Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 110/2016
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 03.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
26.04.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Zeit- und Ablaufplan für den Breitbandausbau in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.):
Am 14. Januar 2016 hat die städtische Wirtschaftsförderung beim zuständigen Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin den Förderantrag für die externe Beratungsdienstleistung gestellt. Mit dem schriftlichen Bewilligungsbescheid vom 21. März des Jahres ist diesem
Förderantrag stattgegeben worden. Demnach stehen der Stadt Erftstadt für die externe Beratungsdienstleistung nun insgesamt € 25.000,-- für den Zeitraum eines Jahres zur Verfügung. Für
den externen Berater fallen keine städtischen Eigenmittel an.
Ein jetzt zeitnah zu beauftragender Berater wird der Verwaltung bei der Durchführung und Auswertung der vorgeschriebenen Markterkundungs- und Interessensbekundungsverfahren aktiv zur Seite stehen. Das Markterkundungsverfahren dauert, bezogen auf den öffentlichen Aufruf an die
Netzbetreiber (erfolgt über die städtische Homepage, die Homepage Breitband NRW sowie Breitbandportal BMWi) lediglich vier Wochen. Kommt die Auswertung beider Verfahren zu dem Ergebnis, dass kein Netzbetreiber innerhalb von 36 Monaten auf eigenwirtschaftliches Risiko die in Rede
stehenden Ortsteile mit 50 Mbit/sec versorgen will, so wird im Anschluss über den Berater die
Ausschreibung für den eigentlichen Ausbau vorbereitet und von der Stadtverwaltung publik gemacht.
Die Ausschreibungsfrist für den eigentlichen Ausbau beträgt ebenfalls vier Wochen und wird über
die weiter oben genannten Plattformen in der Öffentlichkeit platziert. Die eingegangenen Ausbauangebote der Netzbetreiber werden von dem externen Berater technisch wie wirtschaftlich ausführlich geprüft. Auf Basis dieser Prüfung wird ein Vergabevorschlag formuliert. Für die Finanzierung
des eigentlichen Ausbaus wird dann erneut ein Förderantrag beim Ministerium in Berlin gestellt.
Auf die Dauer der Bewilligung haben wir als Stadtverwaltung natürlich keinen Einfluss.
Im Zuge der städtischen Öffentlichkeitsarbeit werden die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle
Entwicklungen zum Thema Breitbandausbau stets mit neuen Informationen gut und ausreichend
informiert. Bei allen Ausbauprojekten in unserer Stadt – insbesondere bei den ersten fünf Stadtteilen 2011/2012 - hat sich diese Form sehr bewährt. Zudem steht die städtische Wirtschaftsförderung jederzeit per Email, telefonisch oder persönlich für Rückfragen zur Verfügung. Aus Sicht der
Verwaltung ist die Durchführung einer Bürgerversammlung daher nicht notwendig.
Zu 2.):
Auf Seiten des TÜV Rheinlandes GmbH ist Herr Dirk Andritzki (mit Dienstsitz in Berlin) Ansprechpartner für alle Belange rund um den Breitbandatlas. Auf Basis der Diskussionen zu der Vorlage
V 39/2016 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom
2. Februar 2016 hat die Verwaltung Herrn Andritzki für die Ausschusssitzung am 7. Juni des Jahres eingeladen. Herr Andritzki hat seine Teilnahme bereits zugesagt und wird für die Beantwortung
von Fragen rund um den Breitbandatlas den Mitgliedern des Ausschusses ausführlich zur Verfügung stehen.
(Erner)
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