Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
124 kB
Datum
01.06.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
04.05.16, 16:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 188/2016
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -82- Datum: 24.03.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Beratungsfolge geändert
Ratsbüro 02.05.2016
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Termin
27.04.2016
zur Kenntnis
Jugendhilfeausschuss
01.06.2016
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. 1) Darstellung eines Konzepts zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Erftstadt 2) Darstellung der Konsequenzen, wenn das Projekt aus
der V 51/2016 nicht realisiert wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Jugendhilfeausschuss am 06.05.2015 und folgend mit den Vorlagen 548/2015 und 42/2016 hat
die Verwaltung bereits sehr umfassend über die aktuellen Neuregelungen, den Sachstand und das
konzeptionelle Vorgehen bezogen auf die unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge (umF) informiert.
Die Vergabevorlage 51/2016 wurde vom Eigenbetrieb Immobilien erstellt.
Für den Bereich der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge ist ein Handlungsleitfaden entwickelt
worden, der dieser Vorlage beigefügt ist. In diesem Handlungsleitfaden werden auch die Betreuungsangebote für diese Personengruppe dargestellt. Diese reichen von ambulanten Hilfen, Clea-
ringmaßnahmen, familiären und stationären Unterbringungen sowie Inobhutnahmen nach § 42 und
§ 42 a SGB VIII.
Im Amt für Jugend und Familie ist unter der Beteiligung der Erziehungsberatungsstelle und der
Ehrenamtskoordination der evangelischen Kirche eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Mit unterschiedlichen Trägern finden regelmäßige Gespräche über die Bedarfe sowie den Ausbau und
die Weiterentwicklung statt. Die Jugendämter des Rhein Erft Kreises, die mit dem CJG Kinderheim
St. Gereon einen Kooperationsvertrag haben, führen mit dieser Einrichtung ebenfalls regelmäßige
Gespräche über den Ausbau und die Bedarfe. Interkommunale Kooperationen zur Versorgung der
umF sind ausdrücklich vom Gesetzgeber erwünscht.
Vorläufige Inobhutnahmen im Rahmen des § 42 a SGB VIII sind in den letzten Monaten im Rahmen der Notaufnahmestelle des Landes in Friesheim bzw. Erp erforderlich gewesen und sind teilweise vereinzelt noch zu erwarten. Diese Personen sind oft im Verbund mit Familienmitgliedern,
Bekannten oder Fluchtgemeinschaften hier angetroffen worden und konnten häufig in diesem Verbund auch belassen werden. Die Einrichtung einer Amtsvormundschaft war in allen Fällen erforderlich.
Bezüglich der Unterbringung von umF gibt es folgende Kooperationen und Vorhaben:
CJG Kinderheim St. Gereon, Ausbau des dortigen Angebotes im Rahmen der §§ 34 und 42
SGB VIII. Hier sind zusätzliche Kapazitäten auf dem Gelände in Bergheim, in Bedburg sowie in weiteren Objekten geschaffen worden. Derzeit werden über die Einrichtung 50 unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge betreut.
CJG Kinderheim St. Gereon und SKFM e.V., die Einrichtung stationärer Betreuungsangebote im Kämischhof in Gymnich wurde aktuell geprüft. Der SKFM e.V. hat sich jedoch in
der letzten Woche für eine andere Nutzung der Räumlichkeiten im Kämischhof entschieden.
Pflegekinderdienst Ausbau von familiären Angeboten in Paten(Gast-)familien, Bereitschaftsfamilien gemäß § 42 und § 42 a oder Pflegefamilien gemäß § 33 SGB VIII.
Die Umwandlung der bisherigen Appartements im Jugendzentrum Köttingen, für insgesamt
6 umF ist erfolgt.
„Mio Familienhilfe“,ambulante Hilfen und ggf. betreutes Wohnen.
„Auf Achse e.V.“, eine Bestandsimmobilie der Stadt Brühl soll in Abstimmung mit den Jugendämtern des südlichen Erftkreises zu einer Inobhutnahmestelle für 8-10 UMF umgebaut
werden. Ein Ortstermin mit der Heimaufsicht des LVR unter Beteiligung der Jugendämter
Brühl und Erftstadt ist bereits erfolgt. Der LVR hat seine grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Trägerseits wird dieses Objekt wegen der günstigen Verkehrsanbindung am Bahnhof Brühl Nord favorisiert. Aus Sicht der Jugendämter kann dort mit dem Träger eine erste,
kurzfristige Maßnahme umgesetzt werden. Es handelt sich um eine Bestandsimmobilie in
der bereits früher Jugendhilfeangebote untergebracht gewesen sind.
Für das Objekt in der Herriger Straße wurden dem möglichen Investor der Kontakt zu zwei interessierten Jugendhilfeträgern, dem CJG St. Gereon sowie dem Kölner Träger „Auf Achse e.V., im
Oktober bzw. November, vermittelt. Das Kinderheim CJG St. Gereon hat zwischenzeitlich mitgeteilt, seine Schwerpunkte auf andere Objekte im Kreis zu legen. Der Träger „Auf Achse e.V.“ hat
sich aus den bereits beschriebenen Gründen für das Objekt in Brühl entschieden aber grundsätzlich sein Interesse bekundet, ggf. in 1 ½ Jahren auch ein bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot an
dem möglichen Standort in Lechenich zu eröffnen.
Aktuell müssen von der Stadt Erftstadt 38 umF aufgenommen werden. Die Versorgung der derzeit
28 umF ist der beigefügten Liste zu entnehmen. Gemäß der Quote wird die Verteilung von weiteren 10 Jugendlichen erwartet. Der Betreuungsrahmen richtet sich nach den individuellen Bedarfen
der Jugendlichen.
NRW hat derzeit eine Fehlquote von -1.164 umF, aktuell haben auch alle Jugendämter des Kreises ihre Quoten noch nicht erreicht. Derzeit sind die Zahlen von neuen, unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen leicht rückläufig.
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In der Kürze der Zeit konnten bereits zahlreiche Betreuungskapazitäten geschaffen werden. Für
Erftstadt hat sich positiv ausgewirkt, dass eine große Zahl der umF im Verbund versorgt werden
konnte und nicht in stationäre Jugendhilfen vermittelt werden mussten. Diese Situation wird sich
verändern und es werden bei bleibend hohen Fallzahlen weitere Kapazitäten geschaffen werden
müssen. Insoweit ist der Bedarf für weitere Betreuungsangebote vorhanden und es ist aus Sicht
der Verwaltung notwendig, auch in Erftstadt weitere Ressourcen zu schaffen.
In Vertretung
(Lüngen)
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