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Antrag (Antrag bzgl. 1) Darstellung eines Konzepts zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Erftstadt 2) Darstellung der Konsequenzen, wenn das Projekt aus der V 51/2016 nicht realisiert wird.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
124 kB
Datum
01.06.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
04.05.16, 16:07
Antrag (Antrag bzgl. 1) Darstellung eines Konzepts zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Erftstadt  2) Darstellung der Konsequenzen, wenn das Projekt aus der V 51/2016 nicht realisiert wird.) Antrag (Antrag bzgl. 1) Darstellung eines Konzepts zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Erftstadt  2) Darstellung der Konsequenzen, wenn das Projekt aus der V 51/2016 nicht realisiert wird.) Antrag (Antrag bzgl. 1) Darstellung eines Konzepts zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Erftstadt  2) Darstellung der Konsequenzen, wenn das Projekt aus der V 51/2016 nicht realisiert wird.)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 188/2016 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - -82- Datum: 24.03.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Beratungsfolge geändert Ratsbüro 02.05.2016 gez. Feldmann Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Termin 27.04.2016 zur Kenntnis Jugendhilfeausschuss 01.06.2016 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. 1) Darstellung eines Konzepts zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Erftstadt 2) Darstellung der Konsequenzen, wenn das Projekt aus der V 51/2016 nicht realisiert wird. Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Jugendhilfeausschuss am 06.05.2015 und folgend mit den Vorlagen 548/2015 und 42/2016 hat die Verwaltung bereits sehr umfassend über die aktuellen Neuregelungen, den Sachstand und das konzeptionelle Vorgehen bezogen auf die unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge (umF) informiert. Die Vergabevorlage 51/2016 wurde vom Eigenbetrieb Immobilien erstellt. Für den Bereich der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge ist ein Handlungsleitfaden entwickelt worden, der dieser Vorlage beigefügt ist. In diesem Handlungsleitfaden werden auch die Betreuungsangebote für diese Personengruppe dargestellt. Diese reichen von ambulanten Hilfen, Clea- ringmaßnahmen, familiären und stationären Unterbringungen sowie Inobhutnahmen nach § 42 und § 42 a SGB VIII. Im Amt für Jugend und Familie ist unter der Beteiligung der Erziehungsberatungsstelle und der Ehrenamtskoordination der evangelischen Kirche eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Mit unterschiedlichen Trägern finden regelmäßige Gespräche über die Bedarfe sowie den Ausbau und die Weiterentwicklung statt. Die Jugendämter des Rhein Erft Kreises, die mit dem CJG Kinderheim St. Gereon einen Kooperationsvertrag haben, führen mit dieser Einrichtung ebenfalls regelmäßige Gespräche über den Ausbau und die Bedarfe. Interkommunale Kooperationen zur Versorgung der umF sind ausdrücklich vom Gesetzgeber erwünscht. Vorläufige Inobhutnahmen im Rahmen des § 42 a SGB VIII sind in den letzten Monaten im Rahmen der Notaufnahmestelle des Landes in Friesheim bzw. Erp erforderlich gewesen und sind teilweise vereinzelt noch zu erwarten. Diese Personen sind oft im Verbund mit Familienmitgliedern, Bekannten oder Fluchtgemeinschaften hier angetroffen worden und konnten häufig in diesem Verbund auch belassen werden. Die Einrichtung einer Amtsvormundschaft war in allen Fällen erforderlich. Bezüglich der Unterbringung von umF gibt es folgende Kooperationen und Vorhaben:       CJG Kinderheim St. Gereon, Ausbau des dortigen Angebotes im Rahmen der §§ 34 und 42 SGB VIII. Hier sind zusätzliche Kapazitäten auf dem Gelände in Bergheim, in Bedburg sowie in weiteren Objekten geschaffen worden. Derzeit werden über die Einrichtung 50 unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge betreut. CJG Kinderheim St. Gereon und SKFM e.V., die Einrichtung stationärer Betreuungsangebote im Kämischhof in Gymnich wurde aktuell geprüft. Der SKFM e.V. hat sich jedoch in der letzten Woche für eine andere Nutzung der Räumlichkeiten im Kämischhof entschieden. Pflegekinderdienst Ausbau von familiären Angeboten in Paten(Gast-)familien, Bereitschaftsfamilien gemäß § 42 und § 42 a oder Pflegefamilien gemäß § 33 SGB VIII. Die Umwandlung der bisherigen Appartements im Jugendzentrum Köttingen, für insgesamt 6 umF ist erfolgt. „Mio Familienhilfe“,ambulante Hilfen und ggf. betreutes Wohnen. „Auf Achse e.V.“, eine Bestandsimmobilie der Stadt Brühl soll in Abstimmung mit den Jugendämtern des südlichen Erftkreises zu einer Inobhutnahmestelle für 8-10 UMF umgebaut werden. Ein Ortstermin mit der Heimaufsicht des LVR unter Beteiligung der Jugendämter Brühl und Erftstadt ist bereits erfolgt. Der LVR hat seine grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Trägerseits wird dieses Objekt wegen der günstigen Verkehrsanbindung am Bahnhof Brühl Nord favorisiert. Aus Sicht der Jugendämter kann dort mit dem Träger eine erste, kurzfristige Maßnahme umgesetzt werden. Es handelt sich um eine Bestandsimmobilie in der bereits früher Jugendhilfeangebote untergebracht gewesen sind. Für das Objekt in der Herriger Straße wurden dem möglichen Investor der Kontakt zu zwei interessierten Jugendhilfeträgern, dem CJG St. Gereon sowie dem Kölner Träger „Auf Achse e.V., im Oktober bzw. November, vermittelt. Das Kinderheim CJG St. Gereon hat zwischenzeitlich mitgeteilt, seine Schwerpunkte auf andere Objekte im Kreis zu legen. Der Träger „Auf Achse e.V.“ hat sich aus den bereits beschriebenen Gründen für das Objekt in Brühl entschieden aber grundsätzlich sein Interesse bekundet, ggf. in 1 ½ Jahren auch ein bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot an dem möglichen Standort in Lechenich zu eröffnen. Aktuell müssen von der Stadt Erftstadt 38 umF aufgenommen werden. Die Versorgung der derzeit 28 umF ist der beigefügten Liste zu entnehmen. Gemäß der Quote wird die Verteilung von weiteren 10 Jugendlichen erwartet. Der Betreuungsrahmen richtet sich nach den individuellen Bedarfen der Jugendlichen. NRW hat derzeit eine Fehlquote von -1.164 umF, aktuell haben auch alle Jugendämter des Kreises ihre Quoten noch nicht erreicht. Derzeit sind die Zahlen von neuen, unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen leicht rückläufig. -2- In der Kürze der Zeit konnten bereits zahlreiche Betreuungskapazitäten geschaffen werden. Für Erftstadt hat sich positiv ausgewirkt, dass eine große Zahl der umF im Verbund versorgt werden konnte und nicht in stationäre Jugendhilfen vermittelt werden mussten. Diese Situation wird sich verändern und es werden bei bleibend hohen Fallzahlen weitere Kapazitäten geschaffen werden müssen. Insoweit ist der Bedarf für weitere Betreuungsangebote vorhanden und es ist aus Sicht der Verwaltung notwendig, auch in Erftstadt weitere Ressourcen zu schaffen. In Vertretung (Lüngen) -3-