Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
01.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
19.05.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 261/2016
Az.: 51 22-60
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 11.05.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
01.06.2016
Bemerkungen
beschließend
Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2015 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
2.519,36
0,00
Folgekosten in €:
ca. 2.500,00 jährlich
Kostenträger:
Sachkonto:
060 362 010
5381000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der
Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2015 in Höhe von 2.519,36 €.
Begründung:
Mit Vertrag vom 10.11.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend
abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache,
Poststraße 4 in Erftstadt-Liblar überlassen.
Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr,
Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die tatsächliche
Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt Erftstadt (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft). Nach § 3 Absatz 3 des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend und Familie) dem
Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden
Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird.
Es war seinerzeit Wille des Ausschusses, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu
belasten.
Die Nebenkosten für das Jahr 2015 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft vom 10.05.2016: 2.819,36 €.
In Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie seit 2012 bereit, jährlich 300,00 € der Betriebskosten
selbst zu tragen. Somit beträgt der Zuschuss 2.519,36 €.
In Vertretung
(Lüngen)
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