Ort. Nach Mitteilung vom 18.03.16 wird in den nächsten Wochen geklärt werden, ob man insoweit einsteigen möchte und welche Rahmenbedingungen man hierzu von der Kommune wünscht. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Angebot der Diakonie abzuwarten und alsdann dessen Realisierbarkeit zu prüfen. Alternativ wird – soweit die hierfür beim Bundesamt beantragte Stelle bewilligt werden wird - eine Umsetzung des Vorhabens durch Einsatz eines/r Bundesfreiwilligen angestrebt. In Vertretung (Lüngen) -2-