Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
582 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
07.04.16, 15:01
Aktualisiert
07.04.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Konzept für die Unterbringung und
Betreuung von Asylbegehrenden in der
Stadt Erftstadt (Stand April 2016)
Inhalt
1.
Einführung
2.
Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen
3.
Zielsetzungen
4.
Aktuelle Situation in Erftstadt
5.
Unterbringung und Prognose für 2016
6.
Richtlinien für die Unterbringung der Flüchtlinge
7.
Betreuungssituation der Flüchtlinge
8.
Sprach- und Integrationskurse
9.
Heranführen an den Arbeitsmarkt
10.
Schlussbetrachtung und Fortschreibung des Konzeptes
1. Einführung
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 03.09.2014 das Fachamt
beauftragt, ein Konzept zur Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zu erstellen. Das
erarbeitete Konzept wurde in der Sitzung des Ausschusses vom 13.11.2014 vorgestellt und
zur Kenntnis genommen (V 466/2014). Mit der vorliegenden Version wurde das Konzept auf
Grundlage des Datenstandes April 2016 überarbeitet und neu strukturiert. Ergänzend wurden
unter anderem differenziertere Richtlinien für die Unterbringung der Flüchtlinge eingefügt
(siehe Beschreibung zu Punkt 6). Diese stellen einen Leitfaden dar, der den beteiligten
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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Akteuren entsprechende Handlungsvorgaben hinsichtlich der Wohnraumversorgung der nach
Erftstadt zugewiesenen Flüchtlinge vermitteln soll.
Seit dem Jahr 2009 steigt die Zahl der Asylantragsteller wieder kontinuierlich an. Beantragten
in 2009 bundesweit noch 33.033 Flüchtlinge Asyl in der Bundesrepublik, so waren es im Jahr
2014 bereits 202.834. Im abgelaufenen Jahr 2015 wurden bundesweit gar 1.091.894
Asylbegehrende registriert (davon entfällt auf NRW mit 21,2 % die höchste Aufnahmequote
aller Bundesländer). Ob und in welchem Umfang im laufenden Jahr 2016 mit einer
Entspannung gerechnet werden kann, ist derzeit noch völlig offen. Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) sieht sich aktuell (noch) nicht in der Lage, den Ländern
eine Prognose über die Zahl der Zugänge von Asylbegehrenden in 2016 mitzuteilen (vgl. § 44
Abs. 2 Asylverfahrensgesetz). Über die zentralen Aufnahmeeinrichtungen werden die
Asylbegehrenden nach einem vorgegebenen Zuweisungsschlüssel, der die Zahl der
Einwohner sowie die Fläche der jeweiligen Kommune berücksichtigt, diesen zugewiesen.
2. Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen
2.1 Das Asylverfahren:
Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. Für die
Dauer des Verfahrens erhalten die Asylsuchenden eine sogenannte Aufenthaltsgestattung
nach § 55 Asylgesetz. Nach dem sogenannten ‚Königsteiner Schlüssel‘ erfolgt die Verteilung
der
Asylbegehrenden
auf
die
einzelnen
Bundesländer.
Aus
den
jeweiligen
Aufnahmeeinrichtungen der Länder werden die Asylbegehrenden den einzelnen Kommunen
zur Unterbringung und Betreuung zugewiesen.
Die eigentliche Asylantragstellung erfolgt dann in einer Außenstelle des BAMF. Hierbei
werden auch die Fingerabdrücke jedes Antragstellers abgenommen. Das Bundesamt
entscheidet nach erfolgter Anhörung und Antragstellung darüber, ob Schutzgründe vorliegen
oder aber der Antrag als unbegründet abzulehnen ist. Liegen Schutzgründe vor, kann eine
Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz gewährt werden. Die entsprechenden
Rechtsgrundlagen mit Angaben zu Anerkennungsquoten für das abgelaufene Jahr 2015, sowie
der jeweils folgenden Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz zeigt die folgende
Übersicht:
Konzept Asylbewerber Erftstadt
Seite 2
Schutzgründe
Rechtsgrundlage
Inhalt
Quote Anerkennung in
2015
Aufenthaltserlaubnis - §§
AufenthG
§ 16a GG
Schutz vor politischer Verfolgung
0,7 %
25 I
§ 3 ff. AsylVerfG
Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft nach der
Genfer Flüchtlingskonvention
48,5 %
25 II, 1. Alt.
§ 4 AsylVerfG
subsidiärer Schutz
0,6 %
25 II, 2. Alt.
§ 60 V, VII AufenthG
Verbot der Abschiebung
0,7 %
Die Ablehnung eines Asylantrages begründet gleichzeitig die Pflicht, Deutschland zu
verlassen. Im Falle des Vorliegens humanitärer, rechtlicher oder anderer Gründe, die einer
Ausreise (bzw. Abschiebung) entgegenstehen, wird in der Regel eine sog. Duldung erteilt.
Hiermit wird die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer
festgelegt.
Für Asylbegehrende aus sog. sicheren Herkunftsländern wird unterstellt, dass Schutzgründe
zur
Gewährung von
Asyl
nicht
vorliegen.
Eine
aktuelle
Gesetzesinitiative
der
Bundesregierung sieht vor, neben Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo,
Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien auch die nordafrikanischen Staaten Marokko,
Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsländern zu deklarieren.
2.2 Finanzielle Rahmenbedingungen
Land und Bund stellen den Kommunen für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der
zugewiesenen Flüchtlinge Finanzmittel zur Verfügung. Allerdings übersteigt der tatsächlich
für Sozialaufwendungen zu erbringende Aufwand die gewährten Zuweisungen deutlich.
Auf Grundlage eines Beschlusses des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom
03.09.2014 wurden die lokalen Landtagsabgeordneten mit Schreiben vom 27.10.2014
angeschrieben mit der Bitte, sich im Landtag für eine höhere Beteiligung des Landes an den
kommunalen Kosten für die Versorgung der Asylbegehrenden zu verwenden.
Konzept Asylbewerber Erftstadt
Seite 3
Mittlerweile hat die Landesregierung auf Grund der angespannten Situation in den
Kommunen die pauschalen Erstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW seit dem
vorigen Jahr 2015 deutlich erhöht. Auch der Bund beteiligt sich an den kommunalen
Aufwendungen für die Unterbringung, Betreuung und Alimentation der zugewiesenen
Flüchtlinge. Allerdings steigen auf Grund des starken Anstieges der Zuweisungszahlen auch
die aufzuwendenden Mittel entsprechend. So konnten die Erstattungsbeträge im Jahr 2015
lediglich eine teilweise Kompensation der Kosten darstellen. Nach jetzigem Stand wird die
Stadt Erftstadt für 2016 mit ca. 5,6 Mio. € erheblich höhere Zuweisungen als noch im Vorjahr
erhalten. Prognostisch wird allerdings die Unterdeckung im laufenden Jahr 2016 auf über
zwei Millionen Euro ansteigen und insoweit den städtischen Haushalt nicht unerheblich
belasten.
3. Zielsetzungen:
3.1 Die Gewährleistung und Sicherstellung einer menschenwürdigen Unterbringung aller
der nach Erftstadt zugewiesenen Flüchtlinge muss prioritäres Ziel sein. Hierbei sind
insbesondere soziale Aspekte, wie evtl. vorhandene gesundheitliche Probleme,
geschlechtsspezifische Gründe und kulturelle Differenzen zu beachten.
Die Berücksichtigung des Gemeinwohles der Bürgerinnen und Bürger in Erftstadt
erfordert eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge auf verschiedene Stadtgebiete,
um Unmut oder Ablehnung einzelner, besonders betroffener Ortsteile, vorzubeugen.
Dies wird bei der Auswahl von (neuen) Standorten für die Unterbringung zu beachten
sein. Vorrangig werden hier die beiden großen Stadtteile Liblar und Lechenich im
Fokus stehen.
3.2 Eine intensive und adäquate Betreuung der zugewiesenen Asylbegehrenden durch
engagierte Sozialarbeiter und weitere Fachkräfte wie Einrichtungsbetreuer muss
sichergestellt und hierfür ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt
werden.
4. Aktuelle Situation in Erftstadt
Über die aktuelle Situation in der Stadt Erftstadt wird im zuständigen Fachausschuss für
Soziales und Gesundheit regelmäßig berichtet (siehe u.a. A 244/2014, V 396/2014, V
23/2015, V 177/2015, V 344/2015).
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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Kontinuierlich wird informiert zu den jeweils aktuellen Belegungskapazitäten, Prognosen für
die weiteren Zuweisungen von Asylbegehrenden nach Erftstadt, Betreuung und ehrenamtliche
Unterstützung sowie Konzeptionen zum Spracherwerb der Flüchtlinge.
Ein besonderer Beratungsschwerpunkt in Ausschüssen und Rat ist aktuell die Bereitstellung
ausreichender Unterkünfte und damit einhergehend die Bereitstellung notwendiger
Betreuungskapazitäten für die hohe Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge, sowie die
erforderliche Integration der in Erftstadt dauerhaft verbleibenden Flüchtlinge.
5. Unterbringung und Prognose für 2016
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet die Stadt Erftstadt wie alle Gemeinden
in NRW zur Aufnahme und Unterbringung der ihnen zugewiesenen Flüchtlinge.
Die Prognosen hinsichtlich der Zahl voraussichtlich aufzunehmender Flüchtlinge in Erftstadt
basierten bislang auf der Anzahl und Entwicklung bisheriger bundesweiter Aufnahmen von
Asylantragstellern ebenso wie auf den hieraus erfolgten Zuweisungen nach Erftstadt. Daneben
wurden die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verfügung gestellten
Daten berücksichtigt. In Anbetracht der vielfältigen Einflussfaktoren hat das BAMF für das
laufende Jahr noch keine Prognose erstellt. Im Erlass des Ministeriums für Inneres und
Kommunales des Landes NRW vom 11.02.16 wird u.a. darauf hingewiesen, dass „sich die
Zahl der im Lauf des Jahres 2016 aufzunehmenden Flüchtlinge auch nicht annähernd präzise
vorhersehen lässt“ und es daher keine verbindliche Vorgabe gebe. Jede Kommune müsse
seine eigene Festlegung treffen. Als Erwartungswert für Erftstadt und damit Grundlage für die
weiteren konzeptionellen Überlegungen wird von 500 Flüchtlingen ausgegangen, die
zusätzlich mit Wohnraum zu versorgen sind (siehe V 623/2015, Seite 3). Diese
Größenordnung ergibt sich auch, wenn man die der Landeserstattung an die Kommunen zu
Grunde gelegte Flüchtlingszahl in NRW zum Stichtag 01.01.2016 betrachtet (194.754) und
hiervon die aus dem FlüAG resultierende Aufnahmeverpflichtung für Erftstadt errechnet. Es
ergibt sich eine Zahl von 562 Flüchtlingen.
Nach 143 Asylantragstellern in Erftstadt im Jahre 2014 und 578 Zuweisungen im
abgelaufenen Jahr 2015 (ohne Einbeziehung der vom Land in Anspruch genommenen
Notunterkunft in Erp) wird nunmehr für 2016 mit weiteren 500 Flüchtlingen gerechnet, die
in Erftstadt mit Wohnraum zu versorgen sein werden.
Konzept Asylbewerber Erftstadt
Seite 5
Hierfür benötigte zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung sind u.a. die vom Rat im
Dezember 2015 beschlossene Erweiterung des Übergangsheimes Brabanter Weg in Lechenich
sowie die Erweiterung des Übergangsheimes in der Radmacher Straße. Daneben werden auch
weiterhin Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet werden.
Im Zusammenhang mit einer prognostischen Betrachtung sind schon beschlossene sowie noch
geplante Gesetzesänderungen zu beachten (auch, wenn aktuell eine faktische Auswirkung auf
die Zahl zugewiesener und unterzubringender Flüchtlinge derzeit nicht abgeschätzt werden
kann):
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ab dem 01.03.2015
Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur
Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer ab
dem 01.01.2015
Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes ab dem 24.10.2015
Inkrafttreten
eines
Gesetzes
zur
Einführung
beschleunigter
Asylverfahren
(sogenanntes „Asylpaket II“)
Etwaige Auswirkungen auf die Anzahl asylantragstellender Flüchtlinge ebenso wie eventuelle
Einsparungen der Kommunen in Deutschland auf Grund vorstehender Gesetze sind
(zumindest derzeit) nicht quantifizierbar.
Vor dem Hintergrund erstellter Prognosen ergaben bzw. ergeben sich zwangsläufig
Handlungsnotwendigkeiten sowohl für die Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen als auch für
längerfristige Überlegungen zur Bereitstellung benötigter Plätze für die Unterbringung der
Flüchtlinge.
Die generelle Problematik wird kontinuierlich im Verwaltungsvorstand der Stadt diskutiert.
Daneben wurde ein Facharbeitskreis installiert, der die weitere Vorgehensweise abstimmt, die
bestehenden Möglichkeiten für die Unterbringung neu zugewiesener Asylbegehrender prüft
und entsprechende Vorlagen mit alternativen Optionen für die Entscheidung der politischen
Gremien vorbereitet. Mitglieder des Arbeitskreises sind aktuell:
Herr Lüngen, 1. Beigeordneter
Herr Dr. Risthaus, Leiter Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Frau Auert, Fachdienst Migration und Integration
Herr Schlender, Amtsleiter Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren
Konzept Asylbewerber Erftstadt
Seite 6
Über die Errichtung eines weiteren Übergangsheimes in Liblar wird aktuell in den politischen
Gremien beraten. Der Bau eines Mehrfamilienhauses in Dirmerzheim zur Unterbringung
anerkannter Asylbewerber wurde bereits beschlossen.
Schon jetzt sind in mehreren Ortsteilen im Stadtgebiet kleinere Wohneinheiten mit
Asylbewerbern belegt. Hinsichtlich der in der Regel über die Gewährung der
Transferleistungen nach dem AsylbLG zu übernehmenden Mietkosten für neu anzumietende
Wohnungen wird besonders auf die sozialhilferechtliche Angemessenheit nach den Vorgaben
des örtlichen Sozialhilfeträgers, des Rhein-Erft-Kreises, geachtet.
6. Richtlinien für die Unterbringung der Flüchtlinge
Hinsichtlich der Verpflichtung der Stadt Erftstadt, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und
unterzubringen, präferiert die Stadt Erftstadt eine duale Vorgehensweise:
zentrale Unterbringung in Übergangsheimen
dezentrale Unterbringung in Wohnungen des freien Wohnungsmarktes und in
Sozialwohnungen
Die notwendige intensivere Betreuung von Neuankömmlingen durch die tägliche Präsenz von
Sozialarbeitern des Fachdienstes Migration & Integration in den Übergangsheimen bzw.
durch die Dienstleistung entsprechender Fachkräfte der Arbeiterwohlfahrt für das
Übergangswohnheim im Brabanter Weg in Lechenich ist von wesentlicher Bedeutung.
Sowohl die bestehende Unterkunft in der Radmacher Straße als auch das Übergangsheim in
Lechenich setzen sich aus einzelnen, jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten zusammen, die
den Bewohnern eine Privatsphäre ermöglichen sollen. Gleiches soll auch mit der Erweiterung
im Brabanter Weg angestrebt werden (sowie mit dem in Liblar neu zu errichtenden
Übergangsheim, sofern der Rat die Errichtung beschließt). Die Übergangsheime dienen allen
Neuankömmlingen als Anlaufstelle und bieten optimale Voraussetzungen für eine erste
Orientierung im künftigen Wohnumfeld bzw. im Stadtgebiet.
Erfahrungsgemäß verbleiben mindestens die Hälfte aller Neuankömmlinge auch dauerhaft in
Erftstadt. In den letzten Monaten wurden überwiegend Flüchtlinge aus Ländern zugewiesen,
bei denen von einer späteren Bleibeberechtigung auszugehen ist. Insbesondere für diesen
Personenkreis sind frühzeitig einsetzende Integrationsmaßnahmen sinnvoll. Aus diesem
Grund und im Hinblick auf eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge auf die
verschiedenen Ortsteile (siehe auch oben unter Zielsetzungen) wird neben der Unterbringung
Konzept Asylbewerber Erftstadt
Seite 7
in Übergangsheimen eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen angestrebt. Gerade für
Personen und Familien im nachbarschaftlichen Wohnumfeld ist eine besondere Bereitschaft
in der Bürgerschaft zu ehrenamtlichem Engagement und Unterstützung zu konstatieren.
Hierzu erfolgen Anmietungen von Wohnungen durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft,
in welche die Flüchtlinge eingewiesen werden können (mit der Option einer evtl. späteren
Anmietung durch
die
Flüchtlinge
selber,
z.B.
nach
erfolgter
Anerkennung
als
Asylberechtigte/r). Durch eine regelmäßige Vermittlung von Flüchtlingen in den normalen
Wohnungsmarkt stehen auch kontinuierlich frei werdende Plätze für neu zugewiesene
Flüchtlinge in den Übergangsheimen zur Verfügung.
6.1
Unterbringung in zentralen Übergangsheimen:
6.1.1 Personenkreis:
Alle
Neuankömmlinge
sollten
zunächst
in
den
dafür
vorgesehenen
zentralen
Übergangsheimen für Asylbegehrende untergebracht werden.
6.1.2 generelle Vorgaben:
Bei
der
Belegung
Familienkonstellationen,
geschlechtsspezifische
sollen
Aspekte
wie
gesundheitliche
Gründe,
die
ethnische
Probleme,
individuelle
Herkunft,
kulturelle
Lebenslagen,
evtl.
besondere
Differenzen,
Erkrankungen,
Religionszugehörigkeit etc. Berücksichtigung finden.
Besonderer Schutzbedürftigkeit bestimmter Personen(-gruppen) soll Rechnung getragen
werden (z.B. Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende,
Vergewaltigungsopfer, traumatisierte Personen, Opfer von Folter oder sexueller Gewalt).
Um den vorgenannten sozialen Faktoren angemessen Rechnung zu tragen, können bei Bedarf
von der Gesamtkapazität aller städtischen Übergangsheime für Asylbegehrende 25 % der
maximalen Belegungskapazität (Plätze) in Abzug gebracht werden.
6.1.3 Mindeststandards für die Unterbringung:
Zimmerbelegung:
Maximal vier Einzelpersonen sollten in einem Zimmer untergebracht werden. Frauen und
Männer (sofern nicht liiert oder verheiratet) werden nicht gemeinsam in einem Zimmer
untergebracht.
Wohnfläche:
Als Orientierungswerte sollten für die zur Verfügung gestellte Wohnfläche mindestens
jeweils 6 qm für erwachsene Personen sowie 4 qm für Kinder (bis 6 J.) angestrebt werden.
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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sanitäre Einrichtung:
Ausreichende Sanitäranlagen –geschlechtergetrennt- sollten zur Verfügung stehen. Für die
Toiletten wird für jeweils 5 Personen 1 WC als ausreichend erachtet.
Elektrogeräte:
Elektrogeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank und E-Herd sollten in ausreichender Zahl
vorhanden sein.
Aufenthaltsraum:
ein Gemeinschafts- / Aufenthaltsraum (z.B. für Bewohnerversammlungen) sollte vorhanden
sein.
Alleinstehende, alleinerziehende Frauen:
Alleinstehenden und alleinerziehenden Flüchtlingsfrauen sollten separate, von der
Unterbringung
männlicher
Personen
abgetrennte
Bereiche
zugewiesen
werden.
Rückzugsbereiche für Schwangere sind, soweit möglich, vorzuhalten. Sanitäre Anlagen
sollten in ausreichender Zahl, leicht zugänglich und möglichst abschließbar sowie in
mehrstöckigen Unterkünften in jeder Etage vorhanden sein.
6.1.4 Aufenthaltsdauer in der Gemeinschaftsunterkunft:
Aus humanitären Gründen und unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus sollte die
Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre beschränkt werden (Stand 01.12.2015 betrug die
Anzahl der Flüchtlinge in Übergangsheimen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als einem
Jahr lediglich 13 %).
6.2
Unterbringung in dezentralen Unterkünften (Wohnungen):
Für Personen bzw. Familien, für die die nachfolgenden Kriterien zutreffen, erscheint es als
gerechtfertigt und sinnvoll, bereits vor Ablauf von zwei Jahren die Möglichkeit eines
Auszuges aus dem Übergangsheim in eine private (Sozial-) Wohnung zu prüfen und ggf. zu
veranlassen:
Vorliegen eines verfestigten Aufenthaltsstatus (z.B. frühzeitige Anerkennung als
Asylberechtigte/r)
vorhandene ausreichende Sprachkenntnisse:
Durch die neue „Konzeption der Sprachkurse für Flüchtlinge in Erftstadt“ wird ein
frühzeitiger Spracherwerb angestrebt (siehe V 177/2015 und Punkt 8 des Konzeptes).
Herkunftsländer:
Flüchtlinge aus bestimmten Herkunftsländern erhalten mit großer Wahrscheinlichkeit
ein dauerhaftes Bleiberecht (aktuell z.B. Syrien, Irak, Eritrea)
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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Flüchtlinge, die erkennbar in der Lage sind, eigenverantwortlich leben zu können und
nicht länger eine intensive Vor-Ort-Betreuung benötigen (und
auch über
entsprechende Deutschkenntnisse verfügen)
Personenkreis, der oben unter Pkt. 6.1.2 (‚generelle Vorgaben‘) als besonders
schutzbedürftig bezeichnet wurde.
7.
Betreuungssituation der Flüchtlinge
7.1
Soziale Betreuung der Flüchtlinge
Eine hohe Qualität der Beratung und Betreuung kann nur dann gewährleistet werden, wenn
die personellen Ressourcen hierfür auskömmlich bemessen sind. Aktuell werden die nach
Erftstadt zugewiesenen Asylbegehrenden und Flüchtlinge durch zwei Sozialarbeiter und zwei
Einrichtungsbetreuer des Fachdienstes Migration und Integration sowie durch temporär
eingestellte Honorarkräfte betreut (ohne die von Fachkräften der AWO betreuten Flüchtlinge
im Brabanter Weg). Auf Grund der signifikanten Steigerung der Zahl der Neuankömmlinge
werden
weitere
Fachkräfte
benötigt
werden.
Ein
Betreuungsschlüssel
SozialarbeiterInnen in den städtischen Übergangsheimen
für
die
(unter Einbeziehung der
Einrichtungsbetreuer) von 1:100 wird angestrebt. Dies entspricht auch der mit der AWO
getroffenen vertraglichen Vereinbarung für die Betreuung der Flüchtlinge im Übergangsheim
Brabanter Weg. Zu beachten ist,
dass neben der Betreuung und Beratung der
Asylbegehrenden und Flüchtlinge in den städtischen Übergangsheimen sowie der damit
verbundenen Verwaltungstätigkeiten (z. B. Auszugs- und Wohnungsmanagement) von den
Sozialarbeitern/Integrationsbeauftragten noch folgende Personengruppen betreut und beraten
werden:
a. Alle im Stadtgebiet lebenden anerkannten Flüchtlinge und Aussiedler werden für zwei
Jahre betreut
b. Im Rahmen der allgemeinen Migrationsberatung werden alle in Erftstadt lebenden
Migranten und neuzugezogenen EU-Bürger (z.B. Rumänen und Bulgaren) und alle
Drittstaatsangehörige beraten und betreut
Die Beratungstätigkeiten betreffen grundsätzlich Fragen und Anliegen
aus allen
Lebensbereichen. Da die Situation der Flüchtlinge eine Eingewöhnung und Anpassung an die
soziokulturellen Gegebenheiten in Deutschland erfordern, sind Orientierungshilfen in allen
Bereichen des Alltags notwendig. Speziellen Problemen der jeweiligen Exilsituation,
Konzept Asylbewerber Erftstadt
Seite 10
psychischen Problemen und Traumata, Gewaltsituationen, Erkrankungen etc. muss adäquat
begegnet werden. Daneben sind Hilfen im Umgang mit Behörden, Informationen zu
Sprachkursen, Beratungen bei Wohnungsproblemen, Unterstützungen bei behördlichen
Antragstellungen, Beratungen bei persönlichen oder familiären Problemen etc. zu leisten.
Das vorstehend aufgezeigte Aufgabenportfolio kann mit den derzeit eingesetzten Mitarbeitern
im Fachdienst Migration & Integration nicht bewältigt werden. Im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen für 2016 wurden daher zwei weitere Stellen für Sozialarbeiter/innen vorgesehen und im Stellenplan eingebracht. Neben einer bereits im Fachdienst
Migration & Integration beschäftigten Sozialarbeiterin mit geringem Stellenanteil für
Frauenarbeit wird insoweit angestrebt, eine intensivierte sozialarbeiterische Betreuung
speziell von weiblichen Flüchtlingen zu ermöglichen. Der Betreuungsbereich soll sich dabei
orientieren an dem im Antrag des Frauenbeirates vom 22.01.2016 formulierten besonderen
Betreuungsumfang für Flüchtlingsfrauen.
Zudem hat das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag zwei Stellen aus
dem Bundesfreiwilligendienst aus dem Sonderprogramm mit Flüchtlingsbezug bewilligt, die,
nach entsprechender Besetzung, im Fachdienst Migration & Integration zusätzliche
Hilfestellungen leisten können.
Nach den notwendigen weiteren Einstellungen soll der Fachdienst (Abteilung -502- des
Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren) neu strukturiert werden. Durch die
Implementierung einer Abteilungsleiterstelle,
der Priorisierung der Arbeit des/der
Integrationsbeauftragten speziell für die Integration der anerkannten Flüchtlinge in die
Stadtgesellschaft sowie konkreter Zuordnung von Personal für die einzelnen Unterkünfte soll
den besonderen Erfordernissen einer adäquaten Betreuung Rechnung getragen werden.
Ergänzend zur vorgenannten Betreuung mit städtischem Personal stellt die Einbindung
ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe eine große Hilfestellung zur Bewältigung der Aufgaben dar.
Zur Koordination des vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Erftstadt mit
den von der Stadtverwaltung zu erbringenden Betreuungsleistungen hat die evangelische
Kirchengemeinde in Lechenich für zwei Jahre eine halbe Stelle eingerichtet und finanziert
diese. Die Aufgaben umfassen u.a. die Koordination von ehrenamtlichem Engagement im
Bereich der Flüchtlingsarbeit, Anlaufstelle und Ansprechpartnerin für Betreuerinnen und
Betreuer, die Vermittlung von Begleitern für die Flüchtlinge, Erfahrungsaustausch und
Durchführung von Informationsveranstaltungen, eine enge Zusammenarbeit mit den
städtischen Mitarbeitern sowie den Flüchtlingsbetreuungsvereinen und vieles mehr.
Konzept Asylbewerber Erftstadt
Seite 11
7.2
Haustechnischer Dienst / Hausmeister
Die weiteren, noch in 2016 zu realisierenden Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber
erfordern in den zusätzlichen Objekten einen erhöhten Arbeitsaufwand auch für den
haustechnischen Dienst des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Entsprechend der
bestehenden Dienstanweisung für die Hausmeister der städtischen Übergangsheime ist ein
umfänglicher Katalog von Einzelaufgaben zu erledigen (Kontrolltätigkeiten, Reparatur- und
Instandhaltungsarbeiten, Bedienung und Überwachung der Heizungsanlagen, Transporte bei
Umzügen, Aufnahme festgestellter Mängel oder Schäden u.v.m.). Eine evtl. notwendige
personelle Aufstockung, auch
Schichtbetriebes
zur
hinsichtlich des in den Großanlagen praktizierten
Aufrechterhaltung
der
Sicherheit,
wird
vom
Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft zu prüfen sein.
8. Sprach- und Integrationskurse
Der Spracherwerb ist der grundlegende Schlüssel für eine gesellschaftliche Teilhabe und
Voraussetzung für Verständigung, Orientierung und schneller Integration. Während Kinder
und Jugendliche im schulpflichtigen Alter die notwendige Sprachförderung in den Schulen
erhalten, ist es wichtig, den erwachsenen Flüchtlingen entsprechende Angebote vor Ort
anbieten zu können. Die Stadt Erftstadt engagiert sich hierzu in besonderem Maße und
finanziert (zum Teil als freiwillige Leistung) Sprachkurse für die Asylbegehrenden. Durch die
vermehrten Zuweisungen seit Herbst 2015 ist insoweit ein erheblicher Anstieg des Bedarfs zu
konstatieren. Im Sinne einer schnelleren und verbesserten Integration der Flüchtlinge wird die
Vermittlung von Sprachkenntnissen in enger Kooperation mit der VHS gefördert. Hierzu
wurde in Abstimmung mit dem Amt für Soziales, Integration, Wohnen und Senioren eine
Konzeption zum Spracherwerb für Flüchtlinge in Erftstadt erarbeitet, die u.a. auch
niederschwellige Angebote vorsieht:
Willkommenssprachkurse für neu zugewiesene Flüchtlinge:
Mit den Willkommenskursen wurde ein niederschwelliges Angebot für neu zugewiesene
Flüchtlinge konzipiert. Die Kurse umfassen jeweils 100 Unterrichtsstunden (im Blockmodell)
und richten sich an Flüchtlinge, die mit dem lateinischen Alphabet vertraut sind sowie in
gesondertem Kurs an nicht alphabetisierte Flüchtlinge. Bis Ende April dieses Jahres haben
insgesamt vier Kurse stattgefunden bzw. begonnen. Weitere Kurse werden nach Bedarf
Konzept Asylbewerber Erftstadt
Seite 12
eingerichtet werden. Die Kurse werden aus städtischen Mitteln finanziert (wobei das Land
NRW jeder VHS einen Zuschuss für einen Kurs gewährt hat).
Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit:
Die Bundesagentur für Arbeit hat zum Ende des letzten Jahres ein Programm mit DeutschEinsteigerkursen im Umfang von jeweils 320 Unterrichtsstunden gefördert. In vier
eingerichteten Kursen lernen etwa 100 Flüchtlinge. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich
Asylbegehrende mit Bleibeperspektive aus den vier Ländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea. Im
Anschluss ist –je nach erworbener Sprachkompetenz und Sprachniveaueinstufung durch die
VHS- ein Quereinstieg in ein Modul eines Integrationskurses möglich.
Integrationskurse:
Seit dem 24.10.2015 (Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes) werden die
Kosten für Teilnahmen an Integrationskursen vom Bund auch für Asylbegehrende mit guter
Bleibeperspektive finanziell unterstützt. Die Kurse werden von der VHS als hierfür
zugelassener Sprachkursträger über das gesamte Jahr verteilt in den verschiedenen Modulen
angeboten. Nach erfolgreicher Teilnahme wird die Niveaustufe B1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens bescheinigt. Junge Flüchtlinge (etwa 17–25-Jährige) werden
vorrangig in die Integrationskurse vermittelt. Eine nochmalige Ausweitung der Kurse durch
die VHS ist ab Sommer dieses Jahres geplant, soweit hierfür entsprechende Räumlichkeiten in
der ehemaligen Carl-Schurz-Hauptschule genutzt werden können.
ESF-Sprachförderung:
Für Personen mit B1-Abschluss hat am 22.02.16 eine vom europäischen Sozialfonds
weitergehende Sprachförderung begonnen. An dem ESF Grundbildungskurs „Lesen und
Schreiben im Beruf“ nehmen 17 Flüchtlinge teil. Der Kurs umfasst insgesamt 200
Unterrichtsstunden.
Deutschlernen durch Ehrenamtler:
Die nach Erftstadt zugewiesenen Flüchtlinge werden auch von ehrenamtlich tätigen
Mitbürgern durch niederschwelligen Sprachunterricht betreut. Ziel ist das Ermöglichen von
lebensnahem und alltagsorientiertem ersten Sprechen. Die Teilnehmenden sollen möglichst
bei ihrer sozialen Eingliederung Unterstützung finden und Hilfe im alltäglichen Handeln, z.B.
beim Einkauf, Arztbesuch, Behördengängen etc.
In dem Zusammenhang bietet die VHS (in Absprache mit der Koordinatorin für das Ehrenamt
im Bereich der Flüchtlinge) eine Schulung für die Lernbegleiter an, die ehrenamtlich Deutsch
unterrichten.
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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9. Heranführen an den Arbeitsmarkt
Ab dem 01.01.2015 wurden die bisherigen Vorschriften zur Arbeitsaufnahme für
Asylbegehrende im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sowie für Geduldete großzügiger
gefasst (Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur
Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer und
Änderung der Beschäftigungsverordnung sowie Zweite Verordnung zur Änderung der
Beschäftigungsverordnung vom 06.11.2014). Hiernach gilt:
Absolutes Arbeitsverbot nach wie vor in den ersten 3 Monaten ab Asylantragstellung
(Registrierung beim BAMF).
Eine Zustimmung zur Beschäftigung kann nach 3 Monaten erteilt werden, wenn die
Bundesagentur für Arbeit zustimmt (§ 32 Absatz 1 BeschV). Hierzu ist ein Antrag bei
der Ausländerbehörde zu stellen, diese veranlasst eine Prüfung der Bundesagentur
(Arbeitgeberservice vor Ort). Voraussetzung ist eine Arbeitsmarktprüfung. Diese
beinhaltet:
o Vorrangprüfung und
o Arbeitsbedingungsprüfung (Lohnprüfung)
Eine Zustimmung kann ohne eine Vorrangprüfung bereits nach 15 Monaten erteilt
werden, wenn ein ununterbrochener erlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet gegeben ist
(§ 32 Absatz 5 BeschV; allerdings ist die Arbeitsbedingungsprüfung – Lohnprüfung weiterhin Voraussetzung).
Eine Arbeitsmarktprüfung ist nicht mehr erforderlich nach einem 4-jährigen
ununterbrochenen und erlaubten Aufenthalt (§ 32 Absatz 3 BeschV; „Beschäftigung
gestattet“) im Bundesgebiet.
Mit einer Anerkennung als Asylbegehrender verbunden ist ein Rechtskreiswechsel von
bisheriger
Leistungsberechtigung
nach
dem
Asylbewerberleistungsgesetz
zur
Anspruchsberechtigung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die
Jobcenter (‚Hartz IV‘). Damit einhergehend erfolgt die Betreuung durch besonders geschulte
Arbeitsvermittler mit dem Ziel einer Arbeitsmarktintegration.
Speziell für die Eingliederung von Flüchtlingen in den hiesigen Arbeits- und
Ausbildungsmarkt hat die Agentur für Arbeit sogenannte Integration-Points gebildet (für den
südlichen Rhein-Erft-Kreis in der Brühler Agentur). In einer Besprechung mit der Leiterin des
Jobcenters in Erftstadt sowie der Teamleiterin der Integration-Points wurde vereinbart, dass
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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neben den nach dem SGB II leistungsberechtigten Personen auch Asylbegehrende, deren
Anerkennung zu erwarten ist, den Integration-Points zur Vermittlung zugeführt werden
können. Insoweit werden hinsichtlich der Auswahl auch Kriterien wie Motivation,
Qualifikation und Sprachkompetenz zu berücksichtigen sein.
Als niederschwelliges Instrument im Rahmen einer angestrebten Arbeitsmarktintegration
bieten sich auch Arbeitsgelegenheiten an. Nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes sind
hierbei besondere Vorgaben zu beachten. Eine über die bisherige Praxis hinausgehende
Nutzung dieses Instrumentes wird derzeit geprüft bzw. umgesetzt (siehe auch A 160/2016).
Vereinzelt wurde auch Kontakt aufgenommen zu lokalen Arbeitgebern mit Blick auf
eventuell mögliche Praktika für hierfür in Frage kommende motivierte Asylbegehrende oder
Geduldete.
10. Schlussbetrachtung und Fortschreibung des Konzeptes
Die derzeitige Situation der Flüchtlingsproblematik wird die Kommunen auch weiterhin vor
große Herausforderungen stellen. Auch für das laufende Jahr 2016 wird mit einer hohen Zahl
aufzunehmender und zu betreuender Flüchtlinge gerechnet werden müssen. Damit
einhergehend steigt die finanzielle Belastung weiter. Dies gilt i.ü. nicht nur für die gesetzlich
normierten Zahlungsverpflichtungen, sondern auch für erbrachte freiwillige Leistungen.
Die
weitere
Entwicklung
wird
mit
Blick
auf
die
angesprochenen
aktuellen
Gesetzesänderungen und damit einhergehender Änderungen sowie der Zahl weiterer
Zuweisungen von Asylantragstellern nach Erftstadt sorgfältig zu beobachten sein. Insoweit
wird die erstellte Prognose (s.o.) sowie das vorliegende Konzept jeweils dem aktuellen
Datenstand angepasst werden. Insgesamt wird ein Ausgleich herbeizuführen sein zwischen
einerseits der prekären finanziellen Situation der Stadt Erftstadt und andererseits dem
Erfordernis einer menschenwürdigen Unterbringung und adäquater Betreuung der nach
Erftstadt zugewiesenen Asylbegehrenden.
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