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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 74, E.-Blessem, Von-Stephan-Straße Antrag für eine Änderung des Bebauungsplans)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
12.05.16, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 74, E.-Blessem, Von-Stephan-Straße 
Antrag für eine Änderung des Bebauungsplans) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 74, E.-Blessem, Von-Stephan-Straße 
Antrag für eine Änderung des Bebauungsplans)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 200/2016 Az.: 61. 21-20 / 74A Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 05.04.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Die Beratungsfolge wurde wegen eines Vertagungsantrags durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 26.04.2016 Rat 27.04.2016 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 07.06.2016 vorberatend Rat 28.06.2016 beschließend Betrifft: Bebauungsplan Nr. 74, E.-Blessem, Von-Stephan-Straße Antrag für eine Änderung des Bebauungsplans Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Dem Antrag vom 08.03.2016 auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 74, E.-Blessem, VonStephan-Straße wird gefolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung vorzubereiten. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 74 ist seit dem 22.11.1977 rechtskräftig. Die vom Antrag betroffenen Flurstücke 1784, 1785 und 1786 sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes aufgrund der damals noch projektierten B265n , Ortsumgehung Liblar, lediglich als Flächen des Allgemeinen Wohngebiets, nicht jedoch als überbaubare Flächen festgesetzt worden (siehe Anlage Ausschnitt BP 74). Derzeit werden sie als Plantage für Weihnachtsbaumkulturen genutzt. Mit dem Schreiben vom 08.03.2016 (siehe Anlage) beantragen die Eigentümer, für die genannten Grundstücke Baurecht zu schaffen. Im Bereich der Trasse der Bundesstraß2 265 gilt gemäß Bundesfernstraßengesetz eine Abstandszone von 20m vom Fahrbahnrand aus gesehen, in der keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen (siehe Anlageplan). Zwischen dieser Abstandszone und den vorhandenen Erschließungsanlagen der Von-Stephan-Straße sind Flächenpotenziale vorhanden, auf denen eine dem Umfeld entsprechende Wohnbebauung denkbar wäre. Auch eine Einbeziehung der städtischen Flurstücke 1789 und 1790 in die Planung und die Schaffung einer fußläufigen Verbindung vom Wendehammer der Von-Stephan-Straße und Frauenthaler Straße kann geprüft werden. Etwaige Kosten für Gutachten sind von den Antragstellern zu übernehmen. Anlagen . Antrag . Anlageplan . Ausschnitt BP 74 In Vertretung (Hallstein) -2-