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Antrag (Antrag bzgl Darstellung zukünftiger Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 185/2016 Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 24.03.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 27.04.2016 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl Darstellung zukünftiger Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Nachfolgend beantworte ich den Antrag der CDU-Fraktion wie folgt: zu Frage 1: Die Frage nach benötigten Unterbringungskapazitäten korrespondiert mit der Frage nach der prognostizierten Anzahl Asylbewerber, die Erftstadt künftig noch zugewiesen werden. Hierzu wurde bislang ausgegangen von 500 zusätzlich benötigten Unterkunftsplätzen für das Jahr 2016 (errechnet aus einer Zahl von bundesweit etwa 800.000 Flüchtlingen). Diese Prognose ist Resultat der Diskussion hierzu im Arbeitskreis für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Erftstadt und wurde in der Vorlage 623/2015 („Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt“) näher dargelegt. Die Bedarfsdeckung war vorgesehen durch die Erweiterungen der beiden großen Übergangsheime in der Radmacher Straße und des Brabanter Weges, weiteren Anmietungen auf dem Wohnungsmarkt, dem Neubau von Wohnungen sowie der Errichtung einer neuen Unterkunft im Ortsteil Liblar für bis zu 200 Personen. Für den Notfall bzw. als Puffer wurden bis zu 50 Plätze in der Martinus-Schule in Friesheim hergerichtet. Entsprechende Maßnahmen wurden in den Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses sowie des Rates in den Sitzungen seit dem Dezember letzten Jahres beschlossen bzw. befinden sich aktuell noch im Beratungsprozess. Wie im Antrag korrekterweise dargelegt, hat sich auf Grund verschiedener Ursachen der Flüchtlingsstrom abgeschwächt. Entgegen ursprünglicher Erwartungen wurden der Stadt Erftstadt seit Jahresbeginn erst 38 Flüchtlinge von der Bezirksregierung zugewiesen. Ein Hauptgrund hierfür ist insbesondere die Tatsache, dass (zumindest für die Monate Februar und März) Flüchtlinge fast ausschließlich in die NRW-Großstädte verteilt wurden, da diese in der Vergangenheit ihre nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) vorgeschriebene Quote bei weitem nicht erfüllt hatten. Landesinnenminister Jäger verwies anlässlich einer Regionalkonferenz in der Bezirksregierung Köln am 07.03.16 darauf, dass Flüchtlinge zunächst auch noch in freien Kapazitäten des Landes untergebracht werden können. Allerdings sei ab April dieses Jahres auch wieder mit Zuweisungen in die kleineren NRW-Kommunen zu rechnen. Darüber hinaus spielen auch gesetzliche Neuerungen, wie zum Beispiel das seit dem 24.10.15 in Kraft getretene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, die Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer (Albanien, Kosovo und Montenegro) oder ganz aktuell das sog. „Asylpaket II“ eine Rolle für den zu konstatierenden Rückgang. Maßgebliche Auswirkungen haben auch die Grenzschließungen auf der sog. „Balkanroute“ und das aktuell zwischen der EU und der Türkei geschlossene Abkommen. Gleichwohl kann derzeit nicht valide prognostiziert werden, wie viele Flüchtlinge im Laufe des Jahres tatsächlich ankommen und über die Verteilsysteme letztlich von der Stadt Erftstadt aufzunehmen und mit Wohnraum zu versorgen sein werden. So stellt etwa das Ministerium für Inneres und Kommunales der Landesregierung NRW in seinem Erlass vom 11.02.2016 fest: „Da sich die Zahl der im Lauf des Jahres 2016 aufzunehmenden Flüchtlinge auch nicht annähernd präzise vorhersehen lässt, gibt es keine verbindliche Vorgabe. Jede Kommune muss für sich im Rahmen ihres haushaltsplanerischen Beurteilungsspielraumes unter Berücksichtigung ihrer Aufnahmeverpflichtung nach dem FlüAG ihre eigene Festlegung treffen“. Eine Prognose für das Jahr 2016 des hierfür zuständigen Bundesamtes für Migration & Flüchtlinge (BAMF) liegt nicht vor. Unterstellt man unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen einen in 2016 dauerhaften Rückgang der Flüchtlingszahlen, so können hieraus verschiedene Szenarien abgeleitet bzw. dargestellt werden. Eine revidierte Prognose auf der Grundlage eines Szenarios mit bundesweit ‚nur‘ etwa 500.000 Flüchtlingen (gegenüber ca. 1,1 Mio. in 2015) würde unter Berücksichtigung der maßgeblichen Verteilschlüssel für Erftstadt eine Aufnahmeverpflichtung von etwa 300 Flüchtlingen bedeuten. Diese würden mithin zusätzlich mit Wohnraum zu versorgen sein. Dabei wird berücksichtigt, dass die teilweise noch freien Kapazitäten in den städtischen Übergangsheimen (inkl. der nunmehr fertiggestellten Erweiterung in der Radmacher Straße) zur Kompensation für die in den letzten Monaten teilweise erheblichen Überbelegungen dienen, die hierdurch sukzessive wieder zurückgefahren werden können. In dieser Betrachtung wäre (neben der Erweiterung der Unterkunft am Brabanter Weg in Lechenich und entsprechend zusätzlichen Anmietungen auf dem Wohnungsmarkt) eine Option für ein -2- zusätzliches Übergangsheim in Liblar mit etwa 100 Plätzen (statt bislang bis zu 200 geplanter Plätze) als ausreichend anzusehen. Für Notfälle bzw. als Puffer käme weiterhin, wie oben aufgezeigt, die Martinusschule in Friesheim in Betracht. Nachfolgend wird der Anteil der von Erftstadt aufzunehmenden Flüchtlinge für drei Varianten dargestellt: Bundesweite Anzahl Flüchtlinge 300.000 500.000 700.000 NRW-Anteil 63.722 106.203 148.684 Anteil Stadt Erftstadt 183 306 429 Festzustellen bleibt, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine verlässliche Aussage mit belastbaren Zahlen für die Aufnahmequote der Stadt Erftstadt in 2016 nicht getroffen werden kann. zu Frage 2: Generell wird angestrebt, im Rahmen der Zuweisung von Unterkünften (Übergangsheime oder Wohnungen) auf die Belange besonders schutzbedürftiger Personen Rücksicht zu nehmen. Hierzu verweise ich auf Punkt 6 des aktualisierten Konzeptes für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in der Stadt Erftstadt mit Stand April 2016 (siehe hierzu meine Stellungnahme zu A 145/2016, Auszug des Konzeptes zu Pkt. 6 ist als Anlage beigefügt). zu Frage 3: Die Einrichtung in der Hochstraße 1 in Erp wird laut Mitteilung der Bezirksregierung vom 18.02.2016 zumindest noch bis 31.12.2016 vom Land im Rahmen eines Amtshilfeersuchens mit einer Kapazität von bis zu 280 Plätzen in Anspruch genommen werden. Die darüber hinausgehende Nutzung ab dem Jahr 2017 ist grundsätzlich noch offen, wobei die Bezirksregierung sich vorbehalten hat, die Notunterkunft eventuell auch im nächsten Jahr als solche weiter zu nutzen. Sollte dies ab dem Jahr 2017 nicht mehr der Fall sein, so würde das Kontingent von 280 Plätzen in der Notunterkunft der Aufnahmequote der Stadt Erftstadt für die im regulären Verfahren zugewiesenen Flüchtlinge zugerechnet werden. Die Folge wären entsprechend erhöhte Zuweisungen der Bezirksregierung nach Erftstadt. Da die insoweit erhöhte Flüchtlingszahl in den bestehenden bzw. aktuell geplanten weiteren Unterkünften nicht ausreichend mit Wohnraum versorgt werden könnte, müsste die Einrichtung zumindest übergangsweise als reguläres Übergangsheim weitergeführt werden. Die bisherige Kapazität der Notunterkunft wäre für eine solchermaßen weitergeführte Einrichtung als Übergangsheim der Stadt Erftstadt sicherlich deutlich zu reduzieren, um eine Nutzung im Ortsteil Erp sozialverträglich zu gestalten. Eine genaue Größenordnung hierfür lässt sich gegenwärtig nicht prognostizieren. In Erp wegfallende Unterbringungskapazitäten müssten an anderer Stelle geschaffen werden. In Vertretung -3- (Lüngen) -4-