Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
07.04.16, 15:01
Aktualisiert
04.05.16, 16:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 176/2016
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 17.03.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
19.04.2016
vorberatend
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
31.08.2016
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
08.09.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe der Stadt Erftstadt
Strukturierte Qualitätsbewertungen in den Handlungsfeldern Jugendgerichtshilfe,
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die strukturierten Qualitätsbewertungen in den Handlungsfeldern Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung werden beschlossen.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragte am 10.07.2013 die Verwaltung des Jugendamtes mit der
Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung des § 79a SGB VIII (V 288/2013).
Mit der Vorlage 538/2014 wurde der Jugendhilfeausschuss am 04.02.2015 über die Schritte zur
Umsetzung des § 79 a SGB VIII informiert.
Die drei Arbeitsgruppen hatten für ihre Handlungsfelder die zu prüfenden Qualitätskriterien entwickelt, die der Jugendhilfeausschuss auf Grundlage der Vorlage 363/2015 erörtert und beschlossen
hat.
Gemäß dem Konzept zur Qualitätsentwicklung werden nun für zwei Kriterien je Handlungsfeld die
strukturierten Qualitätsbewertungen zum Beschluss vorgelegt.
Weitere Aufgabe des Jugendhilfeausschuss ist die Auswertung dieser Ergebnisse der Steuerungsgruppe und der Arbeitsgruppen, in ihren Konsequenzen für die Jugendhilfeplanung und die
Entscheidung über das weitere Vorgehen.
In Vertretung
(Lüngen)
-2-