Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
51 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland -– Merkblatt für Baugrundeingriffe
Merkblatt für Baugrundeingriffe
Bei bestimmten Baumaßnahmen empfiehlt der Kampfmittelbeseitigungsdienst KBD die beschriebene Vorgehensweise.
Zwingend zu beachten ist dabei:
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Der Baugrundeingriff ist sofort einzustellen, wenn sich ein Verdacht auf ein Kampfmittel ergeben hat. In diesem Fall ist umgehend die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei zu informieren.
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Der Abstand der durchzuführenden Baumaßnahme zu einem konkreten Verdacht aus
der Luftbildauswertung muss mindestens 10 m beträgt.
1. Spezialtiefbaumaßnahmen - Sicherheitsdetektion:
Vor der Ausführung von Spezialtiefbaumaßnahmen empfiehlt der KBD eine Sicherheitsdetektion. Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere:
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Rammarbeiten
•
Verbauarbeiten
•
Pfahlgründungen
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Rüttel- und hydraulische Einpressarbeiten
•
sowie vergleichbare Arbeiten, bei denen erhebliche mechanische Kräfte auf den Boden ausgeübt werden.
Durchführung der Sicherheitsdetektion:
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Das Abteufen der Sondierbohrungen erfolgt durch den Bauherrn/Eigentümer.
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Die Sondierbohrungen dürfen nur drehend mit Schnecke und nicht schlagend ausgeführt werden. Bohrkronen als Schneidwerkzeug sowie Rüttel- und Schlagvorrichtungen dürfen nicht verwendet werden. Beim Auftreten von plötzlichen ungewöhnlichen Widerständen ist die Bohrung sofort aufzugeben und um mindestens 2 m zu
versetzen. Als Bohrlochtiefe ist im Regelfall (abhängig von den örtlichen Bodenverhältnissen) 7 m unter Geländeoberkante (GOK) als ausreichend anzusehen. Die
GOK bezieht sich immer auf den Kriegszeitpunkt.
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Die Bohrlöcher sind mit Kunststoff-Rohr (frei von Ferrometallen) zu verrohren (InnenDurchmesser mindestens 60mm; Rohrunterseite mit Stopfen gegen Aufspülen von
Erdreich verschlossen, Wasser im Rohr ist belanglos; Rohr 0,3m über GOK abgeschnitten).
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Die Fertigstellung der Bohrungen ist dem KBD mindestens 3 Werktage vorher per
Fax oder Email mit dem Formular „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“ anzumelden. Es sind alle Bohrungen, die detektiert werden sollen, gleichzeitig anzumelden.
Stand: 27.08.2015
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Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland -– Merkblatt für Baugrundeingriffe
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Die Detektion der Sondierbohrungen wird durch den KBD oder durch ein von ihm beauftragtes Vertragsunternehmen durchgeführt.
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Für die Dokumentation der überprüften Bohrungen ist dem KBD bzw. dem beauftragten Vertragsunternehmen ein Bohrplan, auf dem die Lage und die Bezeichnung aller
Bohrungen zu entnehmen ist, zur Verfügung zu stellen.
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Zwischen Detektion und Vorliegen der Ergebnisse können bis zu vier Wochen liegen. Dies sollte bei der Planung der weiteren Baumaßnahmen berücksichtigt werden.
Beispiele für Bohrraster bei der Sicherheitsdetektion
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Bei Spundwänden, Bohrpfahlwänden, Schlitzwänden, Verankerungen und ähnlichen,
linienförmigen Eingriffsarten sind die Sondierbohrungen senkrecht entlang der Mittelachse im Abstand von 1 ‚5m einzubringen. Kann im Bereich von Ankern nicht senkrecht in der Ebene der Ankerachse gebohrt werden, so ist eine Schrägbohrung ab
der Ankerstelle in Achsenrichtung des Ankers durchzuführen.
1,50m
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1,50m
1,50m
1,50m
1,50m
1,50m
Bei Einzelpunkten (Bohrpfählen, Rüttelstopfverfahren usw.) mit einem Durchmesser
vom bis zu 1 m ist je Ansatzpunkt mittig eine senkrechte Sondierbohrung einzubringen. Bei Stützpfählen mit einem Durchmesser von größer 1 m sind drei senkrechte
Bohrungen einzubringen. Die Bohrungen sind die Eckpunkte eines gleichseitigen
Dreiecks mit 2m Seitenlänge; der Ansatzpunkt des Stützpfahls liegt im Mittelpunkt
dieses Dreiecks.
2m
1m
2m
2m
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Beim „Berliner Verbau“ sind die Sondierbohrungen an den Stellen der Träger einzubringen.
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Bei der Überprüfung einer gesamten Fläche sind die Sondierbohrungen auf einem
Raster mit einem Abstand von jeweils 2 m auf einem Profil einem Abstand von ca.
1,7m Abstand zwischen zwei Profilen versetzt einzubringen. Drei Bohrungen ergeben jeweils die Eckpunkte eines gleichseitigen Dreiecks mit 2m Seitenlänge.
Stand: 27.08.2015
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2m
Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland -– Merkblatt für Baugrundeingriffe
2m
2. Bodengutachten / Untergrunderkundungen:
Folgende Untergrunderkundungen können ohne vorherige Kampfmitteluntersuchung durchgeführt werden:
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Es können Schlitz- und Rammkernsondierungen bis zum Durchmesser von 80mm
sowie Rammsondierungen nach DIN 4094 durchgeführt werden. Beim Auftreten von
plötzlichen, ungewöhnlichen Widerständen im Gefährdungsband, bei denen erkennbar ist, dass ein weiteres Vortreiben der Sonde nicht mehr möglich ist (z.B. bei einem
Springen des Fallgewichts der Rammsonde), ist die Sondierung sofort aufzugeben.
Der neue Ansatzpunkt muss einen Abstand von mindestens 2m haben.
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Es können Bohrungen bis zu einem Durchmesser von 120mm durchgeführt werden.
Die Bohrungen dürfen nur drehend mit Schnecke und nicht schlagend ausgeführt
werden. Bohrkronen als Schneidwerkzeug sowie Rüttel- und Schlagvorrichtungen
dürfen nicht verwendet werden. Beim Auftreten von plötzlichen, ungewöhnlichen Widerständen im Gefährdungsband (bis 8m), ist die Bohrung sofort aufzugeben. Der
neue Ansatzpunkt muss einen Abstand von mindestens 2m haben.
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Spülverfahren mit Spüllanze können sinngemäß verwendet werden.
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Schürfungen können mit der gebotenen Vorsicht (z.B. schichtweiser Abtrag) durchgeführt werden, wobei der Boden ständig zu beobachten ist (Metallteile, Verfärbungen,
Geruch, Hindernisse, Widerstände, usw.).
Stand: 27.08.2015
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