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Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2015 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
01.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
19.05.16, 15:02
Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2015 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt) Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2015 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 261/2016 Az.: 51 22-60 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 11.05.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 01.06.2016 Bemerkungen beschließend Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2015 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 2.519,36 0,00 Folgekosten in €: ca. 2.500,00 jährlich Kostenträger: Sachkonto: 060 362 010 5381000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2015 in Höhe von 2.519,36 €. Begründung: Mit Vertrag vom 10.11.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache, Poststraße 4 in Erftstadt-Liblar überlassen. Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr, Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die tatsächliche Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt Erftstadt (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft). Nach § 3 Absatz 3 des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend und Familie) dem Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird. Es war seinerzeit Wille des Ausschusses, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu belasten. Die Nebenkosten für das Jahr 2015 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft vom 10.05.2016: 2.819,36 €. In Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie seit 2012 bereit, jährlich 300,00 € der Betriebskosten selbst zu tragen. Somit beträgt der Zuschuss 2.519,36 €. In Vertretung (Lüngen) -2-