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Antrag (Antrag bzgl. ergänzender Berechnungen zur Vorlage 623/2015 - "Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Antrag (Antrag bzgl. ergänzender Berechnungen zur Vorlage 623/2015 - "Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt") Antrag (Antrag bzgl. ergänzender Berechnungen zur Vorlage 623/2015 - "Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt") Antrag (Antrag bzgl. ergänzender Berechnungen zur Vorlage 623/2015 - "Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt")

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 183/2016 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 24.03.2016 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 27.04.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. ergänzender Berechnungen zur Vorlage 623/2015 - "Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt" Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Nach den bisherigen Planungen für die Errichtung von Asylbewerberunterkünften bin ich davon ausgegangen, dass pro Person eine Nutzfläche von 12 m² benötigt wird. Dabei sind neben den reinen Wohnräumen auch alle sonstige Flächen wie z.B. Flure, Bäder und Gemeinschaftsräume berücksichtigt. Für die mit den im Antrag erbetenen Kalkulationen bin ich daher von einer benötigten Wohnfläche von insgesamt 600 m² ausgegangen. Die Baukosten für ein Büroobjekt mit dieser Nutzfläche belaufen sich auf ca. 1.025.000,- €. Es wird ein Gewerbegrundstück mit einer Größe von ca. 2.000 m² benötigt. Bei einem Kaufpreis in Höhe von 70,- €/m² entspricht dies einem Grundstückswert von 140.000,- €. Hinsichtlich der Berechnung der Folgekosten bin ich von einer Verzinsung des Grundstückswertes mit 2 % ausgegangen. Für den Bau von Asylbewerberunterkünften gewährt die NRW-Bank derzeit zinslose Darlehen. Das Objekt muss von der Stadt unterhalten werden. Die entsprechenden Kosten habe ich mit 1,2 % der Herstellungskosten pro Jahr angesetzt. Bei einer Abschreibung über 40 Jahre ergeben sich damit die folgenden finanziellen Belastungen: - Abschreibung - Verzinsung Grundstück - Bauunterhaltung - Gesamtkosten pro Jahr Kosten pro Quadratmeter Nutzfläche im Monat 26.625,00 € 2.800,00 € 12.300,00 € --------------40.725,00 € 5,66 € Aufgrund der Null-Prozent-Finanzierung sind die Folgekosten durch die Errichtung eines solchen Gebäudes relativ gering. Da die Tilgung gleich der der Abschreibung ist, entspricht nach 10 Jahren der Buchwert des Gebäudes der Darlehensverpflichtung. Ein Vergleich zwischen den finanziellen Auswirkungen der Anmietung einer Unterkunft und dem Bau durch die Stadt kann angestellt werden, wenn jährlich gleiche finanzielle Belastungen unterstellt werden. Die Miete bei einer Anmietung beträgt bei den bisher vorliegenden Angeboten 7,20 €/m², entsprechend 51.840,- €/Jahr. Wird pro Jahr auch dann diesen Betrag zur Verfügung gestellt, wenn das Objekt durch die Stadt errichtet wird, so übersteigt die Tilgung die Abschreibung pro Jahr um 11.815,- €. In einem Zeitraum von 10 Jahren wird somit ein Vermögen in Höhe von 118.150,- € geschaffen. Die Baukosten für ein Wohnobjekt mit einer Nutzfläche von 600 m² belaufen sich auf ca. 1.100.000,- €. Es wird ein Grundstück mit einer Größe von ca. 1.000 m² benötigt. Bei einem Kaufpreis in Höhe von 200,- €/m² entspricht dies einem Grundstückswert von 200.000,- €. Die Kosten für die Bauunterhaltung habe ich mit 1,2 % der Herstellungskosten pro Jahr angesetzt. Bei einer Abschreibung über 60 Jahre ergeben sich folgende finanzielle Belastungen: - Abschreibung - Verzinsung Grundstück - Bauunterhaltung - Gesamtkosten pro Jahr Kosten pro Quadratmeter Nutzfläche im Monat 18.333,33 € 4.000,00 € 13.200,00 € --------------35.533,33 € 4,94 € Aufgrund der Null-Prozent-Finanzierung sind die Folgekosten auch für die Errichtung eines Wohngebäudes relativ gering. Da die Tilgung gleich der der Abschreibung ist, entspricht nach 10 Jahren der Buchwert des Gebäudes der Darlehensverpflichtung. Der Vergleich zwischen den finanziellen Auswirkungen der Anmietung einer Unterkunft und dem Bau durch die Stadt kann ebenfalls über das vorliegende Mietangebot angestellt werden. Die Miete beträgt bei den bisher vorliegenden Angeboten 7,20 €/m², entsprechend 51.840,- €/Jahr. Wird pro Jahr auch dann diesen Betrag zur Verfügung gestellt, wenn das Objekt durch die Stadt errichtet wird, so übersteigt die Tilgung die Abschreibung pro Jahr um 16.307,- €. In einem Zeitraum von 10 Jahren wird somit ein Vermögen in Höhe von 163.070,- € geschaffen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist noch zu berücksichtigen, dass der Wert eines Gebäudes in der Regel entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung steigt. Der Verkehrswert des Gebäudes wird in 10 Jahren voraussichtlich höher sein als der Buchwert. Weiterhin hat das Land für die Errichtung von Wohngebäuden attraktives Förderprogramm aufgelegt. Neben den günstigen Zinskonditionen werden Tilgungszuschüsse gewährt. Bei einem Objekt mit einer Wohnfläche von 600 m² betragen die Zuschüsse ca. 300.000,- €. Zur Unterbringung von Asylsuchenden stellt der Bau von Wohnungen, die später wie öffentlich geförderter Wohnungen genutzt werden können, die wirtschaftlichste Variante dar. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund der begrenzten Mittel das o.a. Förderprogramm des Landes nicht in Anspruch genommen werden kann. Es ist auch vorteilhaft, dass dadurch dauerhaft Mietwohnungen für den allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden können. In der Anlage 1 zur -2- Vorlage V 623/2015 habe ich aufgeführt, welche Grundstücke sich für die Umsetzung solcher Baumaßnahmen eignen. Mit der Vorlage V 623/2015, 4. und 5. Ergänzung, habe ich vorgeschlagen, an der Max-PlackStraße durch einen Investor eine Unterkunft erstellen zu lassen. Diese Vorschlag halte ich weiterhin aufrecht. Die bestehenden Übergangsheime sind teilweise überbelegt. Durch die Beauftragung eines Investors müssen möglichst kurzfristig weitere Kapazitäten geschaffen werden. (Erner) -3-