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Antrag (Auszug Konzept Unterbringung und Betreuung Asylbewerber)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
385 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
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Inhalt der Datei

Konzept für die Unterbringung und Betreuung von Asylbegehrenden in der Stadt Erftstadt (Stand April 2016) Inhalt 1. Einführung 2. Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen 3. Zielsetzungen 4. Aktuelle Situation in Erftstadt 5. Unterbringung und Prognose für 2016 6. Richtlinien für die Unterbringung der Flüchtlinge 7. Betreuungssituation der Flüchtlinge 8. Sprach- und Integrationskurse 9. Heranführen an den Arbeitsmarkt 10. Schlussbetrachtung und Fortschreibung des Konzeptes Auszug Kapitel 6: 6. Richtlinien für die Unterbringung der Flüchtlinge Hinsichtlich der Verpflichtung der Stadt Erftstadt, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen, präferiert die Stadt Erftstadt eine duale Vorgehensweise:  zentrale Unterbringung in Übergangsheimen Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 1  dezentrale Unterbringung in Wohnungen des freien Wohnungsmarktes und in Sozialwohnungen Die notwendige intensivere Betreuung von Neuankömmlingen durch die tägliche Präsenz von Sozialarbeitern des Fachdienstes Migration & Integration in den Übergangsheimen bzw. durch die Dienstleistung entsprechender Fachkräfte der Arbeiterwohlfahrt für das Übergangswohnheim im Brabanter Weg in Lechenich ist von wesentlicher Bedeutung. Sowohl die bestehende Unterkunft in der Radmacher Straße als auch das Übergangsheim in Lechenich setzen sich aus einzelnen, jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten zusammen, die den Bewohnern eine Privatsphäre ermöglichen sollen. Gleiches soll auch mit der Erweiterung im Brabanter Weg angestrebt werden (sowie mit dem in Liblar neu zu errichtenden Übergangsheim, sofern der Rat die Errichtung beschließt). Die Übergangsheime dienen allen Neuankömmlingen als Anlaufstelle und bieten optimale Voraussetzungen für eine erste Orientierung im künftigen Wohnumfeld bzw. im Stadtgebiet. Erfahrungsgemäß verbleiben mindestens die Hälfte aller Neuankömmlinge auch dauerhaft in Erftstadt. In den letzten Monaten wurden überwiegend Flüchtlinge aus Ländern zugewiesen, bei denen von einer späteren Bleibeberechtigung auszugehen ist. Insbesondere für diesen Personenkreis sind frühzeitig einsetzende Integrationsmaßnahmen sinnvoll. Aus diesem Grund und im Hinblick auf eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge auf die verschiedenen Ortsteile (siehe auch oben unter Zielsetzungen) wird neben der Unterbringung in Übergangsheimen eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen angestrebt. Gerade für Personen und Familien im nachbarschaftlichen Wohnumfeld ist eine besondere Bereitschaft in der Bürgerschaft zu ehrenamtlichem Engagement und Unterstützung zu konstatieren. Hierzu erfolgen Anmietungen von Wohnungen durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, in welche die Flüchtlinge eingewiesen werden können (mit der Option einer evtl. späteren Anmietung durch die Flüchtlinge selber, z.B. nach erfolgter Anerkennung als Asylberechtigte/r). Durch eine regelmäßige Vermittlung von Flüchtlingen in den normalen Wohnungsmarkt stehen auch kontinuierlich frei werdende Plätze für neu zugewiesene Flüchtlinge in den Übergangsheimen zur Verfügung. 6.1 Unterbringung in zentralen Übergangsheimen: 6.1.1 Personenkreis: Alle Neuankömmlinge sollten zunächst in den dafür vorgesehenen zentralen Übergangsheimen für Asylbegehrende untergebracht werden. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 2 6.1.2 generelle Vorgaben: Bei der Belegung sollen Familienkonstellationen, geschlechtsspezifische Aspekte wie gesundheitliche Gründe, die ethnische Probleme, individuelle Herkunft, kulturelle Lebenslagen, evtl. besondere Differenzen, Erkrankungen, Religionszugehörigkeit etc. Berücksichtigung finden. Besonderer Schutzbedürftigkeit bestimmter Personen(-gruppen) soll Rechnung getragen werden (z.B. Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende, Vergewaltigungsopfer, traumatisierte Personen, Opfer von Folter oder sexueller Gewalt). Um den vorgenannten sozialen Faktoren angemessen Rechnung zu tragen, können bei Bedarf von der Gesamtkapazität aller städtischen Übergangsheime für Asylbegehrende 25 % der maximalen Belegungskapazität (Plätze) in Abzug gebracht werden. 6.1.3 Mindeststandards für die Unterbringung: Zimmerbelegung: Maximal vier Einzelpersonen sollten in einem Zimmer untergebracht werden. Frauen und Männer (sofern nicht liiert oder verheiratet) werden nicht gemeinsam in einem Zimmer untergebracht. Wohnfläche: Als Orientierungswerte sollten für die zur Verfügung gestellte Wohnfläche mindestens jeweils 6 qm für erwachsene Personen sowie 4 qm für Kinder (bis 6 J.) angestrebt werden. sanitäre Einrichtung: Ausreichende Sanitäranlagen –geschlechtergetrennt- sollten zur Verfügung stehen. Für die Toiletten wird für jeweils 5 Personen 1 WC als ausreichend erachtet. Elektrogeräte: Elektrogeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank und E-Herd sollten in ausreichender Zahl vorhanden sein. Aufenthaltsraum: ein Gemeinschafts- / Aufenthaltsraum (z.B. für Bewohnerversammlungen) sollte vorhanden sein. Alleinstehende, alleinerziehende Frauen: Alleinstehenden und alleinerziehenden Flüchtlingsfrauen sollten separate, von der Unterbringung männlicher Personen abgetrennte Bereiche zugewiesen werden. Rückzugsbereiche für Schwangere sind, soweit möglich, vorzuhalten. Sanitäre Anlagen Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 3 sollten in ausreichender Zahl, leicht zugänglich und möglichst abschließbar sowie in mehrstöckigen Unterkünften in jeder Etage vorhanden sein. 6.1.4 Aufenthaltsdauer in der Gemeinschaftsunterkunft: Aus humanitären Gründen und unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus sollte die Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre beschränkt werden (Stand 01.12.2015 betrug die Anzahl der Flüchtlinge in Übergangsheimen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als einem Jahr lediglich 13 %). 6.2 Unterbringung in dezentralen Unterkünften (Wohnungen): Für Personen bzw. Familien, für die die nachfolgenden Kriterien zutreffen, erscheint es als gerechtfertigt und sinnvoll, bereits vor Ablauf von zwei Jahren die Möglichkeit eines Auszuges aus dem Übergangsheim in eine private (Sozial-) Wohnung zu prüfen und ggf. zu veranlassen:  Vorliegen eines verfestigten Aufenthaltsstatus (z.B. frühzeitige Anerkennung als Asylberechtigte/r)  vorhandene ausreichende Sprachkenntnisse: Durch die neue „Konzeption der Sprachkurse für Flüchtlinge in Erftstadt“ wird ein frühzeitiger Spracherwerb angestrebt (siehe V 177/2015 und Punkt 8 des Konzeptes).  Herkunftsländer: Flüchtlinge aus bestimmten Herkunftsländern erhalten mit großer Wahrscheinlichkeit ein dauerhaftes Bleiberecht (aktuell z.B. Syrien, Irak, Eritrea)  Flüchtlinge, die erkennbar in der Lage sind, eigenverantwortlich leben zu können und nicht länger eine intensive Vor-Ort-Betreuung benötigen (und auch über entsprechende Deutschkenntnisse verfügen)  Personenkreis, der oben unter Pkt. 6.1.2 (‚generelle Vorgaben‘) als besonders schutzbedürftig bezeichnet wurde. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 4