Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
15.06.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
21.04.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 661/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 10.12.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
17.02.2016
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
23.02.2016
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
12.05.2016
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
15.06.2016
beschließend
Betrifft:
Antrag bzgl. Pflanzung von Bäumen auf dem Fahrbahnteiler der Straße "Am Vogelsang" in E.- Liblar.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Innerhalb des Straßenzuges „Am Vogelsang“ befinden sich mehrere Fahrbahnteiler (Verkehrsinseln), die gem. des Antrags der SPD-Fraktion Erftstadt mit Bäumen bepflanzt werden sollen.
Insgesamt gibt es im Straßenverlauf (zwischen „Brühler Straße“ und „Bahnhofstraße“) 8 Fahrbahnteiler, von denen ursprünglich 4 mit Bäumen bepflanzt gewesen sind. Von den 4 Bäumen
mussten in den vergangenen Jahren 2 aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt werden.
Eine Nachpflanzung von Bäumen innerhalb der Fahrbahnteiler ist aus fachlicher Sicht nicht zu
empfehlen, da diese überwiegend eine geringe Breite (ca. 1 m) aufweisen. Beidseitig der Fahrbahnteiler (Fahrbahn/ Radweg) ist auf ein ausreichendes Lichtraumprofil (4,5 m im Straßenraum
und 2,5 m im Bereich von Geh- und Radwegen) zu achten, welches durch entsprechende Rückschnitte (Aufastungen) hergestellt werden muss. Die Einhaltung entsprechender Vorgaben ermöglicht bei dem zur Verfügung stehenden Platz keine arttypische Entwicklung der Bäume/ Baumkronen. Aufgrund der gegebenen Situation würde dies auch bei verhältnismäßig klein- und aufrecht
wachsenden Bäumen nicht möglich sein. Hinzu kommt, dass sich in einigen Fahrbahnteilern Kanaldeckel befinden, die den Wurzelraum (der ohnehin sehr begrenzt ist) zusätzlich einschränken.
Bei dem Baum im Einmündungsbereich „Fasanenaue“ handelt es sich um eine sog. KugelSteppen-Kirsche (Prunus fruticosa `Globosa`), die in einem verhältnismäßig breitem Fahrbahnteiler steht. Dennoch bilden sich hier aufgrund der letztendlich doch geringen Beetbreite Risse bzw.
Unebenheiten in der angrenzenden, asphaltierten Fläche. Des Weiteren befindet sich unmittelbar
neben dem Baum ein Schachtdeckel (Kanal), der den Wurzelraum zusätzlich einschränkt bzw. an
dem künftig wurzelbedingt Schäden auftreten können. In Höhe „Am Vogelsang 38“ steht ebenfalls
ein Baum in einem der Fahrbahnteiler. Es handelt sich um einen Jungbaum (Eiche/ Quercus robur), bei dem abzusehen ist, dass er aufgrund des ungeeigneten Standortes langfristig nicht stehen bleiben kann.
Da „Am Vogelsang“ keine geeigneten Standortbedingungen vorliegen, sollte von einer Anpflanzung mit Bäumen abgesehen werden. Es wird vorgeschlagen, dass alternativ zur Straße „Am Vogelsang“ Baumpflanzungen in der angrenzenden „Brühler Straße“ zur Ausführung kommen. Durch
die Pflanzung einiger Linden könnten hier Lücken innerhalb der bestehenden Allee geschlossen
werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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