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Beschlussvorlage (Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe der Stadt Erftstadt Strukturierte Qualitätsbewertungen in den Handlungsfeldern Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
07.04.16, 15:01
Aktualisiert
04.05.16, 16:07
Beschlussvorlage (Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe der Stadt Erftstadt
Strukturierte Qualitätsbewertungen in den Handlungsfeldern Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung) Beschlussvorlage (Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe der Stadt Erftstadt
Strukturierte Qualitätsbewertungen in den Handlungsfeldern Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 176/2016 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 17.03.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 19.04.2016 vorberatend Unterausschuss Jugendhilfeplanung 31.08.2016 vorberatend Jugendhilfeausschuss 08.09.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe der Stadt Erftstadt Strukturierte Qualitätsbewertungen in den Handlungsfeldern Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die strukturierten Qualitätsbewertungen in den Handlungsfeldern Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung werden beschlossen. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss beauftragte am 10.07.2013 die Verwaltung des Jugendamtes mit der Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung des § 79a SGB VIII (V 288/2013). Mit der Vorlage 538/2014 wurde der Jugendhilfeausschuss am 04.02.2015 über die Schritte zur Umsetzung des § 79 a SGB VIII informiert. Die drei Arbeitsgruppen hatten für ihre Handlungsfelder die zu prüfenden Qualitätskriterien entwickelt, die der Jugendhilfeausschuss auf Grundlage der Vorlage 363/2015 erörtert und beschlossen hat. Gemäß dem Konzept zur Qualitätsentwicklung werden nun für zwei Kriterien je Handlungsfeld die strukturierten Qualitätsbewertungen zum Beschluss vorgelegt. Weitere Aufgabe des Jugendhilfeausschuss ist die Auswertung dieser Ergebnisse der Steuerungsgruppe und der Arbeitsgruppen, in ihren Konsequenzen für die Jugendhilfeplanung und die Entscheidung über das weitere Vorgehen. In Vertretung (Lüngen) -2-