Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,5 MB
Datum
27.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Christlich Demokratische Union
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
www.cdu-erftstadt.de
CDU
/.
Erftstadt
Christian Kirchharz
Stadtverordneter
Fraktionsgeschäftsführer
Zülpicher Str. 10
50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Volker Erner
Holzdamm 10/ Rathaus
50374 Erftstadt
Tel.: 02235 979398
Mobil: 0179 3263949
E- au: c.kirchharz@cdu-erftstadt.de
40 43
STADT ERFTSTADT
- Der 8ijrqerrneister
_
50
51
Anfrage nach GO
02. MRZ. 2016
61
62
63
Sehr geehrter
Herr Bürgermeister
65
die Verwaltung hat uns in einer E-Mail vom 02.03.2016 über ein Schreiben an
den Landrat bzgl. der beantragten ÖPNV- Trägerschaft in Kenntnis gesetzt, das
laut Aussage im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 17.02.2016
bereits versendet worden sein sollte. Ich hatte danach im damaligen Ausschuss
explizit gefragt und man hatte uns die zeitnahe Zusendung einer Kopie des
Schreibens nicht nur zugesagt sondern auch beteuert, man habe leider noch keine Antwort erhalten.
Offenbar war diese Information falsch. Das heute an uns versandte Schreiben
trägt das Datum 23. Februar 2016. Da Briefe in der Verwaltung bis zur Unterschrift und Versendung immer recht lange "unterwegs" sind, kann man davon
ausgehen, dass die Erwiderung zur Antwort des Landrates auf unseren Antrag
zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft
erst kürzlich mit erheblicher Verzögerung herausgegangen
ist.
Der Vorgang ist befremdlich. Der politische Wille des Rates zur Schaffung einer
Stadtbusgesellschaft
ist eindeutig gegeben und der Arbeitsauftrag
zur Erwiderung des Antwortschreibens
des Landrates wurde bereits im letzten Jahr erteilt.
Es stellt sich die Frage, warum ein so wichtiger
wird.
Vorgang dermaßen
verschleppt
Hierzu habe ich folgende Fragen:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Postanschrift:
Telefon 02235/ 75 954
Bonner Straße 5
Telefax 02235 / 68 86 85
50374 Erftstadt
E-Mail: fraktion@cdu-erftstadt.de
Bürozeiten :
MO.-Mi. & Fr.
9:00 - 11:00 Uhr
Bankverbindung :
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE 58 37050299
0191004300
-2 -
1.
Wie kam es zur Fehlinformation
nung und Verkehr?
im Ausschuss für öffentliche
Ord-
2.
Warum hat die Erstellung des Schreibens so lange gedauert? (Bitte
detailliert die Arbeitsschritte und den Zeitablauf zur Erstellung des
Schreibens erläutern.)
3.
Wurde unser Beratungsbüro
schreibens einbezogen?
Hoppe in die Erstellung des Antwort-
4.
Ist die Verwaltung gewillt, die Gründung einer Stadtbusgesellschaft positiv zu begleiten und voranzutreiben?
Mit freundlichen
~~~~
Christian
Kirch
Grüßen
z
Stadtverwaltung·
Stadtverwaltung'
Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10 ·50374 Erftstadt
Der Bürgermeister
Herrn Landrat
Michael Kreuzberg
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Dienststelle
Telefax 02235/409-
...
Verkehrsförderung/
Tourismus
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Herr Dr. Risthaus
02235 / 409-417
Ludger. Risthaus@erftstadt.de
Antrag auf Übertragung der Aufgabenträgerschaft
Stadt Erftstadt; Ihr Schreiben vom 11.11.2015
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
-82-
23.02.2016
für den Ortsverkehr in der
Sehr geehrter Herr Landrat Kreuzberg,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.11.2015. Meinem Antrag auf Übertragung der
Aufgabenträgerschaft gem. § 4 Abs. 1 ÖPNVG NRW konnten Sie bisher noch nicht entsprechen. Sie bitten vielmehr um weitere Information, worin sich das spezielle Interesse der Stadt
Erftstadt auf Übernahme der Aufgabenträgerschaft begründet. In einem Gespräch mit den Herren Rothe und Schirmer am 18.01.2016 haben Frau Hallstein und Herr Dr. Risthaus die Position
der Stadt Erftstadt bereits ausführlich erläutert. Gern komme ich auch Ihrem Wunsch nach, den
Antrag der Stadt Erftstadt auf Übernahme der Aufgabenträgerschaft weiter zu begründen.
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes 2015 - 2020 ist der öffentliche
Personennahverkehr (ÖPNV) noch intensiver in den Focus der politischen Gremien sowie der
Bürgerinnen und Bürger gerückt. Ein gut ausgebauter und leistungsfähiger ÖPNV ist, insbesondere für eine Flächengemeinde wie die Stadt Erftstadt, ein wichtiger Baustein im Rahmen der
Stadtentwicklung und ein wesentlicher Standortfaktor für eine attraktive Stadt. Im Rahmen des
demographischen Wandels wird es in den kommenden Jahren auch im Bereich des ÖPNV zu
wesentlichen Anpassungsprozessen kommen.
Die Stadt Erftstadt möchte diesen Prozess aktiv gestalten, die vorhandene ÖPNV-Kompetenz in
der Verwaltung schrittweise noch weiter stärken und die notwendige Zuständigkeit für die erforderlichen Entscheidungen erlangen. Die Übernahme der Aufgabenträgerschaft
ist dabei ein
wesentlicher Baustein.
Mit der Übernahme der Aufgabenträgerschaft ist nicht beabsichtigt, den bisherigen Status Quo
beizubehalten, vielmehr soll der ÖPNV in Erftstadt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten,
im Sinne eines umfassenden Mobilitätsangebotes ausgebaut werden. Neben der Aufgabenträgerschaft prüfe ich auch die Gründung einer Stadtbusgesellschaft. Durch einen steuerlichen
Querverbund kann die steuerliche Belastung der Stadt gemindert und können die dadurch zur
Verfügung stehenden Mittel für den Ausbau des ÖPNV genutzt werden. Nach den mir vorliegenden Informationen besteht diese Möglichkeit im Rhein-Erft-Kreis derzeit nicht.
Konten der Stadtkasse
Bürgerbüro, Banner Str. 32, E.-Lechenich
Busverbindungen
Kreissparkasse
montags
von 07.15 - 12.00 Uhr
dienstags
von 08.00 • 12.00 Uhr
mittwochs
von 08.00·12.00 Uhr
donnerstags
von 08.00 - 12.00 Uhr
freitags
von 08.00 - 12.00 Uhr
1. Samstag I Monat
von 09.00 - 11.00 Uhr
Rentenabt. nur nach Vereinbarung
l.iruen
IBAN:
BIC:
Köln:
DE65370502990191000100
COKSDE33XXX
VR·Bank Rheln-Erft eGo
IBAN
DE02371612891000001011
BIC:
GENODED1BRH
920, 979, 990
Rathaus Liblar: Haltestelle Liblar EKZ
Bürgerbüro:
Haltestelle Lechenich Markt
-2 -
Beispiele aus anderen Städten, u.a auch aus den sog. Stadtbusstädten im Rhein-Erft-Kreis,
zeigen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger stärker mit dem ÖPNV in ihrer Kommune identifizieren, wenn das Angebot in der Trägerschaft der Stadt vorgehalten wird. Die Stadt Erftstadt
möchte den Ortsverkehr in der Stadt als eigene Marke ausbauen, um weitere Mobilitätsangebote ergänzen und dadurch die Bürgerinnen und Bürger anregen, das Angebot verstärkt zu nutzen. Dazu benötigt die Stadt vor Ort die nötige Kompetenz und Zuständigkeit. Dazu ist die
Übertragung der Aufgabenträgerschaft erforderlich.
Das weitere Verfahren in Erftstadt beinhaltet auch die Prüfung der organisatorischen, inhaltlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen und zielt auf eine rechtskonforme
Vergabe kommunaler Verkehrsleistungen durch die Stadt Erftstadt spätestens ab Dezember
2019 ab. Dies bedingt, dass die bestehende Beauftragung von Verkehrsunternehmen für die
Ortsverkehre in der Stadt Erftstadt spätestens zu diesem Zeitpunkt beendet und nicht über den
Dezember 2019 hinaus vergeben werden. Ggf. notwendig werdende Übergangsregelungen
wären zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Erftstadt abzustimmen.
Ich bitte daher um weitere Bearbeitung meines Antrages vom 11.08.2015 und Übertragung der
Aufgabenträgerschaft gem. § 4 Abs. 1 ÖPNVG NRW.
Mit freundlichen Grüßen
(Volker Erner)
Bürgermeister