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Anfrage (Anfrage 169/2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,5 MB
Datum
27.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
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Inhalt der Datei

Christlich Demokratische Union Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt www.cdu-erftstadt.de CDU /. Erftstadt Christian Kirchharz Stadtverordneter Fraktionsgeschäftsführer Zülpicher Str. 10 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Volker Erner Holzdamm 10/ Rathaus 50374 Erftstadt Tel.: 02235 979398 Mobil: 0179 3263949 E- au: c.kirchharz@cdu-erftstadt.de 40 43 STADT ERFTSTADT - Der 8ijrqerrneister _ 50 51 Anfrage nach GO 02. MRZ. 2016 61 62 63 Sehr geehrter Herr Bürgermeister 65 die Verwaltung hat uns in einer E-Mail vom 02.03.2016 über ein Schreiben an den Landrat bzgl. der beantragten ÖPNV- Trägerschaft in Kenntnis gesetzt, das laut Aussage im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 17.02.2016 bereits versendet worden sein sollte. Ich hatte danach im damaligen Ausschuss explizit gefragt und man hatte uns die zeitnahe Zusendung einer Kopie des Schreibens nicht nur zugesagt sondern auch beteuert, man habe leider noch keine Antwort erhalten. Offenbar war diese Information falsch. Das heute an uns versandte Schreiben trägt das Datum 23. Februar 2016. Da Briefe in der Verwaltung bis zur Unterschrift und Versendung immer recht lange "unterwegs" sind, kann man davon ausgehen, dass die Erwiderung zur Antwort des Landrates auf unseren Antrag zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft erst kürzlich mit erheblicher Verzögerung herausgegangen ist. Der Vorgang ist befremdlich. Der politische Wille des Rates zur Schaffung einer Stadtbusgesellschaft ist eindeutig gegeben und der Arbeitsauftrag zur Erwiderung des Antwortschreibens des Landrates wurde bereits im letzten Jahr erteilt. Es stellt sich die Frage, warum ein so wichtiger wird. Vorgang dermaßen verschleppt Hierzu habe ich folgende Fragen: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Postanschrift: Telefon 02235/ 75 954 Bonner Straße 5 Telefax 02235 / 68 86 85 50374 Erftstadt E-Mail: fraktion@cdu-erftstadt.de Bürozeiten : MO.-Mi. & Fr. 9:00 - 11:00 Uhr Bankverbindung : Kreissparkasse Köln IBAN: DE 58 37050299 0191004300 -2 - 1. Wie kam es zur Fehlinformation nung und Verkehr? im Ausschuss für öffentliche Ord- 2. Warum hat die Erstellung des Schreibens so lange gedauert? (Bitte detailliert die Arbeitsschritte und den Zeitablauf zur Erstellung des Schreibens erläutern.) 3. Wurde unser Beratungsbüro schreibens einbezogen? Hoppe in die Erstellung des Antwort- 4. Ist die Verwaltung gewillt, die Gründung einer Stadtbusgesellschaft positiv zu begleiten und voranzutreiben? Mit freundlichen ~~~~ Christian Kirch Grüßen z Stadtverwaltung· Stadtverwaltung' Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10 ·50374 Erftstadt Der Bürgermeister Herrn Landrat Michael Kreuzberg Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Dienststelle Telefax 02235/409- ... Verkehrsförderung/ Tourismus Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Herr Dr. Risthaus 02235 / 409-417 Ludger. Risthaus@erftstadt.de Antrag auf Übertragung der Aufgabenträgerschaft Stadt Erftstadt; Ihr Schreiben vom 11.11.2015 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum -82- 23.02.2016 für den Ortsverkehr in der Sehr geehrter Herr Landrat Kreuzberg, haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.11.2015. Meinem Antrag auf Übertragung der Aufgabenträgerschaft gem. § 4 Abs. 1 ÖPNVG NRW konnten Sie bisher noch nicht entsprechen. Sie bitten vielmehr um weitere Information, worin sich das spezielle Interesse der Stadt Erftstadt auf Übernahme der Aufgabenträgerschaft begründet. In einem Gespräch mit den Herren Rothe und Schirmer am 18.01.2016 haben Frau Hallstein und Herr Dr. Risthaus die Position der Stadt Erftstadt bereits ausführlich erläutert. Gern komme ich auch Ihrem Wunsch nach, den Antrag der Stadt Erftstadt auf Übernahme der Aufgabenträgerschaft weiter zu begründen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes 2015 - 2020 ist der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) noch intensiver in den Focus der politischen Gremien sowie der Bürgerinnen und Bürger gerückt. Ein gut ausgebauter und leistungsfähiger ÖPNV ist, insbesondere für eine Flächengemeinde wie die Stadt Erftstadt, ein wichtiger Baustein im Rahmen der Stadtentwicklung und ein wesentlicher Standortfaktor für eine attraktive Stadt. Im Rahmen des demographischen Wandels wird es in den kommenden Jahren auch im Bereich des ÖPNV zu wesentlichen Anpassungsprozessen kommen. Die Stadt Erftstadt möchte diesen Prozess aktiv gestalten, die vorhandene ÖPNV-Kompetenz in der Verwaltung schrittweise noch weiter stärken und die notwendige Zuständigkeit für die erforderlichen Entscheidungen erlangen. Die Übernahme der Aufgabenträgerschaft ist dabei ein wesentlicher Baustein. Mit der Übernahme der Aufgabenträgerschaft ist nicht beabsichtigt, den bisherigen Status Quo beizubehalten, vielmehr soll der ÖPNV in Erftstadt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, im Sinne eines umfassenden Mobilitätsangebotes ausgebaut werden. Neben der Aufgabenträgerschaft prüfe ich auch die Gründung einer Stadtbusgesellschaft. Durch einen steuerlichen Querverbund kann die steuerliche Belastung der Stadt gemindert und können die dadurch zur Verfügung stehenden Mittel für den Ausbau des ÖPNV genutzt werden. Nach den mir vorliegenden Informationen besteht diese Möglichkeit im Rhein-Erft-Kreis derzeit nicht. Konten der Stadtkasse Bürgerbüro, Banner Str. 32, E.-Lechenich Busverbindungen Kreissparkasse montags von 07.15 - 12.00 Uhr dienstags von 08.00 • 12.00 Uhr mittwochs von 08.00·12.00 Uhr donnerstags von 08.00 - 12.00 Uhr freitags von 08.00 - 12.00 Uhr 1. Samstag I Monat von 09.00 - 11.00 Uhr Rentenabt. nur nach Vereinbarung l.iruen IBAN: BIC: Köln: DE65370502990191000100 COKSDE33XXX VR·Bank Rheln-Erft eGo IBAN DE02371612891000001011 BIC: GENODED1BRH 920, 979, 990 Rathaus Liblar: Haltestelle Liblar EKZ Bürgerbüro: Haltestelle Lechenich Markt -2 - Beispiele aus anderen Städten, u.a auch aus den sog. Stadtbusstädten im Rhein-Erft-Kreis, zeigen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger stärker mit dem ÖPNV in ihrer Kommune identifizieren, wenn das Angebot in der Trägerschaft der Stadt vorgehalten wird. Die Stadt Erftstadt möchte den Ortsverkehr in der Stadt als eigene Marke ausbauen, um weitere Mobilitätsangebote ergänzen und dadurch die Bürgerinnen und Bürger anregen, das Angebot verstärkt zu nutzen. Dazu benötigt die Stadt vor Ort die nötige Kompetenz und Zuständigkeit. Dazu ist die Übertragung der Aufgabenträgerschaft erforderlich. Das weitere Verfahren in Erftstadt beinhaltet auch die Prüfung der organisatorischen, inhaltlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen und zielt auf eine rechtskonforme Vergabe kommunaler Verkehrsleistungen durch die Stadt Erftstadt spätestens ab Dezember 2019 ab. Dies bedingt, dass die bestehende Beauftragung von Verkehrsunternehmen für die Ortsverkehre in der Stadt Erftstadt spätestens zu diesem Zeitpunkt beendet und nicht über den Dezember 2019 hinaus vergeben werden. Ggf. notwendig werdende Übergangsregelungen wären zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Erftstadt abzustimmen. Ich bitte daher um weitere Bearbeitung meines Antrages vom 11.08.2015 und Übertragung der Aufgabenträgerschaft gem. § 4 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Mit freundlichen Grüßen (Volker Erner) Bürgermeister