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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
174 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
05.11.15, 15:02
Aktualisiert
18.05.16, 15:01
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 472/2015 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 29.09.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 18.11.2015 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 03.03.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 191.185,- € X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt festgestellt: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 15.759.160,- € 1.143.579,- € Verlust im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 1.1.2 1.1.3 1.1.4 11.507.608,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 5.800.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 1.020.000,- € 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 40.015,- € Gewinn 1.2.2 1.2.3 2.024.005,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 4.144.201,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. Begründung: -2- Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen. Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2016 folgende Schwerpunkte gesetzt werden: - Durchführung der im Jahr 2016 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Umsetzung des Nutzungskonzeptes für die Gebäude der ehemaligen Hauptschule Liblar und Erstellung eines Sanierungskonzeptes für das Schulzentrum Lechenich, - Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für die der Stadt Erftstadt zugewiesenen Asylbewerber, - Vermarktung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 165, ErftstadtBliesheim, - Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet Friesheim. In den vergangenen Jahren haben die Mitarbeitenden des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft in erheblichem Umfang Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Dazu wird auf die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II, auf die Erweiterung zahlreicher Kindergärten im Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung und auf die Sanierung der Realschule Liblar verwiesen. Mit der Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Hauptschule Liblar und weiteren umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen Schulen sind auch in den kommenden Jahren umfangreiche Aufgaben zu bewältigen. Die Unterbringung von Asylbegehrenden hat die Stadt Erftstadt im Jahr 2015 stark in Anspruch genommen. Auch im Jahr 2016 werden in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen erforderlich sein. Derzeit wird ein Konzept für die langfristige Unterbringung von Asylbegehrenden erstellt. In den Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorsorglich Mittel in Höhe von 2.000.000,- € zum Bau von Unterkünften eingestellt. Bereits im Jahr 2012 hatte ich darauf hingewiesen, dass in Verbindung mit dem „UrsprungsHaushaltssicherungskonzept“, welches die Stadt Erftstadt aufstellen musste, beschlossen wurde, einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung des Wohnungsbestandes zur Sanierung des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur Verbesserungen der Wohnungen wurden seither nicht mehr getätigt. Zur Sicherung der Einnahmen aus dem Mietwohnungsbestand müssen die Objekte in einem vermietbaren Zustand gehalten werden. Auch im Jahr 2016 ist es noch nicht möglich, die dazu erforderlichen Investitionen in diesem Bereich zu realisieren. Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen verwiesen. (Hallstein) -3-