Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
07.04.16, 15:01
Aktualisiert
07.04.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 312/2015 3. Ergänzung
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -51- /- 50- Datum: 24.03.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheitdheit
Betrifft:
Termin
20.04.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Einrichtung einer "Taschengeldbörse" in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar:
Hinsichtlich der in der letzten Sitzung des Ausschusses am 16.02.2016 aufgeworfenen Frage einer
Anbindung der Taschengeldbörse an die Abteilung Jugendarbeit (Mobilé) des Amtes für Jugend
und Familie wird darauf hingewiesen, dass hierzu zusätzlich benötigte Personalressourcen bereit
gestellt werden müssten. Die Kosten entsprächen damit der in der Stellungnahme zur Sitzung am
16.02.16 (2. Ergänzung) aufgeführten Darstellung.
Alternativ (und entsprechend preisgünstig) bietet sich eventuell eine Lösung an, soweit die Einführung der Taschengeldbörse durch eine/n Freiwillige/n im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes
geleistet werden kann. Die Personalabteilung der Stadt Erftstadt wurde gebeten, hierzu eine Ein-
satzstelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Eine
Entscheidung des Bundesamtes steht insoweit noch aus. Im positiven Falle müsste ein Büroarbeitsplatz gefunden und die Aufgaben der Aufbau- und Einführungsphase einer Taschengeldbörse
seitens der Amts- bzw. Abteilungsleitung des federführenden Amtes begleitet werden.
Als mögliche weitere Option wurde bzw. wird die Inanspruchnahme eines freien Trägers geprüft.
Von den insoweit angeschriebenen sechs Verbänden haben inzwischen vier von einer Übernahme
der Organisation einer Taschengeldbörse Abstand genommen (Caritas, AWO, DRK und SKFM).
Eine Positionierung des Paritätischen liegt bislang nicht vor.
Die Diakonie hat Interesse signalisiert und prüft derzeit den Aufbau einer Börse im Rahmen einer
Anbindung an bestehende gemeindliche Strukturen vor Ort. Nach Mitteilung vom 18.03.16 wird in
den nächsten Wochen geklärt werden, ob man insoweit einsteigen möchte und welche Rahmenbedingungen man hierzu von der Kommune wünscht.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Angebot der Diakonie abzuwarten und alsdann dessen Realisierbarkeit zu prüfen. Alternativ wird – soweit die hierfür beim Bundesamt beantragte Stelle bewilligt werden wird - eine Umsetzung des Vorhabens durch Einsatz eines/r Bundesfreiwilligen angestrebt.
In Vertretung
(Lüngen)
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