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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Betreuungsituation in den Kindertageseinrichtungen und der Integration von Flüchtlingskindern)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
208 kB
Datum
01.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
19.05.16, 15:02
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Betreuungsituation in den Kindertageseinrichtungen und der Integration von Flüchtlingskindern) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Betreuungsituation in den Kindertageseinrichtungen und der Integration von Flüchtlingskindern) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Betreuungsituation in den Kindertageseinrichtungen und der Integration von Flüchtlingskindern)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 68/2016 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 26.01.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 01.06.2016 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Betreuungsituation in den Kindertageseinrichtungen und der Integration von Flüchtlingskindern Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die aktuelle Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung in Erftstadt (V 29/2016) greift das Thema der Flüchtlingskinder von 0 bis 6 Jahren und deren Betreuungssituation explizit in einem eigenen Kapitel (3.7.) auf, da die Flüchtlingssituation natürlich auch Einfluss auf alle Felder der Kinder und Jugendhilfe hat. Die Auswirkungen des Zuzugs von Flüchtlingen mit einer erhöhten Nachfrage und der Notwendigkeit einer spezifischen Betreuung hat die Jugendhilfe zu berücksichtigen. Denn gemäß § 24 SGB VIII haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Grundsätzlich werden die Flüchtlinge/Asylbewerber*innen im Rahmen der Feststellung der Erftstädter Bevölkerungszahlen bei der jährlichen Kinderbetreuungsplanung, d. h. bei der Bedarfsberechnung bezüglich benötigter Kindergarten- und Tagespflegeplätze berücksichtigt. Mit Bezug hierauf können die Fragen zur Betreuungssituation in Kitas und in Verbindung mit der Integration von Flüchtlingskindern zusammengefasst wie folgt beantwortet werden: 1. Konzept zur Integration von Flüchtlingskindern Aus fachlicher Sicht ist u.a. anzustreben, Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien so schnell wie möglich ein Betreuungsangebot zu machen und einen Übergang in ein Regelangebot zu gewährleisten, um eine gesellschaftliche Integration optimaler fördern zu können. Dabei ist die besondere Situation der Familien mit einem spezifischen Betreuungsbedarf zu berücksichtigen. Diese ist u. a. gekennzeichnet durch  die Bedürfnisse der Flüchtlingsfamilien (Herkunft: soziale, kulturelle, persönliche Hintergründe, Trauma-Bewältigung…)  die Funktion der Unterkunft (Wohnsituation, Verweildauer, Bleibeperspektive…)  die Einbindung der Unterkunft in den Sozialraum (Sozialkontakte, Integration, eingeschränkte Mobilität…) Eine wohnortnahe Versorgung und Betreuung ist bei diesen Familien aufgrund eingeschränkter Mobilität besonders zu beachten. Um vorhandenen Bedarfen nach Betreuung von Kindern in dem Altersbereich von 0 bis 6 Jahren zu begegnen, sollen in Erftstadt Eltern-Kind-Gruppen, als sogenannte „Brückenprojekte“ für ca. sechs Stunden pro Woche angeboten werden. Dieses Angebot wird zunächst bis 2016 durch Projektmittel des Landes aus dem Programm “Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder in Flüchtlingsfamilien“ finanziert. Diese Gruppen sollen starten, sobald die Finanzierungszusage des Landes vorliegt. Geplant sind fünf Maßnahmen mit insgesamt 35 Kindern (ca. 5 – 10 Kinder pro Gruppe). Diese Projekte werden in Kooperation mit drei Familienzentren, einer Kindertageseinrichtung und einer Grundschule umgesetzt. Ggf. wird eine sechste Maßnahme umgesetzt, wenn der Förderantrag im Rahmen des Sonderprogramms Flüchtlinge für die ehemalige Hauptschule erfolgreich ist. 2. Aufnahmezeitpunkt von Flüchtlingskindern Einzige Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen und sonstige Aufgaben aus dem SGB VIII ist, dass sich das Kind in einem Vertragsstaat des Haager Kinderschutzübereinkommens (KSÜ) aufhält. Da Deutschland das KSÜ ratifiziert hat und somit Vertragsstaat ist, reicht es aus, dass sich das Kind in Deutschland aufhält, um einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz zu haben. Dies bedeutet, dass die besagten Kinder einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben. Eine Aufnahme kann demzufolge jederzeit erfolgen, sobald ein geeigneter Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Zurzeit besteht (noch) eine geringe Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren. Dies liegt möglicherweise an der spezifischen Situation, in der die Familien sich befinden bzw. eventuell an kulturellen Unterschieden. Bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren sind deutlichere Bedarfe seitens der Kindeseltern festzustellen. Diese Kinder kommen genau wie andere Kinder über das normale Anmeldeverfahren bzw. Vergabeverfahren (mit Unterstützung der entsprechenden Hilfssysteme) in die Erftstädter Kindertageseinrichtungen. 3. Anzahl aufzunehmender Flüchtlingskinder -2- Von den 647 Flüchtlingen (Stand: 04.12.2015), die zurzeit in städtischen Unterkünften leben, sind 88 Kinder (13,6%) zwischen 0 bis 6 Jahre alt. Davon sind 54 Kinder zwischen 0 und 3 Jahre alt (8,3%) und 34 Kinder sind zwischen 3 und 6 Jahre (5,3%) alt. Falls die Flüchtlingszahlen in dem Maß weiter steigen – wie verschiedene Prognosen das für die nächsten Monate bzw. Jahre vorhersagen – und sich als weiterer verschärfender Faktor die Bedarfslage bei der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren von Flüchtlingen verändert (d. h. dass auch für diesen Altersbereich Rechtsansprüche umzusetzen sein werden), wird dies das Erftstädter Betreuungssystem für Kinder von 0 bis 6 Jahren vor große zusätzliche Herausforderungen stellen. 4. Aktuelle Stellen-/Springerbesetzung in städtischen Kitas Der Fachkräftemangel wird für alle Träger von Kinderbildungseinrichtungen immer deutlicher spürbar. Die drei Springkraftstellen sind derzeit besetzt. Weitere 9 offene Stellen sind derzeit ausgeschrieben. Für zukünftig freiwerdende Stellen wird auf Facebook und diversen Internet Stellenbörsen um Initiativbewerbungen geworben. 5. Eignung des Personals für Integration in Kita-Gruppen Fortbildungen zur Elternbegleitung, vom Bundesministerium finanziert und zertifiziert, werden seit 2015/16 von den Fachkräften der städt. Kita´s absolviert. Schwerpunkte sind dabei unter anderem multi- und interkulturelle Hintergründe. Das eigene Fortbildungsbudget konnte aufgrund der schwierigen Haushaltslage nicht erweitert werden. 6. Stundenweise Nutzungsmöglichkeit von Einrichtungen an Nachmittagen für ElternKind-Betreuung Aufgrund der gestiegenen Buchungszeiten stehen nachmittags in den Einrichtungen nur bedingt Räumlichkeiten zur Verfügung. Ebenso muss die Finanzierung und die personelle Ausstattung dieser zusätzlichen Angebote sichergestellt sein. So finden interkulturelle Spielkreise für Eltern und Kinder bereits seit 2007 regelmäßig in den Familienzentren Köttingen und Liblar, Willy-Brandt-Str. statt. Des Weiteren werden Sprachkurse für Eltern mit Kleinkindern in Familienzentren angeboten. Der Aufbau von Eltern-Kind Angeboten ist ebenfalls im Rahmen des Sonderprogramms "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" in der ehemaligen Hauptschule geplant. Vorgesehen ist hier auch die Einbindung von ehrenamtlichen Unterstützern. In Vertretung (Lüngen) -3-