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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Obdachlosenunterkunft Ahremer Lichweg in Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Obdachlosenunterkunft Ahremer Lichweg in Lechenich) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Obdachlosenunterkunft Ahremer Lichweg in Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 208/2016 Az.: 82.23 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 11.04.2016 @VLGEZ3@ Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 26.04.2016 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Obdachlosenunterkunft Ahremer Lichweg in Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 600,00 Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Immobilienwirt310002122 schaft Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer Gemeinen Esche (Fraxinus excelsior) auf dem Grundstück der Obdachlosenunterkunft am Ahremer Lichweg in Lechenich wird gemäß § 6 h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die Esche steht im rückwärtigen Bereich der Obdachlosenunterkunft am Lechenicher Mühlengraben. Am Stammfuß weist der Baum eine tief eingefaulte Aushöhlung auf, die vom Stammfuß bis zu 135 cm Höhe reicht. Daher haben die Baumkontrolleure bei der regelmäßigen Untersuchung zur Prüfung der Verkehrssicherheit eine eingehende Untersuchung des Baumes empfohlen. Bei der Esche mit einer Höhe von 14 m und einem Stammumfang von 330 cm in 1 m Höhe, wurde im März 2016 mittels einer Bohrwiderstandsmessung die Restwandstärke überprüft. Es wurden fünf Einzelmessung durchgeführt und dabei wurde festgestellt, dass die Restwandstärke sehr gering ist (im Durchschnitt ca. 10 cm). Aus diesem Grunde ist der Baum nicht mehr stand- und somit verkehrssicher. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit soll der Baum bis auf eine Höhe von 4 bis 5 m extrem eingekürzt werden, so dass keine Bruchgefahr mehr besteht. Damit bleibt die Esche jedoch als Habitatsbaum für verschiedene Tierarten erhalten. Von einer kompletten Fällung kann abgesehen werden. Die Maßnahme ist bis Ende Juni 2016 durchzuführen. Der Standort (Baum Nr. 4) und der Zustand des betroffenen Baumes ist auf den beigefügten Anlagen erkennbar. In Vertretung (Hallstein) -2-