Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 208/2016
Az.: 82.23
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 11.04.2016
@VLGEZ3@
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
26.04.2016
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Obdachlosenunterkunft Ahremer Lichweg in Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
600,00
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Immobilienwirt310002122
schaft
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Gemeinen Esche (Fraxinus excelsior) auf dem Grundstück der Obdachlosenunterkunft am Ahremer Lichweg in Lechenich wird gemäß § 6 h) der Baumschutzsatzung der Stadt
Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Die Esche steht im rückwärtigen Bereich der Obdachlosenunterkunft am Lechenicher Mühlengraben. Am Stammfuß weist der Baum eine tief eingefaulte Aushöhlung auf, die vom Stammfuß bis zu
135 cm Höhe reicht. Daher haben die Baumkontrolleure bei der regelmäßigen Untersuchung zur
Prüfung der Verkehrssicherheit eine eingehende Untersuchung des Baumes empfohlen.
Bei der Esche mit einer Höhe von 14 m und einem Stammumfang von 330 cm in 1 m Höhe, wurde
im März 2016 mittels einer Bohrwiderstandsmessung die Restwandstärke überprüft. Es wurden
fünf Einzelmessung durchgeführt und dabei wurde festgestellt, dass die Restwandstärke sehr gering ist (im Durchschnitt ca. 10 cm). Aus diesem Grunde ist der Baum nicht mehr stand- und somit
verkehrssicher.
Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit soll der Baum bis auf eine Höhe von 4 bis 5 m extrem eingekürzt werden, so dass keine Bruchgefahr mehr besteht. Damit bleibt die Esche jedoch
als Habitatsbaum für verschiedene Tierarten erhalten. Von einer kompletten Fällung kann abgesehen werden.
Die Maßnahme ist bis Ende Juni 2016 durchzuführen.
Der Standort (Baum Nr. 4) und der Zustand des betroffenen Baumes ist auf den beigefügten Anlagen erkennbar.
In Vertretung
(Hallstein)
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