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Antrag (Antrag bzgl. Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in kommunalen Einrichtungen und bei gemeinnützigen Trägern)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
07.04.16, 15:01
Aktualisiert
07.04.16, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in kommunalen Einrichtungen und bei gemeinnützigen Trägern) Antrag (Antrag bzgl. Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in kommunalen Einrichtungen und bei gemeinnützigen Trägern)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 160/2016 Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 25.02.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin 20.04.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in kommunalen Einrichtungen und bei gemeinnützigen Trägern Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bei den im Antrag angesprochenen Arbeitsgelegenheiten handelt es sich um Beschäftigungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber in § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für Leistungsberechtigte nach § 3 dieses Gesetzes vorgesehen hat (ausgeschlossen sind entsprechend § 2 des AsylbLG Personen, die sich bereits 15 Monate oder länger rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten). Durch die Bereitstellung solcher Arbeitsgelegenheiten wird kein reguläres Arbeitsverhältnis begründet, vielmehr können in verschiedenen Einsatzbereichen stundenweise Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern ausgeübt werden. Für diese Arbeiten wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 € je Stunde ausgezahlt. Die Arbeitsgelegenheiten unterliegen grundsätzlich dem Erfordernis der Zusätzlichkeit, dürfen mithin keinen Ersatz für ansonsten hierfür zu entlohnende ‚normale‘ Arbeitskräfte darstellen. Sie müssen inhaltlich zumutbar sein, das heißt, in zeitlich und räumlicher Hinsicht zumindest stundenweise ausgeübt werden können. Intendiert ist hiermit nicht eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt, vielmehr soll hierdurch eine Möglichkeit zur Beschäftigung eröffnet werden. Seit vielen Jahren schon werden Asylbewerber in Erftstadt im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten beschäftigt. Die Einsatzbereiche bzw. Aufgabenstellungen insoweit sind unterschiedlich und abhängig von der jeweiligen Bedarfslage. Insbesondere im Umfeld der Übergangsheime werden im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten vielfältige Arbeiten ausgeführt (Sauberhalten der Anlagen im Übergangsheim, Hilfe bei Müllentsorgung, Pflege von Grünanlagen, Hilfe bei der Herrichtung bzw. Renovierung von Unterkünften in Übergangsheimen, Aufräumarbeiten, Hilfe bei Umzügen, Hilfestellungen für die Hausmeister etc.). Aktuell wird eine Ausweitung und bessere Strukturierung der Durchführung solcher Arbeitsgelegenheiten geplant. In dem Zusammenhang wurden diverse Institutionen (Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Fördervereine der beiden Schlossparke Liblar und Lechenich, Die Tafel) angeschrieben und um Prüfung gebeten, ob evtl. Einsatzmöglichkeiten in den Tätigkeitsbereichen des jeweiligen Verbandes bestehen. Bislang liegen nur wenige Rückmeldungen vor, weitere Abstimmungen hierzu werden folgen. Daneben wird eine Zusammenarbeit mit der Umweltabteilung des städtischen Umwelt- und Planungsamtes hinsichtlich der Projektierung von verschiedenen Einsatzbereichen angestrebt. Geplant ist der Aufbau einer Kooperation mit Bundesfreiwilligen (bewilligte Einsatzstellen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz), die als Anleiter einzelner Arbeitsgruppen tätig sein sollen. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppen (etwa jeweils fünf bis maximal 10 Personen) rekrutieren sich aus möglichst motivierten Flüchtlingen aus den städtischen Übergangsheimen unter Einbeziehung des Fachdienstes Migration & Integration. Thematisch wird der Aufbau von Arbeitsgruppen in folgenden Bereichen geplant:    Naturschutz-, Landschaftspflege und Gartenbau Metallbau, Fahrzeuginstandsetzung Bauunterhaltung, Sanierung, Tiefbau Die Einsatzstellen sind überwiegend im Umweltzentrum Friesheimer Busch geplant. Die dort vorhandenen Werkstätten können genutzt werden. Aber auch Pflegearbeiten in den Schlossparken oder zum Beispiel die Sanierung von Wohnungen für Flüchtlinge in Kooperation mit der Helios gGmbH werden angedacht. Eventuell weitere Rückmeldungen der angeschriebenen Institutionen bleiben abzuwarten. Die weitere Umsetzung wird in Abstimmung zwischen dem Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren (Fachdienst Migration & Integration) und der städtischen Umweltabteilung sowie gfl. weiteren Akteuren erfolgen. In Vertretung (Lüngen) -2-