Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 185/2016
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 24.03.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
27.04.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl Darstellung zukünftiger Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende
in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Nachfolgend beantworte ich den Antrag der CDU-Fraktion wie folgt:
zu Frage 1:
Die Frage nach benötigten Unterbringungskapazitäten korrespondiert mit der Frage nach der
prognostizierten Anzahl Asylbewerber, die Erftstadt künftig noch zugewiesen werden. Hierzu wurde bislang ausgegangen von 500 zusätzlich benötigten Unterkunftsplätzen für das Jahr 2016 (errechnet aus einer Zahl von bundesweit etwa 800.000 Flüchtlingen). Diese Prognose ist Resultat
der Diskussion hierzu im Arbeitskreis für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Erftstadt
und wurde in der Vorlage 623/2015 („Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt“) näher dargelegt. Die Bedarfsdeckung war vorgesehen durch die Erweiterungen der beiden großen Übergangsheime in der Radmacher Straße und des Brabanter Weges,
weiteren Anmietungen auf dem Wohnungsmarkt, dem Neubau von Wohnungen sowie der Errichtung einer neuen Unterkunft im Ortsteil Liblar für bis zu 200 Personen. Für den Notfall bzw. als
Puffer wurden bis zu 50 Plätze in der Martinus-Schule in Friesheim hergerichtet. Entsprechende
Maßnahmen wurden in den Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses sowie des
Rates in den Sitzungen seit dem Dezember letzten Jahres beschlossen bzw. befinden sich aktuell
noch im Beratungsprozess.
Wie im Antrag korrekterweise dargelegt, hat sich auf Grund verschiedener Ursachen der Flüchtlingsstrom abgeschwächt. Entgegen ursprünglicher Erwartungen wurden der Stadt Erftstadt seit
Jahresbeginn erst 38 Flüchtlinge von der Bezirksregierung zugewiesen. Ein Hauptgrund hierfür ist
insbesondere die Tatsache, dass (zumindest für die Monate Februar und März) Flüchtlinge fast
ausschließlich in die NRW-Großstädte verteilt wurden, da diese in der Vergangenheit ihre nach
dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) vorgeschriebene Quote bei weitem nicht erfüllt
hatten. Landesinnenminister Jäger verwies anlässlich einer Regionalkonferenz in der Bezirksregierung Köln am 07.03.16 darauf, dass Flüchtlinge zunächst auch noch in freien Kapazitäten des
Landes untergebracht werden können. Allerdings sei ab April dieses Jahres auch wieder mit Zuweisungen in die kleineren NRW-Kommunen zu rechnen.
Darüber hinaus spielen auch gesetzliche Neuerungen, wie zum Beispiel das seit dem 24.10.15 in
Kraft getretene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, die Einstufung weiterer Staaten als sichere
Herkunftsländer (Albanien, Kosovo und Montenegro) oder ganz aktuell das sog. „Asylpaket II“ eine
Rolle für den zu konstatierenden Rückgang.
Maßgebliche Auswirkungen haben auch die Grenzschließungen auf der sog. „Balkanroute“ und
das aktuell zwischen der EU und der Türkei geschlossene Abkommen.
Gleichwohl kann derzeit nicht valide prognostiziert werden, wie viele Flüchtlinge im Laufe des Jahres tatsächlich ankommen und über die Verteilsysteme letztlich von der Stadt Erftstadt aufzunehmen und mit Wohnraum zu versorgen sein werden. So stellt etwa das Ministerium für Inneres und
Kommunales der Landesregierung NRW in seinem Erlass vom 11.02.2016 fest: „Da sich die Zahl
der im Lauf des Jahres 2016 aufzunehmenden Flüchtlinge auch nicht annähernd präzise vorhersehen lässt, gibt es keine verbindliche Vorgabe. Jede Kommune muss für sich im Rahmen ihres
haushaltsplanerischen Beurteilungsspielraumes unter Berücksichtigung ihrer Aufnahmeverpflichtung nach dem FlüAG ihre eigene Festlegung treffen“.
Eine Prognose für das Jahr 2016 des hierfür zuständigen Bundesamtes für Migration & Flüchtlinge
(BAMF) liegt nicht vor.
Unterstellt man unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen einen in 2016 dauerhaften
Rückgang der Flüchtlingszahlen, so können hieraus verschiedene Szenarien abgeleitet bzw. dargestellt werden.
Eine revidierte Prognose auf der Grundlage eines Szenarios mit bundesweit ‚nur‘ etwa 500.000
Flüchtlingen (gegenüber ca. 1,1 Mio. in 2015) würde unter Berücksichtigung der maßgeblichen
Verteilschlüssel für Erftstadt eine Aufnahmeverpflichtung von etwa 300 Flüchtlingen bedeuten.
Diese würden mithin zusätzlich mit Wohnraum zu versorgen sein. Dabei wird berücksichtigt, dass
die teilweise noch freien Kapazitäten in den städtischen Übergangsheimen (inkl. der nunmehr fertiggestellten Erweiterung in der Radmacher Straße) zur Kompensation für die in den letzten Monaten teilweise erheblichen Überbelegungen dienen, die hierdurch sukzessive wieder zurückgefahren
werden können.
In dieser Betrachtung wäre (neben der Erweiterung der Unterkunft am Brabanter Weg in Lechenich und entsprechend zusätzlichen Anmietungen auf dem Wohnungsmarkt) eine Option für ein
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zusätzliches Übergangsheim in Liblar mit etwa 100 Plätzen (statt bislang bis zu 200 geplanter
Plätze) als ausreichend anzusehen. Für Notfälle bzw. als Puffer käme weiterhin, wie oben aufgezeigt, die Martinusschule in Friesheim in Betracht.
Nachfolgend wird der Anteil der von Erftstadt aufzunehmenden Flüchtlinge für drei Varianten dargestellt:
Bundesweite Anzahl Flüchtlinge
300.000
500.000
700.000
NRW-Anteil
63.722
106.203
148.684
Anteil Stadt Erftstadt
183
306
429
Festzustellen bleibt, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine verlässliche Aussage mit belastbaren Zahlen
für die Aufnahmequote der Stadt Erftstadt in 2016 nicht getroffen werden kann.
zu Frage 2:
Generell wird angestrebt, im Rahmen der Zuweisung von Unterkünften (Übergangsheime oder
Wohnungen) auf die Belange besonders schutzbedürftiger Personen Rücksicht zu nehmen. Hierzu
verweise ich auf Punkt 6 des aktualisierten Konzeptes für die Unterbringung und Betreuung von
Asylbewerbern in der Stadt Erftstadt mit Stand April 2016 (siehe hierzu meine Stellungnahme zu A
145/2016, Auszug des Konzeptes zu Pkt. 6 ist als Anlage beigefügt).
zu Frage 3:
Die Einrichtung in der Hochstraße 1 in Erp wird laut Mitteilung der Bezirksregierung vom
18.02.2016 zumindest noch bis 31.12.2016 vom Land im Rahmen eines Amtshilfeersuchens mit
einer Kapazität von bis zu 280 Plätzen in Anspruch genommen werden.
Die darüber hinausgehende Nutzung ab dem Jahr 2017 ist grundsätzlich noch offen, wobei die
Bezirksregierung sich vorbehalten hat, die Notunterkunft eventuell auch im nächsten Jahr als solche weiter zu nutzen.
Sollte dies ab dem Jahr 2017 nicht mehr der Fall sein, so würde das Kontingent von 280 Plätzen in
der Notunterkunft der Aufnahmequote der Stadt Erftstadt für die im regulären Verfahren zugewiesenen Flüchtlinge zugerechnet werden. Die Folge wären entsprechend erhöhte Zuweisungen der
Bezirksregierung nach Erftstadt. Da die insoweit erhöhte Flüchtlingszahl in den bestehenden bzw.
aktuell geplanten weiteren Unterkünften nicht ausreichend mit Wohnraum versorgt werden könnte,
müsste die Einrichtung zumindest übergangsweise als reguläres Übergangsheim weitergeführt
werden. Die bisherige Kapazität der Notunterkunft wäre für eine solchermaßen weitergeführte Einrichtung als Übergangsheim der Stadt Erftstadt sicherlich deutlich zu reduzieren, um eine Nutzung
im Ortsteil Erp sozialverträglich zu gestalten. Eine genaue Größenordnung hierfür lässt sich gegenwärtig nicht prognostizieren. In Erp wegfallende Unterbringungskapazitäten müssten an anderer Stelle geschaffen werden.
In Vertretung
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(Lüngen)
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