Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
385 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Konzept für die Unterbringung und
Betreuung von Asylbegehrenden in der
Stadt Erftstadt (Stand April 2016)
Inhalt
1.
Einführung
2.
Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen
3.
Zielsetzungen
4.
Aktuelle Situation in Erftstadt
5.
Unterbringung und Prognose für 2016
6.
Richtlinien für die Unterbringung der Flüchtlinge
7.
Betreuungssituation der Flüchtlinge
8.
Sprach- und Integrationskurse
9.
Heranführen an den Arbeitsmarkt
10.
Schlussbetrachtung und Fortschreibung des Konzeptes
Auszug Kapitel 6:
6. Richtlinien für die Unterbringung der Flüchtlinge
Hinsichtlich der Verpflichtung der Stadt Erftstadt, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und
unterzubringen, präferiert die Stadt Erftstadt eine duale Vorgehensweise:
zentrale Unterbringung in Übergangsheimen
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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dezentrale Unterbringung in Wohnungen des freien Wohnungsmarktes und in
Sozialwohnungen
Die notwendige intensivere Betreuung von Neuankömmlingen durch die tägliche Präsenz von
Sozialarbeitern des Fachdienstes Migration & Integration in den Übergangsheimen bzw.
durch die Dienstleistung entsprechender Fachkräfte der Arbeiterwohlfahrt für das
Übergangswohnheim im Brabanter Weg in Lechenich ist von wesentlicher Bedeutung.
Sowohl die bestehende Unterkunft in der Radmacher Straße als auch das Übergangsheim in
Lechenich setzen sich aus einzelnen, jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten zusammen, die
den Bewohnern eine Privatsphäre ermöglichen sollen. Gleiches soll auch mit der Erweiterung
im Brabanter Weg angestrebt werden (sowie mit dem in Liblar neu zu errichtenden
Übergangsheim, sofern der Rat die Errichtung beschließt). Die Übergangsheime dienen allen
Neuankömmlingen als Anlaufstelle und bieten optimale Voraussetzungen für eine erste
Orientierung im künftigen Wohnumfeld bzw. im Stadtgebiet.
Erfahrungsgemäß verbleiben mindestens die Hälfte aller Neuankömmlinge auch dauerhaft in
Erftstadt. In den letzten Monaten wurden überwiegend Flüchtlinge aus Ländern zugewiesen,
bei denen von einer späteren Bleibeberechtigung auszugehen ist. Insbesondere für diesen
Personenkreis sind frühzeitig einsetzende Integrationsmaßnahmen sinnvoll. Aus diesem
Grund und im Hinblick auf eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge auf die
verschiedenen Ortsteile (siehe auch oben unter Zielsetzungen) wird neben der Unterbringung
in Übergangsheimen eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen angestrebt. Gerade für
Personen und Familien im nachbarschaftlichen Wohnumfeld ist eine besondere Bereitschaft
in der Bürgerschaft zu ehrenamtlichem Engagement und Unterstützung zu konstatieren.
Hierzu erfolgen Anmietungen von Wohnungen durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft,
in welche die Flüchtlinge eingewiesen werden können (mit der Option einer evtl. späteren
Anmietung durch
die
Flüchtlinge
selber,
z.B.
nach
erfolgter
Anerkennung
als
Asylberechtigte/r). Durch eine regelmäßige Vermittlung von Flüchtlingen in den normalen
Wohnungsmarkt stehen auch kontinuierlich frei werdende Plätze für neu zugewiesene
Flüchtlinge in den Übergangsheimen zur Verfügung.
6.1
Unterbringung in zentralen Übergangsheimen:
6.1.1 Personenkreis:
Alle
Neuankömmlinge
sollten
zunächst
in
den
dafür
vorgesehenen
zentralen
Übergangsheimen für Asylbegehrende untergebracht werden.
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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6.1.2 generelle Vorgaben:
Bei
der
Belegung
sollen
Familienkonstellationen,
geschlechtsspezifische
Aspekte
wie
gesundheitliche
Gründe,
die
ethnische
Probleme,
individuelle
Herkunft,
kulturelle
Lebenslagen,
evtl.
besondere
Differenzen,
Erkrankungen,
Religionszugehörigkeit etc. Berücksichtigung finden.
Besonderer Schutzbedürftigkeit bestimmter Personen(-gruppen) soll Rechnung getragen
werden (z.B. Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende,
Vergewaltigungsopfer, traumatisierte Personen, Opfer von Folter oder sexueller Gewalt).
Um den vorgenannten sozialen Faktoren angemessen Rechnung zu tragen, können bei Bedarf
von der Gesamtkapazität aller städtischen Übergangsheime für Asylbegehrende 25 % der
maximalen Belegungskapazität (Plätze) in Abzug gebracht werden.
6.1.3 Mindeststandards für die Unterbringung:
Zimmerbelegung:
Maximal vier Einzelpersonen sollten in einem Zimmer untergebracht werden. Frauen und
Männer (sofern nicht liiert oder verheiratet) werden nicht gemeinsam in einem Zimmer
untergebracht.
Wohnfläche:
Als Orientierungswerte sollten für die zur Verfügung gestellte Wohnfläche mindestens
jeweils 6 qm für erwachsene Personen sowie 4 qm für Kinder (bis 6 J.) angestrebt werden.
sanitäre Einrichtung:
Ausreichende Sanitäranlagen –geschlechtergetrennt- sollten zur Verfügung stehen. Für die
Toiletten wird für jeweils 5 Personen 1 WC als ausreichend erachtet.
Elektrogeräte:
Elektrogeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank und E-Herd sollten in ausreichender Zahl
vorhanden sein.
Aufenthaltsraum:
ein Gemeinschafts- / Aufenthaltsraum (z.B. für Bewohnerversammlungen) sollte vorhanden
sein.
Alleinstehende, alleinerziehende Frauen:
Alleinstehenden und alleinerziehenden Flüchtlingsfrauen sollten separate, von der
Unterbringung
männlicher
Personen
abgetrennte
Bereiche
zugewiesen
werden.
Rückzugsbereiche für Schwangere sind, soweit möglich, vorzuhalten. Sanitäre Anlagen
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sollten in ausreichender Zahl, leicht zugänglich und möglichst abschließbar sowie in
mehrstöckigen Unterkünften in jeder Etage vorhanden sein.
6.1.4 Aufenthaltsdauer in der Gemeinschaftsunterkunft:
Aus humanitären Gründen und unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus sollte die
Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre beschränkt werden (Stand 01.12.2015 betrug die
Anzahl der Flüchtlinge in Übergangsheimen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als einem
Jahr lediglich 13 %).
6.2
Unterbringung in dezentralen Unterkünften (Wohnungen):
Für Personen bzw. Familien, für die die nachfolgenden Kriterien zutreffen, erscheint es als
gerechtfertigt und sinnvoll, bereits vor Ablauf von zwei Jahren die Möglichkeit eines
Auszuges aus dem Übergangsheim in eine private (Sozial-) Wohnung zu prüfen und ggf. zu
veranlassen:
Vorliegen eines verfestigten Aufenthaltsstatus (z.B. frühzeitige Anerkennung als
Asylberechtigte/r)
vorhandene ausreichende Sprachkenntnisse:
Durch die neue „Konzeption der Sprachkurse für Flüchtlinge in Erftstadt“ wird ein
frühzeitiger Spracherwerb angestrebt (siehe V 177/2015 und Punkt 8 des Konzeptes).
Herkunftsländer:
Flüchtlinge aus bestimmten Herkunftsländern erhalten mit großer Wahrscheinlichkeit
ein dauerhaftes Bleiberecht (aktuell z.B. Syrien, Irak, Eritrea)
Flüchtlinge, die erkennbar in der Lage sind, eigenverantwortlich leben zu können und
nicht länger eine intensive Vor-Ort-Betreuung benötigen (und
auch über
entsprechende Deutschkenntnisse verfügen)
Personenkreis, der oben unter Pkt. 6.1.2 (‚generelle Vorgaben‘) als besonders
schutzbedürftig bezeichnet wurde.
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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