Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
174 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
05.11.15, 15:02
Aktualisiert
18.05.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 472/2015
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 29.09.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
18.11.2015
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
03.03.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
08.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
191.185,- €
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt
festgestellt:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
15.759.160,- €
1.143.579,- €
Verlust
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
1.1.2
1.1.3
1.1.4
11.507.608,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
5.800.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
1.020.000,- €
1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
40.015,- €
Gewinn
1.2.2
1.2.3
2.024.005,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
4.144.201,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
3.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
2. Erfolgs- und Vermögenspläne
2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau
und Gebäudewirtschaft wird beschlossen.
2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen.
3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen.
Begründung:
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Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen.
Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2016 folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Durchführung der im Jahr 2016 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den
Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Umsetzung des Nutzungskonzeptes für die
Gebäude der ehemaligen Hauptschule Liblar und Erstellung eines Sanierungskonzeptes für
das Schulzentrum Lechenich,
- Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für die der Stadt Erftstadt zugewiesenen Asylbewerber,
- Vermarktung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 165, ErftstadtBliesheim,
- Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet
Friesheim.
In den vergangenen Jahren haben die Mitarbeitenden des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft in
erheblichem Umfang Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Dazu wird auf die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II, auf die Erweiterung zahlreicher Kindergärten im Rahmen des
Ausbaus der U3-Betreuung und auf die Sanierung der Realschule Liblar verwiesen. Mit der Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Hauptschule Liblar und weiteren umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen Schulen sind auch in den kommenden Jahren umfangreiche Aufgaben zu bewältigen.
Die Unterbringung von Asylbegehrenden hat die Stadt Erftstadt im Jahr 2015 stark in Anspruch genommen. Auch im Jahr 2016 werden in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen erforderlich sein.
Derzeit wird ein Konzept für die langfristige Unterbringung von Asylbegehrenden erstellt. In den
Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorsorglich Mittel in Höhe von 2.000.000,- € zum Bau von
Unterkünften eingestellt.
Bereits im Jahr 2012 hatte ich darauf hingewiesen, dass in Verbindung mit dem „UrsprungsHaushaltssicherungskonzept“, welches die Stadt Erftstadt aufstellen musste, beschlossen wurde,
einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung des Wohnungsbestandes zur Sanierung
des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur Verbesserungen der Wohnungen wurden
seither nicht mehr getätigt. Zur Sicherung der Einnahmen aus dem Mietwohnungsbestand müssen
die Objekte in einem vermietbaren Zustand gehalten werden. Auch im Jahr 2016 ist es noch nicht
möglich, die dazu erforderlichen Investitionen in diesem Bereich zu realisieren.
Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen
verwiesen.
(Hallstein)
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