Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
173 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
18.07.16, 13:17
Aktualisiert
18.07.16, 13:17
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NIEDERSCHRIFT
über die 15. Sitzung des Rates am 05.07.2016 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
19:55 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten
1. Bartels, Ulrich
2. Bell, Thomas Alfred
3. Borsch, Georg
4. Daniel, Jakob Edmund
5. Dibowski, Frank
6. Dürholt, Horst
7. Fuchs, Brigitte
8. Germann, Wolfgang
9. Grömping, Christian
10. Hoever, Willi
11. Jansen, Reiner Peter
12. Kirchner, Günter
13. Kohn, Tobias
14. Lamsfuß, Michael
15. Mehrens, Martin
16. Michalowski, Karl
17. Milischewski, Christof
18. Müller, Ludger
19. Ohlert, Bernhard Chrysanthus
20. Pfennings, Ingo
21. Rosenberger, Bruno
22. Schmidt, Dr. Uwe
23. Schmitz, Josef
24. Schumacher, Wilfried
25. Terschanski, Frank
26. Terspecken, Sabine
27. Zimmermann, André
28. Zwingmann, Claudia
Entschuldigt fehlen:
Krauß, Harald
Kremer, Eberhard
Ruß, Helmut
Schmitz, Anton
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Orth, Hans
2. Hochgürtel, Marita
3. Ley, Ulrich
4. Reidenbach, Kurt
5. Dederichs, Hans-Josef
6. Schulz, Erika
7. Schäfer, Hans Georg
8. Scheuren, Marliese
9. Malburg, Berthold
10. Haltenhof, Carmen
11. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Frau Röder von der örtlichen Presse
12 Zuhörer
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Rates vom 10.05.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung
nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der
Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Fragestunde für Einwohner;
Erläuterung: Hierzu wird auf § 18 der Geschäftsordnung verwiesen.
Der Verwaltung liegen keine Anfragen vor. Auch aus dem Zuhörerraum werden keine Anfragen
gestellt.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 570-X
Beschwerde gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, fragt nach, warum Namen und Anschrift des Beschwerdeführers anonymisiert seien. Ohne den Namen zu kennen könne er nicht über die Vorlage
beraten und beschließen. Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs, SPD- Fraktion, unterstützt den Einwand von Herrn Bell.
Die Verwaltung erklärt, dass die Daten aus Gründen des Datenschutzes geschwärzt wurden. Es
lägen Urteile und Entscheidungen vor, wonach eine Veröffentlichung im Internet unzulässig sei.
Auf Anfrage hin sagt die Verwaltung zu, diese Entscheidungen als Anlage dieser Niederschrift beizufügen (= Anlage 1a und 1b der Niederschrift).
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 2
Hinweis:
Wie aus den beigefügten Unterlagen zu ersehen ist, liegt das Problem in der Veröffentlichung der
Daten speziell im Internet bzw. darin, die Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht der Veröffentlichung entgegen. Der Petent/Beschwerdeführer müsste einer Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.
In der Sitzung selbst könnte aber der Name des Petenten/Beschwerdeführers genannt werden,
soweit nicht Geheimhaltungsgründe bestehen (§ 30 GO NRW).
Die Verwaltung bietet daher an, zukünftig Ratsvorlagen, die sich mit Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW befassen, weiterhin anonym zu verfassen und auch in der Anlage die
Daten zu schwärzen, da Ratsvorlage und Anlage im Netz veröffentlicht werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung eine zweite nichtöffentliche Anlage für die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger beifügen, aus der die Daten des Petenten/Beschwerdeführers hervorgehen.
Beschluss mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 9 Enthaltungen:
Dem mit der vorliegenden Beschwerde nach § 24 GO i. V. m. § 4 Hauptsatzung verbunden Antrag,
auf die Erhöhung der Grundsteuer B zu verzichten, kann unter Hinweis auf den vom Rat beschlossenen verbindlichen Handlungsrahmen des Haushaltssicherungskonzeptes nicht entsprochen
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschwerdeführer/Antragsteller über den Beschluss
in Kenntnis zu setzen.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 366-X/Z-2
Gesamtabschluss 2013
hier: Zuleitung des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung
und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW
Beschluss mit 28 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:
Der Rat nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2013 mit einer
Bilanzsumme von 217.409.660,87 € sowie in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung
dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 2.904.237,75 €. Der Gesamtjahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
2. Dem Bürgermeister wird gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt.
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 449-X/Z-2
Gesamtabschluss 2014
hier: Zuleitung des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung
und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW
Beschluss mit 28 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:
Der Rat nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 3
1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2014 mit einer
Bilanzsumme von 213.537.566,20 € sowie in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung
dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 4.358.172,55 €. Der Gesamtjahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
2. Dem Bürgermeister wird gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt.
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 77-X/Z-4
1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung);
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der Betriebsferien der Fa. Druckerei Heinen die
Veröffentlichung der Verordnung zu einem anderen Zeitpunkt als ursprünglich geplant erfolgen
müsse und somit Artikel 3 der Verordnung, sowie der letzte Satz des Beschlusstextes angepasst
werden müssten.
Der geänderte Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gestellt.
Einstimmiger Beschluss:
Der als Anlage beigefügte Entwurf der 1. Verordnung zur Änderung der Parkgebührenordnung (=
Anlage A der Originalniederschrift) wird beschlossen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Ausdehnung des Anwohnerparkens, Umprogrammierung der Automaten etc. zu veranlassen und die Verordnung nach
Erledigung der Umstellungsarbeiten zu verkünden. Die Verordnung tritt am 11.08.2016 in Kraft.
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 39-X/Z-3
Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2013-2022;
hier: Aufgabe der Dorfgemeinschaftshäuser
Einstimmiger Beschluss:
1.
Den von der Verwaltung genannten Zielsetzungen für die anstehenden Gespräche mit den
Ortskartellen Lethert und Mahlberg wird zugestimmt.
2.
Der Verlängerung der vertraglichen Regelung mit der Dorfgemeinschaft Ohlerath wird zugestimmt.
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 566-X
Bestellung von Mitgliedern für die Gesellschafterversammlung der NeT
Einstimmiger Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Mitglieder für die Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH zu bestellen:
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 4
Position
Bürgermeisterin/Allgemeiner
Vertreter / Erster stellvertr.
Bürgermeister, gleichzeitig als
Stimmführer/in
Vertreter des Fachausschusses
Verwaltungsmitarbeiter
Vertreter
Sabine Preiser-Marian
Stellvertretende Vertreter
Hans-Orth
Ludger Müller
Eberhard Kremer
Bruno Rosenberger
Hans-Josef Dederichs
Silke Stertenbrink
Zu Punkt 10. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 572-X/Z-1
Sanierung und Umbau des Lehrerzimmers im St. Michael-Gymnasium
hier: Vorstellung der Planung
Da im Hinblick auf Umfang und Planung noch zahlreiche Unstimmigkeiten und Fragen zum vorliegenden Beratungspunkt bestehen, regt Bürgermeisterin Preiser-Marian an, vor einer Beratung und
Abstimmung erst einen gemeinsamen Ortstermin wahrzunehmen.
Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, führt an, dass bei diesem Ortstermin aber auch die
Klassenräume in Augenschein genommen werden sollten, um zu sehen, ob auch diese evtl. einen
neuen Anstrich benötigen, damit man später diesbezüglich nicht wieder die Eltern der Schüler ansprechen und um Hilfe bitten müsse.
Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs, SPD-Fraktion, bestätigt den Sanierungsbedarf des Lehrerzimmers, bittet aber darum günstigere Möglichkeiten zu prüfen.
Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, äußert ebenfalls Bedenken über die vorgelegten Kosten für die Ausstattung des Lehrerzimmers. Es müsse nicht alles maßgefertigt sein. Zusätzlich regt er an, das Sekretariat in die Sanierungsmaßnahme mit einzubeziehen.
Die Verwaltung wird einen Ortstermin mit den Mitgliedern des Bauausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus terminieren.
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Vertagung zur Abstimmung.
Einstimmiger Beschluss:
Die Beratung und Beschlussfassung wird vertagt.
Zu Punkt 11. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 577-X bis Z-2
Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße"
hier. Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss
Bürgermeisterin Preiser-Marian erklärt sich zu dem vorliegenden Punkt für befangen und bittet den
stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Stadtverordneten Ludger Müller, CDU-Fraktion, die Sitzung
zu diesem TOP zu leiten. Die Bürgermeisterin nimmt im Zuhörerraum Platz.
Der Stadtverordnete Georg Borsch, Bündnis 90/Die Grünen, teilt mit, dass die Fraktion gegen den
Bebauungsplan stimmen und sich daher auch nicht an den Abstimmungsbeschlüssen beteiligen
werde.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 5
Der stellvertretende Vorsitzende Ludger Müller, CDU-Fraktion, weist die Ratsmitglieder darauf hin,
dass der Stadtverordnete Frank Terschanksi, SPD-Fraktion, ebenfalls, wie die Bürgermeisterin
auch, in der Hardtburgstraße wohne und sich somit auch für ihn die Frage der Befangenheit stelle.
Zum besseren Verständnis trägt die Verwaltung die Gesetzesgrundlage (Wortlaut Gemeindeordnung NRW) , sowie den Text des Kommentares zur Befangenheit vor und weist darauf hin, dass
der Rat über die Befangenheit von Herrn Terschanski zu beschließen habe, da dieser sich im Gegensatz zur Ansicht der Verwaltung nicht als befangen ansehe.
(Gesetzestext und Auszug aus Kommentar sind als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.)
Der stellvertretende Vorsitzende stellt den Beschluss über die Befangenheit von Herrn Terschanksi
zur Abstimmung.
Beschluss mit 20 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen:
Der Stadtverordnete Frank Terschanski, SPD-Fraktion, wird für befangen erklärt.
Herr Terschanksi nimmt im Zuhörerraum Platz.
Der stellvertretende Vorsitzende Ludger Müller stellt zunächst die Abwägungsbeschlüsse zur Abstimmung.
Die Abwägungsbeschlüsse werden ohne Beteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt
gefasst:
Einstimmiger Beschluss:
Abwägung gem. § 3 Abs. 1 BauGB; Öffentlichkeit
01.3 – 03.1 – 04.1 – 04.2 – 04.5 – 04.7 – 04.8 – 04.9 – 04.11 – 04.12 – 05 – 06.1 – 06.2 – 06.3 –
07.3 – 07.7 – 07.8 – 09.1 – 09.2 – 10.2 – 11.1 – 11.2 – 11.7 – 12.1 – 12.4 – 13 -14.5 – 16.4 – 16.6
– 16.7 – 17 – 18
Abwägung gem. § 4 Abs. 1BauGB; Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
02 – 06 – 07 – 11.2 – 11.6 – 11.7 – 11.8 – 11.9 – 11.10 – 11.11 -13 – 14.2 – 14.3 – 14.4 – 14.5 –
14.6 – 14.7
Abwägung gem. § 3 Abs. 2 BauGB; Öffentlichkeit
01.1.2 – 01.3 – 01.7 – 01.8 – 02.2 – 02.5.3 – 02.5.4 – 02.5.5 – 02.6 - 02.8 – 04.2 – 04.3 – 04.6 –
04.7 - 04.9 – 04.10 – 04.11 – 04.12 – 04.13 – 04.14 – 04.17 – 04.18 – 04.19 -04.20 – 04.21 –
04.23 – 04.24 – 04.25 – 04.26 – 04.27 – 04.28 – 04.29 – 04.31 – 04.32 – 04.33 – 04.34 -04.35 06.1 – 06.2 – 06.3 – 06.4 – 06.5 – 07.1 – 07.2 – 07.6 – 07.7 – 07.9 – 07.10 – 07.11 – 07.14 –
07.20 – 08.2 – 08.2.3 – 08.2.4 – 08.2.6 – 09.2 – 09.3 -09.4 – 09.6 – 09.7 – 09.8 -10.1 – 10.4 – 10.7
– 10.10 – 11 – 12.2 – 12.3 – 13.2 – 13.3 – 13.5 – 13.6 – 14 – 14.2.1 – 14.2.2 – 14.2.3 – 14.3 -14.4
– 14.5 – 16.1 – 16.4 – 17.3 – 17.4 – 18.1 – 18.3 – 18.4 – 18.7 – 19.2 – 19.4 – 19.9 – 19.10 – 19.11
– 20.b – 20.c.1 – 20.c.2 – 20.3 – 20.4 – 20.5 – 20.6 – 21 – 22.a – 22.4 – 22.4.1 – 22.5 – 23.5 –
23.6 – 23.7 – 23.9.1 – 23.9.2 – 23.9.3 – 23.10 – 23.11 – 24.1.2 – 24.2 – 25.2 – 25.3 -25.4 – 26.1 –
26.2 – 26.2.3 – 26.2.4 – 26.2.5 – 26.2.6 – 26.2.7 – 26.2.8 – 26.2.9 – 26.2.10 – 27 – 28 – 30
Abwägungen. § 4 Abs. 2 BauGB; Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
8.2 – 10.3 – 10.4 - 10.5 – 10.6 – 10.7 – 10.9 – 11.11 – 10.12 – 10.13 – 10.14 – 10.15 – 10.16 –
10.17 – 10.18 – 10.20 – 10.21
Mehrheitlicher Beschluss mit 1 Nein-Stimme:
Abwägung gem. § 3 Abs. 1 BauGB; Öffentlichkeit
01.1 – 01.2 – 01.4 – 02.1 – 03.2 – 04.3 – 04.4 – 04.10 – 07.1 – 07.2 – 07.4 – 07.5 – 07.6 – 08 –
09.3 – 09.4 – 10.1 – 11.3 – 11.4 – 11.6 – 12.2 - 12.3 – 14.1 – 14.2 – 14.3 – 14.4 – 14.6 – 15.1 –
15.2 – 15.3 - 16.1 – 16.2 – 16.3 – 16.5
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 6
Abwägung gem. § 4 Abs. 1 BauGB; Behörden und Träger öffentlicher Belange
11.1 – 11.4 – 11.5 – 12 – 14.1
Abwägung gem. § 3 Abs. 2 BauGB; Öffentlichkeit
01.1.1 – 01.2 – 01.4 – 01.5 – 01.6 – 02.1 – 02.3 – 02.4 – 02.5 – 02.5.1 – 02.5.2 – 02.7 – 03.1 –
03.2 – 04.1 – 04.4 – 04.5 – 04.8 – 04.15 – 04.16 – 05 – 07 – 07.3 – 07.4 – 07.5 – 07.12 – 07.13 –
07.15 – 07.16 – 07.17 – 07.18 – 07.19 – 08.1 – 08.2.1 – 08.2.2 – 09.1 – 09.5 – 10.2 – 10.3 – 10.5
– 10.6 – 10.8 – 10.9 – 12.1 – 13.1 – 13.4 – 14.1 – 15 – 16.2 – 16.3 – 17.1 – 17.5 – 18.2 – 18.6 –
18.8 – 19.1 – 19.3 – 19.6 – 19.7 – 19.8 – 20.a - 22.1 – 22.2 – 22.3 – 22.3.2 – 22.6 – 23.1 – 23.3 –
23.4 – 23.8 – 23.9 – 24.1.1 – 26.2.1 – 26.2.2 – 26.3 – 29
Abwägung gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
03 – 05 – 8.3 – 10.8 – 10.10 – 10.19
Mehrheitlicher Beschluss mit 2 Nein-Stimmen:
Abwägung gem. § 3 Abs. 1 BauGB; Öffentlichkeit
04.6 – 11.5
Abwägung gem. § 3 Abs. 2 BauGB; Öffentlichkeit
04.22 – 04.30 – 07.8 – 17.2 – 18.5 – 19.5 – 23.2 – 25.1
Abwägung gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
10.1
Im Anschluss an die Abwägungsbeschlüsse ( = Anlage 1 der Originalniederschrift) stellt der
stellvertretende Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss mit 22 Ja- Stimmen und 5 Nein-Stimmen:
1. Über die in den Verfahren gem. § 3 Abs.1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBL I S. 2515) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird
der Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ nebst Begründung (Stand: Satzungsbeschluss) und Textteil als Satzung (= Anlage B der Originalniederschrift) beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach Abschlusses aller vertraglichen Vereinbarungen zur
Erschließung, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ herbeizuführen.
Zu Punkt 12. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 589-X bis Z-1
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a "Uhlenberg Nord" im beschleunigten Verfahren gem. §
13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
Bürgermeisterin Preiser-Marian und der Stadtverordnete Frank Terschanksi, SPD-Fraktion, nehmen wieder am Sitzungstisch Platz. Bürgermeisterin Preiser-Marian bedankt sich bei Herrn Stadtverordneten Ludger Müller für die Leitung der Sitzung beim vorherigen TOP und übernimmt wieder
den Vorsitz.
Zunächst werden die Abwägungsbeschlüsse zur Abstimmung gestellt.
Einstimmiger Beschluss:
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 7
Alle Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 2 der Originalniederschrift) werden einstimmig gefasst.
Im Anschluss daran stellt die Bürgermeisterin den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Einstimmiger Beschluss:
1.
2.
3.
Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z. Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a „Uhlenberg Nord“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als
Satzung (= Anlage C der Originalniederschrift) beschlossen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 36a „Uhlenberg Nord“ herbeizuführen.
Zu Punkt 13. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Bürgermeisterin Preiser-Marian weist auf die beiden schriftlichen Mitteilungsvorlagen hin.
Zu Punkt 13.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 594-X
Haushalt 2016
hier: Bericht zum 30.05.2016 im Rahmen des Finanzcontrollings
Zu Punkt 13.2 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 599-X
Verwendung von Glyphosat
hier: Anfrage der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" vom 30.06.2016
Zu Punkt 13.3 der Tagesordnung:
Änderung von Ratsvorlagen
hier: Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Bartels (SPD-Fraktion)
Der Stadtverordnete Ulrich Bartels, SPD-Fraktion, fragt an, ob die Verwaltung bei Änderungen der
Ratsvorlagen die Änderungen zukünftig kennzeichnen könne, um sie besser erkennen zu können.
Die Verwaltung teilt darauf hin mit, dass Ratsvorlagen, die freigegeben seien, später nicht mehr
geändert würden. Es wäre in der Vergangenheit lediglich vorgekommen, dass bei Anträgen aus
den Fraktionen, welche als Anlage der Ratsvorlage beigefügt werden, die ursprünglich per Mail
eingegangenen Anträge gegen die unterschriebenen Originalanträge ausgetauscht wurden.
Andere Änderungen würden an bereits freigegebenen Ratsvorlagen nicht vorgenommen.
Da neben Herrn Bartels auch die Stadtverordnete Brigitte Fuchs, SPD-Fraktion, daran festhielt,
dass spätere Änderungen erfolgt seien, diese aber nicht konkret benennen konnte, wurde von Seiten der Verwaltung gebeten, sich zukünftig sofort mit dem Ratsbüro in Verbindung zu setzen. Das
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
Seite 8
Ratsbüro wird dann für Aufklärung sorgen.
Zu Punkt 13.4 der Tagesordnung:
Besuch der Regierungspräsidentin, Frau Gisela Walsken, am 04.07.2016
Bürgermeisterin Preiser-Marian berichtet kurz über den Besuch der Regierungspräsidentin, Frau
Gisela Walsken, am 04.07.2016. Frau Walksen habe zusammen mit Vertretern aus der Verwaltung
und im Anschluss daran auch mit den politischen Vertretern konstruktive Gespräche i. S. Landesentwicklungsplan, Regionalplanung, Kurwesen, Flüchtlingssituation und Schulentwicklungsplan
geführt. Zum Ende ihres Besuches habe sie sich in das Goldene Buch der Stadt Bad Münstereifel
eingetragen.
Zu Punkt 13.5 der Tagesordnung:
Toilettenanlage in der Grundschule Bad Münstereifel
Bürgermeisterin Preiser-Marian teilt mit, dass sie sich mit Mitarbeitern der Verwaltung die Toilettenanlage der Grundschule in Bad Münstereifel angesehen habe. Diese sei alt und zwei Spülungen hätten nicht funktioniert. Auch der Boden in der Jungentoilette sei nicht mehr ganz zeitgemäß.
Die Toiletten seien aber sauber gewesen und würden auch regelmäßig gereinigt.
Es hatte eine Anfrage aus der Elternschaft vorgelegen, worauf hin sie die Anlage in Augenschein
genommen habe.
Zu Punkt 13.6 der Tagesordnung:
Arbeitsgruppe "Barrierefreiheit in der Kernstadt"
hier: Bericht über die Arbeitsgruppensitzung
Die Verwaltung berichtet darüber, dass eine erste Sitzung der Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit in der
Kernstadt“ stattgefunden habe und die Niederschrift zu dieser Auftaktsitzung den Ratsmitgliedern
als schriftliche Mitteilung (RD-Nr. 464-X/Z-1) im Stadtentwicklungsausschuss am 30.06.2016 zugegangen sei.
Um 19:55 Uhr erklärt die Vorsitzende die Sitzung für beendet.
_________________________
Bürgermeisterin
(Sabine Preiser-Marian)
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 05.07.2016
_________________________
Schriftführerin
(Katharina Dierichsweiler)
Seite 9