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Beschlussvorlage (Einrichten eines Gestaltungsbeirates)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Beschlussvorlage (Einrichten eines Gestaltungsbeirates) Beschlussvorlage (Einrichten eines Gestaltungsbeirates)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 128/2016 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 11.02.2016 Gez. Erner Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 26.04.2016 Bemerkungen beschließend Einrichten eines Gestaltungsbeirates Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 5.000 - 10.000 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Geschäftsordnung für einen Gestaltungsbeirat verbindlich auszuarbeiten und den Gremien des Rates vorzulegen. Begründung: Gestaltungsbeiräte bestehen in vielen Städten in der Bundesrepublik Deutschland. In NordrheinWestfalen sind derzeit nach Veröffentlichung der Architektenkammer NRW 43 Gestaltungs- und Projektbeiräte aktiv. Das Fazit ist dabei durchgehend positiv. Gestaltungsbeiräte  sind unabhängige, überparteiliche und sachbezogene Ratgeber der Bauherren, Architekten, der Politik und der Verwaltung,      bereichern und qualifizieren die Diskussion um Maßstäblichkeit und Gestaltung, sensibilisieren die Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit für stadtgestalterisch- ästhetische Fragen, können bei strittigen Projekten zu einer Verbesserung der Akzeptanz beitragen, führen zu einer Verbesserung der Alltagsarchitektur und tragen zu einem allgemein hohen Niveau von Städtebau und Architektur und somit zu einer Attraktivitätssteigerung der Stadt bei. Da die Stadt Erftstadt aktuell vor Aufgaben steht, die hohe Ansprüche an die Baukultur stellen, wird ein Gestaltungsbeirat hier wertvolle Impulse geben und die Stadt bei den vor ihr liegenden Aufgaben unterstützen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:  die Umsetzung des Masterplan Liblar mit städtebaulichen Wettbewerben, Gestaltungsplanung und zahlreichen Einzelprojekten mit hohem gestalterischen Anspruch,  die Weiterentwicklung von Lechenich insbesondere vor dem Hintergrund der Denkmalsbereichssatzung und einem perspektivisch wünschenswerten integrierten Handlungskonzept,  die Erarbeitung eines Stadtteilkonzeptes für Köttingen,  die Weiterentwicklung aller Ortsteile mit Nachverdichtungen und Umnutzungen bestehender Gebäude in stadtgestalterisch sensiblen Bereichen sowie der bedarfsgerechten Entwicklung von Neubaugebieten auf gestalterisch hohem Niveau,  die Entwicklung von Projekten im Rahmen von LEADER/ IRR und  allgemein die Begleitung von ortsbildprägenden Bauvorhaben und Projekten. Ein Gestaltungsbeirat ist kein Beschlussorgan im Sinne der Gemeindeordnung, sondern er begleitet Projekte und erarbeitet Empfehlungen für die Verwaltung und den Rat zu städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung und/ oder Gestaltung des Stadtbildes von Einfluss sind. Relevante Vorhaben werden bereits in einem frühen Stadium im Gestaltungsbeirat behandelt. Hierzu können einzelne Bauten gehören, die wegen ihres Standorts, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung, ihrer Größe oder sonstiger Belange von besonderer Bedeutung sind sowie städtebauliche Planungen von besonderer Relevanz. Zusätzlich wird der Gestaltungsbeirat zum Beispiel bei der Auslobung von städtebaulichen Wettbewerben beteiligt. Der beispielhafte Entwurf einer Geschäftsordnung mit einigen Erläuterungen ist der Vorlage beigefügt. Die Arbeit der Experten, die in einem Beirat mitwirken, ist i.d.R. zu entlohnen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung kann der Rat festsetzen. Die Höhe sollte der Tätigkeit angemessen sein. Die durch die Sitzungen entstehenden Kosten hängen von der Höhe der Aufwandsentschädigung, der Anzahl der Experten und der Zahl der Sitzungen ab. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Kosten zwischen 5.000 und 10.000 € pro Jahr liegen werden. Als Hintergrundinformation können die Broschüren Gestaltungsbeiräte, „Mehr Kommunikation, mehr Baukultur“ des Bund Deutscher Architekten, Berlin 2013 und „Beirate für Stadtgestaltung in Nordrhein- Westfalen, Beispiele aus der Praxis“, Initiative StadtBauKultur NRW (Hrsg.) im SD- Net eingesehen werden In Vertretung (Hallstein) -2-