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Antrag (Konzept Unterbringung und Betreuung Asylbegehrender)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
582 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
07.04.16, 15:01
Aktualisiert
07.04.16, 15:01

Inhalt der Datei

Konzept für die Unterbringung und Betreuung von Asylbegehrenden in der Stadt Erftstadt (Stand April 2016) Inhalt 1. Einführung 2. Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen 3. Zielsetzungen 4. Aktuelle Situation in Erftstadt 5. Unterbringung und Prognose für 2016 6. Richtlinien für die Unterbringung der Flüchtlinge 7. Betreuungssituation der Flüchtlinge 8. Sprach- und Integrationskurse 9. Heranführen an den Arbeitsmarkt 10. Schlussbetrachtung und Fortschreibung des Konzeptes 1. Einführung Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 03.09.2014 das Fachamt beauftragt, ein Konzept zur Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zu erstellen. Das erarbeitete Konzept wurde in der Sitzung des Ausschusses vom 13.11.2014 vorgestellt und zur Kenntnis genommen (V 466/2014). Mit der vorliegenden Version wurde das Konzept auf Grundlage des Datenstandes April 2016 überarbeitet und neu strukturiert. Ergänzend wurden unter anderem differenziertere Richtlinien für die Unterbringung der Flüchtlinge eingefügt (siehe Beschreibung zu Punkt 6). Diese stellen einen Leitfaden dar, der den beteiligten Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 1 Akteuren entsprechende Handlungsvorgaben hinsichtlich der Wohnraumversorgung der nach Erftstadt zugewiesenen Flüchtlinge vermitteln soll. Seit dem Jahr 2009 steigt die Zahl der Asylantragsteller wieder kontinuierlich an. Beantragten in 2009 bundesweit noch 33.033 Flüchtlinge Asyl in der Bundesrepublik, so waren es im Jahr 2014 bereits 202.834. Im abgelaufenen Jahr 2015 wurden bundesweit gar 1.091.894 Asylbegehrende registriert (davon entfällt auf NRW mit 21,2 % die höchste Aufnahmequote aller Bundesländer). Ob und in welchem Umfang im laufenden Jahr 2016 mit einer Entspannung gerechnet werden kann, ist derzeit noch völlig offen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sieht sich aktuell (noch) nicht in der Lage, den Ländern eine Prognose über die Zahl der Zugänge von Asylbegehrenden in 2016 mitzuteilen (vgl. § 44 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz). Über die zentralen Aufnahmeeinrichtungen werden die Asylbegehrenden nach einem vorgegebenen Zuweisungsschlüssel, der die Zahl der Einwohner sowie die Fläche der jeweiligen Kommune berücksichtigt, diesen zugewiesen. 2. Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen 2.1 Das Asylverfahren: Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. Für die Dauer des Verfahrens erhalten die Asylsuchenden eine sogenannte Aufenthaltsgestattung nach § 55 Asylgesetz. Nach dem sogenannten ‚Königsteiner Schlüssel‘ erfolgt die Verteilung der Asylbegehrenden auf die einzelnen Bundesländer. Aus den jeweiligen Aufnahmeeinrichtungen der Länder werden die Asylbegehrenden den einzelnen Kommunen zur Unterbringung und Betreuung zugewiesen. Die eigentliche Asylantragstellung erfolgt dann in einer Außenstelle des BAMF. Hierbei werden auch die Fingerabdrücke jedes Antragstellers abgenommen. Das Bundesamt entscheidet nach erfolgter Anhörung und Antragstellung darüber, ob Schutzgründe vorliegen oder aber der Antrag als unbegründet abzulehnen ist. Liegen Schutzgründe vor, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz gewährt werden. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen mit Angaben zu Anerkennungsquoten für das abgelaufene Jahr 2015, sowie der jeweils folgenden Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz zeigt die folgende Übersicht: Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 2 Schutzgründe Rechtsgrundlage Inhalt Quote Anerkennung in 2015 Aufenthaltserlaubnis - §§ AufenthG § 16a GG Schutz vor politischer Verfolgung 0,7 % 25 I § 3 ff. AsylVerfG Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention 48,5 % 25 II, 1. Alt. § 4 AsylVerfG subsidiärer Schutz 0,6 % 25 II, 2. Alt. § 60 V, VII AufenthG Verbot der Abschiebung 0,7 % Die Ablehnung eines Asylantrages begründet gleichzeitig die Pflicht, Deutschland zu verlassen. Im Falle des Vorliegens humanitärer, rechtlicher oder anderer Gründe, die einer Ausreise (bzw. Abschiebung) entgegenstehen, wird in der Regel eine sog. Duldung erteilt. Hiermit wird die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer festgelegt. Für Asylbegehrende aus sog. sicheren Herkunftsländern wird unterstellt, dass Schutzgründe zur Gewährung von Asyl nicht vorliegen. Eine aktuelle Gesetzesinitiative der Bundesregierung sieht vor, neben Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien auch die nordafrikanischen Staaten Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsländern zu deklarieren. 2.2 Finanzielle Rahmenbedingungen Land und Bund stellen den Kommunen für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge Finanzmittel zur Verfügung. Allerdings übersteigt der tatsächlich für Sozialaufwendungen zu erbringende Aufwand die gewährten Zuweisungen deutlich. Auf Grundlage eines Beschlusses des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 03.09.2014 wurden die lokalen Landtagsabgeordneten mit Schreiben vom 27.10.2014 angeschrieben mit der Bitte, sich im Landtag für eine höhere Beteiligung des Landes an den kommunalen Kosten für die Versorgung der Asylbegehrenden zu verwenden. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 3 Mittlerweile hat die Landesregierung auf Grund der angespannten Situation in den Kommunen die pauschalen Erstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW seit dem vorigen Jahr 2015 deutlich erhöht. Auch der Bund beteiligt sich an den kommunalen Aufwendungen für die Unterbringung, Betreuung und Alimentation der zugewiesenen Flüchtlinge. Allerdings steigen auf Grund des starken Anstieges der Zuweisungszahlen auch die aufzuwendenden Mittel entsprechend. So konnten die Erstattungsbeträge im Jahr 2015 lediglich eine teilweise Kompensation der Kosten darstellen. Nach jetzigem Stand wird die Stadt Erftstadt für 2016 mit ca. 5,6 Mio. € erheblich höhere Zuweisungen als noch im Vorjahr erhalten. Prognostisch wird allerdings die Unterdeckung im laufenden Jahr 2016 auf über zwei Millionen Euro ansteigen und insoweit den städtischen Haushalt nicht unerheblich belasten. 3. Zielsetzungen: 3.1 Die Gewährleistung und Sicherstellung einer menschenwürdigen Unterbringung aller der nach Erftstadt zugewiesenen Flüchtlinge muss prioritäres Ziel sein. Hierbei sind insbesondere soziale Aspekte, wie evtl. vorhandene gesundheitliche Probleme, geschlechtsspezifische Gründe und kulturelle Differenzen zu beachten. Die Berücksichtigung des Gemeinwohles der Bürgerinnen und Bürger in Erftstadt erfordert eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge auf verschiedene Stadtgebiete, um Unmut oder Ablehnung einzelner, besonders betroffener Ortsteile, vorzubeugen. Dies wird bei der Auswahl von (neuen) Standorten für die Unterbringung zu beachten sein. Vorrangig werden hier die beiden großen Stadtteile Liblar und Lechenich im Fokus stehen. 3.2 Eine intensive und adäquate Betreuung der zugewiesenen Asylbegehrenden durch engagierte Sozialarbeiter und weitere Fachkräfte wie Einrichtungsbetreuer muss sichergestellt und hierfür ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. 4. Aktuelle Situation in Erftstadt Über die aktuelle Situation in der Stadt Erftstadt wird im zuständigen Fachausschuss für Soziales und Gesundheit regelmäßig berichtet (siehe u.a. A 244/2014, V 396/2014, V 23/2015, V 177/2015, V 344/2015). Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 4 Kontinuierlich wird informiert zu den jeweils aktuellen Belegungskapazitäten, Prognosen für die weiteren Zuweisungen von Asylbegehrenden nach Erftstadt, Betreuung und ehrenamtliche Unterstützung sowie Konzeptionen zum Spracherwerb der Flüchtlinge. Ein besonderer Beratungsschwerpunkt in Ausschüssen und Rat ist aktuell die Bereitstellung ausreichender Unterkünfte und damit einhergehend die Bereitstellung notwendiger Betreuungskapazitäten für die hohe Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge, sowie die erforderliche Integration der in Erftstadt dauerhaft verbleibenden Flüchtlinge. 5. Unterbringung und Prognose für 2016 Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet die Stadt Erftstadt wie alle Gemeinden in NRW zur Aufnahme und Unterbringung der ihnen zugewiesenen Flüchtlinge. Die Prognosen hinsichtlich der Zahl voraussichtlich aufzunehmender Flüchtlinge in Erftstadt basierten bislang auf der Anzahl und Entwicklung bisheriger bundesweiter Aufnahmen von Asylantragstellern ebenso wie auf den hieraus erfolgten Zuweisungen nach Erftstadt. Daneben wurden die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verfügung gestellten Daten berücksichtigt. In Anbetracht der vielfältigen Einflussfaktoren hat das BAMF für das laufende Jahr noch keine Prognose erstellt. Im Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 11.02.16 wird u.a. darauf hingewiesen, dass „sich die Zahl der im Lauf des Jahres 2016 aufzunehmenden Flüchtlinge auch nicht annähernd präzise vorhersehen lässt“ und es daher keine verbindliche Vorgabe gebe. Jede Kommune müsse seine eigene Festlegung treffen. Als Erwartungswert für Erftstadt und damit Grundlage für die weiteren konzeptionellen Überlegungen wird von 500 Flüchtlingen ausgegangen, die zusätzlich mit Wohnraum zu versorgen sind (siehe V 623/2015, Seite 3). Diese Größenordnung ergibt sich auch, wenn man die der Landeserstattung an die Kommunen zu Grunde gelegte Flüchtlingszahl in NRW zum Stichtag 01.01.2016 betrachtet (194.754) und hiervon die aus dem FlüAG resultierende Aufnahmeverpflichtung für Erftstadt errechnet. Es ergibt sich eine Zahl von 562 Flüchtlingen. Nach 143 Asylantragstellern in Erftstadt im Jahre 2014 und 578 Zuweisungen im abgelaufenen Jahr 2015 (ohne Einbeziehung der vom Land in Anspruch genommenen Notunterkunft in Erp) wird nunmehr für 2016 mit weiteren 500 Flüchtlingen gerechnet, die in Erftstadt mit Wohnraum zu versorgen sein werden. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 5 Hierfür benötigte zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung sind u.a. die vom Rat im Dezember 2015 beschlossene Erweiterung des Übergangsheimes Brabanter Weg in Lechenich sowie die Erweiterung des Übergangsheimes in der Radmacher Straße. Daneben werden auch weiterhin Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet werden. Im Zusammenhang mit einer prognostischen Betrachtung sind schon beschlossene sowie noch geplante Gesetzesänderungen zu beachten (auch, wenn aktuell eine faktische Auswirkung auf die Zahl zugewiesener und unterzubringender Flüchtlinge derzeit nicht abgeschätzt werden kann):  Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ab dem 01.03.2015  Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer ab dem 01.01.2015  Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes ab dem 24.10.2015  Inkrafttreten eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (sogenanntes „Asylpaket II“) Etwaige Auswirkungen auf die Anzahl asylantragstellender Flüchtlinge ebenso wie eventuelle Einsparungen der Kommunen in Deutschland auf Grund vorstehender Gesetze sind (zumindest derzeit) nicht quantifizierbar. Vor dem Hintergrund erstellter Prognosen ergaben bzw. ergeben sich zwangsläufig Handlungsnotwendigkeiten sowohl für die Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen als auch für längerfristige Überlegungen zur Bereitstellung benötigter Plätze für die Unterbringung der Flüchtlinge. Die generelle Problematik wird kontinuierlich im Verwaltungsvorstand der Stadt diskutiert. Daneben wurde ein Facharbeitskreis installiert, der die weitere Vorgehensweise abstimmt, die bestehenden Möglichkeiten für die Unterbringung neu zugewiesener Asylbegehrender prüft und entsprechende Vorlagen mit alternativen Optionen für die Entscheidung der politischen Gremien vorbereitet. Mitglieder des Arbeitskreises sind aktuell:  Herr Lüngen, 1. Beigeordneter  Herr Dr. Risthaus, Leiter Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft  Frau Auert, Fachdienst Migration und Integration  Herr Schlender, Amtsleiter Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 6 Über die Errichtung eines weiteren Übergangsheimes in Liblar wird aktuell in den politischen Gremien beraten. Der Bau eines Mehrfamilienhauses in Dirmerzheim zur Unterbringung anerkannter Asylbewerber wurde bereits beschlossen. Schon jetzt sind in mehreren Ortsteilen im Stadtgebiet kleinere Wohneinheiten mit Asylbewerbern belegt. Hinsichtlich der in der Regel über die Gewährung der Transferleistungen nach dem AsylbLG zu übernehmenden Mietkosten für neu anzumietende Wohnungen wird besonders auf die sozialhilferechtliche Angemessenheit nach den Vorgaben des örtlichen Sozialhilfeträgers, des Rhein-Erft-Kreises, geachtet. 6. Richtlinien für die Unterbringung der Flüchtlinge Hinsichtlich der Verpflichtung der Stadt Erftstadt, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen, präferiert die Stadt Erftstadt eine duale Vorgehensweise:  zentrale Unterbringung in Übergangsheimen  dezentrale Unterbringung in Wohnungen des freien Wohnungsmarktes und in Sozialwohnungen Die notwendige intensivere Betreuung von Neuankömmlingen durch die tägliche Präsenz von Sozialarbeitern des Fachdienstes Migration & Integration in den Übergangsheimen bzw. durch die Dienstleistung entsprechender Fachkräfte der Arbeiterwohlfahrt für das Übergangswohnheim im Brabanter Weg in Lechenich ist von wesentlicher Bedeutung. Sowohl die bestehende Unterkunft in der Radmacher Straße als auch das Übergangsheim in Lechenich setzen sich aus einzelnen, jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten zusammen, die den Bewohnern eine Privatsphäre ermöglichen sollen. Gleiches soll auch mit der Erweiterung im Brabanter Weg angestrebt werden (sowie mit dem in Liblar neu zu errichtenden Übergangsheim, sofern der Rat die Errichtung beschließt). Die Übergangsheime dienen allen Neuankömmlingen als Anlaufstelle und bieten optimale Voraussetzungen für eine erste Orientierung im künftigen Wohnumfeld bzw. im Stadtgebiet. Erfahrungsgemäß verbleiben mindestens die Hälfte aller Neuankömmlinge auch dauerhaft in Erftstadt. In den letzten Monaten wurden überwiegend Flüchtlinge aus Ländern zugewiesen, bei denen von einer späteren Bleibeberechtigung auszugehen ist. Insbesondere für diesen Personenkreis sind frühzeitig einsetzende Integrationsmaßnahmen sinnvoll. Aus diesem Grund und im Hinblick auf eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge auf die verschiedenen Ortsteile (siehe auch oben unter Zielsetzungen) wird neben der Unterbringung Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 7 in Übergangsheimen eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen angestrebt. Gerade für Personen und Familien im nachbarschaftlichen Wohnumfeld ist eine besondere Bereitschaft in der Bürgerschaft zu ehrenamtlichem Engagement und Unterstützung zu konstatieren. Hierzu erfolgen Anmietungen von Wohnungen durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, in welche die Flüchtlinge eingewiesen werden können (mit der Option einer evtl. späteren Anmietung durch die Flüchtlinge selber, z.B. nach erfolgter Anerkennung als Asylberechtigte/r). Durch eine regelmäßige Vermittlung von Flüchtlingen in den normalen Wohnungsmarkt stehen auch kontinuierlich frei werdende Plätze für neu zugewiesene Flüchtlinge in den Übergangsheimen zur Verfügung. 6.1 Unterbringung in zentralen Übergangsheimen: 6.1.1 Personenkreis: Alle Neuankömmlinge sollten zunächst in den dafür vorgesehenen zentralen Übergangsheimen für Asylbegehrende untergebracht werden. 6.1.2 generelle Vorgaben: Bei der Belegung Familienkonstellationen, geschlechtsspezifische sollen Aspekte wie gesundheitliche Gründe, die ethnische Probleme, individuelle Herkunft, kulturelle Lebenslagen, evtl. besondere Differenzen, Erkrankungen, Religionszugehörigkeit etc. Berücksichtigung finden. Besonderer Schutzbedürftigkeit bestimmter Personen(-gruppen) soll Rechnung getragen werden (z.B. Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende, Vergewaltigungsopfer, traumatisierte Personen, Opfer von Folter oder sexueller Gewalt). Um den vorgenannten sozialen Faktoren angemessen Rechnung zu tragen, können bei Bedarf von der Gesamtkapazität aller städtischen Übergangsheime für Asylbegehrende 25 % der maximalen Belegungskapazität (Plätze) in Abzug gebracht werden. 6.1.3 Mindeststandards für die Unterbringung: Zimmerbelegung: Maximal vier Einzelpersonen sollten in einem Zimmer untergebracht werden. Frauen und Männer (sofern nicht liiert oder verheiratet) werden nicht gemeinsam in einem Zimmer untergebracht. Wohnfläche: Als Orientierungswerte sollten für die zur Verfügung gestellte Wohnfläche mindestens jeweils 6 qm für erwachsene Personen sowie 4 qm für Kinder (bis 6 J.) angestrebt werden. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 8 sanitäre Einrichtung: Ausreichende Sanitäranlagen –geschlechtergetrennt- sollten zur Verfügung stehen. Für die Toiletten wird für jeweils 5 Personen 1 WC als ausreichend erachtet. Elektrogeräte: Elektrogeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank und E-Herd sollten in ausreichender Zahl vorhanden sein. Aufenthaltsraum: ein Gemeinschafts- / Aufenthaltsraum (z.B. für Bewohnerversammlungen) sollte vorhanden sein. Alleinstehende, alleinerziehende Frauen: Alleinstehenden und alleinerziehenden Flüchtlingsfrauen sollten separate, von der Unterbringung männlicher Personen abgetrennte Bereiche zugewiesen werden. Rückzugsbereiche für Schwangere sind, soweit möglich, vorzuhalten. Sanitäre Anlagen sollten in ausreichender Zahl, leicht zugänglich und möglichst abschließbar sowie in mehrstöckigen Unterkünften in jeder Etage vorhanden sein. 6.1.4 Aufenthaltsdauer in der Gemeinschaftsunterkunft: Aus humanitären Gründen und unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus sollte die Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre beschränkt werden (Stand 01.12.2015 betrug die Anzahl der Flüchtlinge in Übergangsheimen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als einem Jahr lediglich 13 %). 6.2 Unterbringung in dezentralen Unterkünften (Wohnungen): Für Personen bzw. Familien, für die die nachfolgenden Kriterien zutreffen, erscheint es als gerechtfertigt und sinnvoll, bereits vor Ablauf von zwei Jahren die Möglichkeit eines Auszuges aus dem Übergangsheim in eine private (Sozial-) Wohnung zu prüfen und ggf. zu veranlassen:  Vorliegen eines verfestigten Aufenthaltsstatus (z.B. frühzeitige Anerkennung als Asylberechtigte/r)  vorhandene ausreichende Sprachkenntnisse: Durch die neue „Konzeption der Sprachkurse für Flüchtlinge in Erftstadt“ wird ein frühzeitiger Spracherwerb angestrebt (siehe V 177/2015 und Punkt 8 des Konzeptes).  Herkunftsländer: Flüchtlinge aus bestimmten Herkunftsländern erhalten mit großer Wahrscheinlichkeit ein dauerhaftes Bleiberecht (aktuell z.B. Syrien, Irak, Eritrea) Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 9  Flüchtlinge, die erkennbar in der Lage sind, eigenverantwortlich leben zu können und nicht länger eine intensive Vor-Ort-Betreuung benötigen (und auch über entsprechende Deutschkenntnisse verfügen)  Personenkreis, der oben unter Pkt. 6.1.2 (‚generelle Vorgaben‘) als besonders schutzbedürftig bezeichnet wurde. 7. Betreuungssituation der Flüchtlinge 7.1 Soziale Betreuung der Flüchtlinge Eine hohe Qualität der Beratung und Betreuung kann nur dann gewährleistet werden, wenn die personellen Ressourcen hierfür auskömmlich bemessen sind. Aktuell werden die nach Erftstadt zugewiesenen Asylbegehrenden und Flüchtlinge durch zwei Sozialarbeiter und zwei Einrichtungsbetreuer des Fachdienstes Migration und Integration sowie durch temporär eingestellte Honorarkräfte betreut (ohne die von Fachkräften der AWO betreuten Flüchtlinge im Brabanter Weg). Auf Grund der signifikanten Steigerung der Zahl der Neuankömmlinge werden weitere Fachkräfte benötigt werden. Ein Betreuungsschlüssel SozialarbeiterInnen in den städtischen Übergangsheimen für die (unter Einbeziehung der Einrichtungsbetreuer) von 1:100 wird angestrebt. Dies entspricht auch der mit der AWO getroffenen vertraglichen Vereinbarung für die Betreuung der Flüchtlinge im Übergangsheim Brabanter Weg. Zu beachten ist, dass neben der Betreuung und Beratung der Asylbegehrenden und Flüchtlinge in den städtischen Übergangsheimen sowie der damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten (z. B. Auszugs- und Wohnungsmanagement) von den Sozialarbeitern/Integrationsbeauftragten noch folgende Personengruppen betreut und beraten werden: a. Alle im Stadtgebiet lebenden anerkannten Flüchtlinge und Aussiedler werden für zwei Jahre betreut b. Im Rahmen der allgemeinen Migrationsberatung werden alle in Erftstadt lebenden Migranten und neuzugezogenen EU-Bürger (z.B. Rumänen und Bulgaren) und alle Drittstaatsangehörige beraten und betreut Die Beratungstätigkeiten betreffen grundsätzlich Fragen und Anliegen aus allen Lebensbereichen. Da die Situation der Flüchtlinge eine Eingewöhnung und Anpassung an die soziokulturellen Gegebenheiten in Deutschland erfordern, sind Orientierungshilfen in allen Bereichen des Alltags notwendig. Speziellen Problemen der jeweiligen Exilsituation, Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 10 psychischen Problemen und Traumata, Gewaltsituationen, Erkrankungen etc. muss adäquat begegnet werden. Daneben sind Hilfen im Umgang mit Behörden, Informationen zu Sprachkursen, Beratungen bei Wohnungsproblemen, Unterstützungen bei behördlichen Antragstellungen, Beratungen bei persönlichen oder familiären Problemen etc. zu leisten. Das vorstehend aufgezeigte Aufgabenportfolio kann mit den derzeit eingesetzten Mitarbeitern im Fachdienst Migration & Integration nicht bewältigt werden. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2016 wurden daher zwei weitere Stellen für Sozialarbeiter/innen vorgesehen und im Stellenplan eingebracht. Neben einer bereits im Fachdienst Migration & Integration beschäftigten Sozialarbeiterin mit geringem Stellenanteil für Frauenarbeit wird insoweit angestrebt, eine intensivierte sozialarbeiterische Betreuung speziell von weiblichen Flüchtlingen zu ermöglichen. Der Betreuungsbereich soll sich dabei orientieren an dem im Antrag des Frauenbeirates vom 22.01.2016 formulierten besonderen Betreuungsumfang für Flüchtlingsfrauen. Zudem hat das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag zwei Stellen aus dem Bundesfreiwilligendienst aus dem Sonderprogramm mit Flüchtlingsbezug bewilligt, die, nach entsprechender Besetzung, im Fachdienst Migration & Integration zusätzliche Hilfestellungen leisten können. Nach den notwendigen weiteren Einstellungen soll der Fachdienst (Abteilung -502- des Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren) neu strukturiert werden. Durch die Implementierung einer Abteilungsleiterstelle, der Priorisierung der Arbeit des/der Integrationsbeauftragten speziell für die Integration der anerkannten Flüchtlinge in die Stadtgesellschaft sowie konkreter Zuordnung von Personal für die einzelnen Unterkünfte soll den besonderen Erfordernissen einer adäquaten Betreuung Rechnung getragen werden. Ergänzend zur vorgenannten Betreuung mit städtischem Personal stellt die Einbindung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe eine große Hilfestellung zur Bewältigung der Aufgaben dar. Zur Koordination des vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Erftstadt mit den von der Stadtverwaltung zu erbringenden Betreuungsleistungen hat die evangelische Kirchengemeinde in Lechenich für zwei Jahre eine halbe Stelle eingerichtet und finanziert diese. Die Aufgaben umfassen u.a. die Koordination von ehrenamtlichem Engagement im Bereich der Flüchtlingsarbeit, Anlaufstelle und Ansprechpartnerin für Betreuerinnen und Betreuer, die Vermittlung von Begleitern für die Flüchtlinge, Erfahrungsaustausch und Durchführung von Informationsveranstaltungen, eine enge Zusammenarbeit mit den städtischen Mitarbeitern sowie den Flüchtlingsbetreuungsvereinen und vieles mehr. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 11 7.2 Haustechnischer Dienst / Hausmeister Die weiteren, noch in 2016 zu realisierenden Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber erfordern in den zusätzlichen Objekten einen erhöhten Arbeitsaufwand auch für den haustechnischen Dienst des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Entsprechend der bestehenden Dienstanweisung für die Hausmeister der städtischen Übergangsheime ist ein umfänglicher Katalog von Einzelaufgaben zu erledigen (Kontrolltätigkeiten, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, Bedienung und Überwachung der Heizungsanlagen, Transporte bei Umzügen, Aufnahme festgestellter Mängel oder Schäden u.v.m.). Eine evtl. notwendige personelle Aufstockung, auch Schichtbetriebes zur hinsichtlich des in den Großanlagen praktizierten Aufrechterhaltung der Sicherheit, wird vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zu prüfen sein. 8. Sprach- und Integrationskurse Der Spracherwerb ist der grundlegende Schlüssel für eine gesellschaftliche Teilhabe und Voraussetzung für Verständigung, Orientierung und schneller Integration. Während Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter die notwendige Sprachförderung in den Schulen erhalten, ist es wichtig, den erwachsenen Flüchtlingen entsprechende Angebote vor Ort anbieten zu können. Die Stadt Erftstadt engagiert sich hierzu in besonderem Maße und finanziert (zum Teil als freiwillige Leistung) Sprachkurse für die Asylbegehrenden. Durch die vermehrten Zuweisungen seit Herbst 2015 ist insoweit ein erheblicher Anstieg des Bedarfs zu konstatieren. Im Sinne einer schnelleren und verbesserten Integration der Flüchtlinge wird die Vermittlung von Sprachkenntnissen in enger Kooperation mit der VHS gefördert. Hierzu wurde in Abstimmung mit dem Amt für Soziales, Integration, Wohnen und Senioren eine Konzeption zum Spracherwerb für Flüchtlinge in Erftstadt erarbeitet, die u.a. auch niederschwellige Angebote vorsieht: Willkommenssprachkurse für neu zugewiesene Flüchtlinge: Mit den Willkommenskursen wurde ein niederschwelliges Angebot für neu zugewiesene Flüchtlinge konzipiert. Die Kurse umfassen jeweils 100 Unterrichtsstunden (im Blockmodell) und richten sich an Flüchtlinge, die mit dem lateinischen Alphabet vertraut sind sowie in gesondertem Kurs an nicht alphabetisierte Flüchtlinge. Bis Ende April dieses Jahres haben insgesamt vier Kurse stattgefunden bzw. begonnen. Weitere Kurse werden nach Bedarf Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 12 eingerichtet werden. Die Kurse werden aus städtischen Mitteln finanziert (wobei das Land NRW jeder VHS einen Zuschuss für einen Kurs gewährt hat). Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit: Die Bundesagentur für Arbeit hat zum Ende des letzten Jahres ein Programm mit DeutschEinsteigerkursen im Umfang von jeweils 320 Unterrichtsstunden gefördert. In vier eingerichteten Kursen lernen etwa 100 Flüchtlinge. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Asylbegehrende mit Bleibeperspektive aus den vier Ländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea. Im Anschluss ist –je nach erworbener Sprachkompetenz und Sprachniveaueinstufung durch die VHS- ein Quereinstieg in ein Modul eines Integrationskurses möglich. Integrationskurse: Seit dem 24.10.2015 (Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes) werden die Kosten für Teilnahmen an Integrationskursen vom Bund auch für Asylbegehrende mit guter Bleibeperspektive finanziell unterstützt. Die Kurse werden von der VHS als hierfür zugelassener Sprachkursträger über das gesamte Jahr verteilt in den verschiedenen Modulen angeboten. Nach erfolgreicher Teilnahme wird die Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens bescheinigt. Junge Flüchtlinge (etwa 17–25-Jährige) werden vorrangig in die Integrationskurse vermittelt. Eine nochmalige Ausweitung der Kurse durch die VHS ist ab Sommer dieses Jahres geplant, soweit hierfür entsprechende Räumlichkeiten in der ehemaligen Carl-Schurz-Hauptschule genutzt werden können. ESF-Sprachförderung: Für Personen mit B1-Abschluss hat am 22.02.16 eine vom europäischen Sozialfonds weitergehende Sprachförderung begonnen. An dem ESF Grundbildungskurs „Lesen und Schreiben im Beruf“ nehmen 17 Flüchtlinge teil. Der Kurs umfasst insgesamt 200 Unterrichtsstunden. Deutschlernen durch Ehrenamtler: Die nach Erftstadt zugewiesenen Flüchtlinge werden auch von ehrenamtlich tätigen Mitbürgern durch niederschwelligen Sprachunterricht betreut. Ziel ist das Ermöglichen von lebensnahem und alltagsorientiertem ersten Sprechen. Die Teilnehmenden sollen möglichst bei ihrer sozialen Eingliederung Unterstützung finden und Hilfe im alltäglichen Handeln, z.B. beim Einkauf, Arztbesuch, Behördengängen etc. In dem Zusammenhang bietet die VHS (in Absprache mit der Koordinatorin für das Ehrenamt im Bereich der Flüchtlinge) eine Schulung für die Lernbegleiter an, die ehrenamtlich Deutsch unterrichten. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 13 9. Heranführen an den Arbeitsmarkt Ab dem 01.01.2015 wurden die bisherigen Vorschriften zur Arbeitsaufnahme für Asylbegehrende im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sowie für Geduldete großzügiger gefasst (Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer und Änderung der Beschäftigungsverordnung sowie Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung vom 06.11.2014). Hiernach gilt:  Absolutes Arbeitsverbot nach wie vor in den ersten 3 Monaten ab Asylantragstellung (Registrierung beim BAMF).  Eine Zustimmung zur Beschäftigung kann nach 3 Monaten erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt (§ 32 Absatz 1 BeschV). Hierzu ist ein Antrag bei der Ausländerbehörde zu stellen, diese veranlasst eine Prüfung der Bundesagentur (Arbeitgeberservice vor Ort). Voraussetzung ist eine Arbeitsmarktprüfung. Diese beinhaltet: o Vorrangprüfung und o Arbeitsbedingungsprüfung (Lohnprüfung)  Eine Zustimmung kann ohne eine Vorrangprüfung bereits nach 15 Monaten erteilt werden, wenn ein ununterbrochener erlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet gegeben ist (§ 32 Absatz 5 BeschV; allerdings ist die Arbeitsbedingungsprüfung – Lohnprüfung weiterhin Voraussetzung).  Eine Arbeitsmarktprüfung ist nicht mehr erforderlich nach einem 4-jährigen ununterbrochenen und erlaubten Aufenthalt (§ 32 Absatz 3 BeschV; „Beschäftigung gestattet“) im Bundesgebiet. Mit einer Anerkennung als Asylbegehrender verbunden ist ein Rechtskreiswechsel von bisheriger Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Anspruchsberechtigung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die Jobcenter (‚Hartz IV‘). Damit einhergehend erfolgt die Betreuung durch besonders geschulte Arbeitsvermittler mit dem Ziel einer Arbeitsmarktintegration. Speziell für die Eingliederung von Flüchtlingen in den hiesigen Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat die Agentur für Arbeit sogenannte Integration-Points gebildet (für den südlichen Rhein-Erft-Kreis in der Brühler Agentur). In einer Besprechung mit der Leiterin des Jobcenters in Erftstadt sowie der Teamleiterin der Integration-Points wurde vereinbart, dass Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 14 neben den nach dem SGB II leistungsberechtigten Personen auch Asylbegehrende, deren Anerkennung zu erwarten ist, den Integration-Points zur Vermittlung zugeführt werden können. Insoweit werden hinsichtlich der Auswahl auch Kriterien wie Motivation, Qualifikation und Sprachkompetenz zu berücksichtigen sein. Als niederschwelliges Instrument im Rahmen einer angestrebten Arbeitsmarktintegration bieten sich auch Arbeitsgelegenheiten an. Nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes sind hierbei besondere Vorgaben zu beachten. Eine über die bisherige Praxis hinausgehende Nutzung dieses Instrumentes wird derzeit geprüft bzw. umgesetzt (siehe auch A 160/2016). Vereinzelt wurde auch Kontakt aufgenommen zu lokalen Arbeitgebern mit Blick auf eventuell mögliche Praktika für hierfür in Frage kommende motivierte Asylbegehrende oder Geduldete. 10. Schlussbetrachtung und Fortschreibung des Konzeptes Die derzeitige Situation der Flüchtlingsproblematik wird die Kommunen auch weiterhin vor große Herausforderungen stellen. Auch für das laufende Jahr 2016 wird mit einer hohen Zahl aufzunehmender und zu betreuender Flüchtlinge gerechnet werden müssen. Damit einhergehend steigt die finanzielle Belastung weiter. Dies gilt i.ü. nicht nur für die gesetzlich normierten Zahlungsverpflichtungen, sondern auch für erbrachte freiwillige Leistungen. Die weitere Entwicklung wird mit Blick auf die angesprochenen aktuellen Gesetzesänderungen und damit einhergehender Änderungen sowie der Zahl weiterer Zuweisungen von Asylantragstellern nach Erftstadt sorgfältig zu beobachten sein. Insoweit wird die erstellte Prognose (s.o.) sowie das vorliegende Konzept jeweils dem aktuellen Datenstand angepasst werden. Insgesamt wird ein Ausgleich herbeizuführen sein zwischen einerseits der prekären finanziellen Situation der Stadt Erftstadt und andererseits dem Erfordernis einer menschenwürdigen Unterbringung und adäquater Betreuung der nach Erftstadt zugewiesenen Asylbegehrenden. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 15